Hallo zusammen,
wollte mal Eure Meinung hören.
Wir haben Anfang dieses Jahres eine Eigentumswohnung gekauft.
Der Gemeinschaftsgarten wurde bereits vom Vorbesitzer alleine genutzt. Diesen haben wir mit einigen Umbauten übernommen und haben nun ein schriftlich vereinbartes Sondernutzungsrecht. Mit einigen Punkten, die uns zwar nicht so gut gefallen, aber was macht man nicht alles....vorher hätte der Hausverwalter auch nicht den Verkauf bzw. Kauf der Wohnung zugestimmt, wenn wir uns nicht bereit erklärt hätten, die ganzen Umbauten vom Vorbesitzer wieder zu entfernen, wenn die Eigentümergemeinschaft gegen das alleinige Sondernutzungsrecht gestimmt hätten. So weit so gut.
Vor ca. 4 Wochen fand ohne unser Wissen eine Besichtigung des Gartens statt, d.h. es wurde mit uns keine Termin vereinbart. Meine Kinder (Jugendliche) waren alleine zu Hause und meine Tochter wunderte sich, warum plötzlich 3 fremde Männer bei uns im Garten sind und rief meinen Mann auf der Arbeit an. Der hatte erstmal den Hausverwalter angerufen, ob er gerade bei uns im Garten wäre. Als er das bejahte, meinte mein Mann zu ihm, dass unsere Kinder sich erschrocken hätten, als plötzlich 3 fremde Männer bei uns im Garten stehen, er hätte doch kurz klingeln können bzw. den Besuch ankündigen können, dann wäre es gut gewesen. Daraufhin war der Hausverwalter ziemlich komisch und meinte noch, dass die Kinder sich wohl kaum erschrecken könnten (nach dem Motto mein Mann soll nicht so übertreiben) und dann müsse er den Besuch halt demnächst schriftlich ankündigen. Mein Mann meinte dann lediglich, dass wir es ja nicht übertreiben sollten, aber ein Anruf oder kurz mal klingeln hätte doch gereicht.
Gestern wollte ich die Terassentür gerade zum Lüften öffnen, als wieder 3 Männer bei uns im Garten stehen. Und ich muss sagen, ich habe mich am Anfang auch total erschrocken, aus dem einfachen Grund, dass ich nicht damit gerechnet habe, dass dort 3 Männer stehen. Klar, 2 Männer habe ich dann erkannt vom Beirat, dann geht es ja....aber meine Kinder kennen die ja nicht. So schnell wie die weg waren, habe ich das erstmal verarbeitet.
Irgendwie ärgert uns die Tatsache, dass wir sämtliche Punkte im Sondernutzungs-Vertrag unterschreiben müssen, ohne ein Mitspracherecht, andererseits gehen die bei uns ein und aus, wie sie lustig sind und keiner informiert uns mal eben.....
Ich meine, ich vergleich das so, als wenn ich plötzlich bei denen auf den Balkon stehen würde, die kennen mich zwar auch, aber erschrecken würden sie sich trotzdem, desweiteren habe ich dort ja nichts zu suchen....
Ich möchte eigentlich das Gespräch suchen, dass das so nicht geht, da wir ja das Sondernutzungsrecht haben, aber ich will auch keinen Ärger. Was würdet Ihr denn machen?
LG
Cashmere0815
Sondernutzungsrecht Garten - können andere Eigentümer rein und raus gehen?
Hallo,
vielleicht solltest du erst einmal die Teilungserklärung lesen, was da über die Gartennutzung steht.
#....vorher hätte der Hausverwalter auch nicht den Verkauf bzw. Kauf der Wohnung zugestimmt#
Das ist also ein ziemlich unprofessioneller Verwalter, mehr hobbymässig.
#wenn die Eigentümergemeinschaft gegen das alleinige Sondernutzungsrecht gestimmt hätten#
Solange darüber nichts in der Teilungserklärung steht, gilt das NICHT für einen neuen Erwerber.
freundliche Grüsse Werner
Hallo Werner,
es gibt keine Teilungserklärung; sprich es bleibt ein Gemeinschaftsgarten. Wir haben nur die Einräumung eines wideruflichen Sondernutzungsrechts an der Gartenfläche schriftlich vereinbart.
Die Frage ist nur, ob die nicht eh hinfällig ist, wenn jeder rein und raus gehen kann und auch tut, wie er lustig ist.
Es gibt immer eine Teilungserklärung, sonst wüsstest du doch nicht, welche Wohnung dir gehört.
Entweder vom Verwalter, oder direkt im Grundbuchamt.
Aber das ist schon richtig, ohne Eintragung bleibt es immer ein Gemeinschaftsgarten.