Vermieter von meinem Freund

Hallo, darf oder kann mir (41) der Vermieter von meinem Freund (37) verbieten, dass ich ihn besuche bzw auch eine oder zwei Nächte bei ihm schlafe? Vermieter wohnt in ner andern Stadt.

Wir hatten bis vor zwei Monaten eine gemeinsame Wohnung, Mietvertag lief auf mich. Wir waren ca 6-7 Monate auf der Suche nach einer anderen Wohnung, (weil Whg aufm Land schlechte Verkehrsanbindung, kein Auto). Leider keine gefunden, obwohl wir beide arbeiten gehen.
Jetzt haben wir getrennte Wohnungen in der gleichen Stadt.
Da er zwei Wochen vor mir umgezogen ist in so ne Art WG - da wohnen noch zwei jüngere und ein älterer Mann -(ein Zimmer mit Kochgelegenheit; keine Heizung, sondern muss mit nem Dekokamin mit Ethanol heizen #nanana; WC und Dusche aufem Flur für alle Bewohner), bin ich auf seinen Wunsch die zwei Wochen bis zu meinem Umzug bei ihm geblieben. (Hatte zwar schon Schlüssel von meiner Wohnung, aber Möbel und so noch nicht geholt, habe auch in den zwei Wochen überwiegend in meiner Wohnung geschlafen).
Jetzt bzw die ganze Zeit seit Anfang Dez 12, f**ckt mich sein Vermieter an, ich dürfe nicht da sein, das Zimmer wäre nur an eine Person vermietet und nich an zwei; hat mir verboten die Treppe ins 1. OG zu nutzen, (war schon kurz davor ihn zu fragen, wie schwer er heben darf, um mich hochzutragen, will mir verbieten dass ich dort EINMAL in der Woche übernachte, usw.
Auf meine Frage, ob ich vllt mit ner Leiter durchs Fenster ins Zimmer kommen soll, weil ich ja die Treppe nicht benutzen darf, sagt der doch eiskalt "Ja das müssen Sie."
Wo ich meinen Freund abholen wollte, und bei ihm im Zimmer saß und wartete, weil ständig einer der jüngeren Mitbewohner was anderes von ihm wollte, kam der Vermieter auch und meinte ich könne im Hof warte (es hat geregnet an dem Tag)
Dann hat der Vermieter die Waschmachine ( zur gemeinschaftlichen Nutzung aller Bewohner alle 2 - Worten ZWEI- Wochen), die bei meinem Freund im Zimmer stand, rausgenommen, und die Dusche aufm Flur abgeschlossen ( ich hab mir einmal die Haare gewaschen!!!) Die Toilette war auch schon abgeschlosse, so dass ich nachts gezwungen war in nen Becher zu machen #aerger.

Ich war die ganze Zeit höflich und nett zum Vermieter, bis auf die Frage mit der Leiter.

Mein Freund is ein absoluter Sauberkeitsfanatiker, hat kurz nach Einzug erst mal alles entkeimt, inbesondere WC, wo ich, wenn ich ein Mann wäre, noch nicht mal im stehn pinkeln hätte wollen.
Angeblich hat er jetzt auch die Toilette beschädigt, wobei er an diesem Tag bei mir übernachtet hat.

Jetzt kommt der Vermieter und will ihm mit folgender Begründung kündigen:
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" Original aus der vorläufigen Kündigung zum 31.01.2013"

Ihr Zimmer befindet sich im 1. OG meines Hauses und ist außer von Ihnen von anderen Herren bewohnt. Ihnen war vor Einzug klar, dass die sanitären Anlagen, der Korridor usw. gemeintschaftlich genutzt werden und die gewisse Rücksichtnahmen erfordert.

Trotzdem haben Sie permanent Ihre Freundin bei sich wohnen lassen, die die gemeintschaftlichen Anlagen gleich wie die anderen Mieter genutzt hat, obwohl das Nutzungsrecht nur für 1 Person gestattet war.Ausserdem haben Sie die anderen Mitbewohner erheblich gestört, von der unsauberen Benutzng der Toilette abgesehn.
Am 20,12.2012 wurde mit Ihnen vereinbart, dass Sie sich wie alle anderen Mitbewohner verhalten, d. h. keine Übernachtungen der Freundin, kein Lärm, keine Beschmutzung mehr stattfindet.
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Einer der anderen Mitbewohner, hat aber jeden Tag bis in die Nacht Besuch von Freunden, die auch übernachten und hört ständig laut Musik, dass man es bis ins Zimmer von meinem Freund hört, und da sagt der Vermieter keinen Ton.

Zu meinem Freund hab ich schon gesagt, dass sein Vermieter wohl ein Problem mit Frauen hat, weil der bei den andern nix sagt, wegen Besuch.

Mein Freund kommt schon zum Duschen und Wäschewaschen zu mir.
Ich bin schon am überlegen, ob ich Vermieter ne Rechnung schreib, für Wasserverbrauch und Strom, wenn mein Freund zum Duschen und Waschen zu mir kommt, sind ja schlieslich meine Nebenkosten, die gezwungermasen dadurch verursacht werden.
Als ich ihm heute morgen seine Wäsche vorbeigebracht hab, kam der Vermieter vorbei um Ethanol zum heizen zu bringen, und f**ckt mich schon wieder an, ich dürfe nicht hier sein und warum wir nicht in meine Wohng gehn? Ich war ganz kurz davor, ihm an Kopp zu knallen, dass das nicht geht, weil meine Wohnung nur an Person vermietet ist und die Nutzung nur für eine Person gestattet is, um ihn mal mit seinen eigenen Waffen zu schlagen.
Jetzt will der Typ auch noch meine Wohnung sehn, weil er nicht glaubt, dass ich ne eigene hab. Als er meinen Freund gefragt hat, wann er sich endlich meine Wohnung ansehn kann, hab ich gesagt, "Gar nicht, weil ich des nicht möchte"
Hat er dazu überhaupt ein Recht?? Hab ihm schon aus Kullanz meinen Mietvertrag und die Meldebestätigung gezeigt, aber des scheint ihm nicht zu reichen, so nach dem Motto ' nen Mietvertrag kann jeder ausfüllen und ne Meldebestätigung auch'

Fehlt jetzt nur noch dass er die Telefonnummer von meinem Vermieter will um nachzufragen #klatsch

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Für mich hört sich die ganze Beschreibung nach einem Männerwohnheim an. Wenn dem so ist, dann hast Du dort wirklich nichts zu suchen.

Ich frage mich wirklich, wie man dort überhaupt einziehen kann. Deine Beschreibung der Wohnverhältnisse klingt gruselig.

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Hi,

der Typ hat nen Schaden.

Warum zieht dein Freund nicht vorübergehend zu dir, bis er oder ihr ne gemeinsame Wohnung gefunden habt? Er ist ja eh schon häufig bei dir, zu ihm könnt ihr nicht ohne euch das Generv vom Vermieter anzuhören, also hol ihn doch zu dir.

Ich hätte gar keine Lust diesem Idioten noch Miete in den Rachen zu schieben.

Und natürlich würde ich ihm auch nicht meine Wohnung zeigen, darüber denkst du nicht ernsthaft nach, oder?

LG juju

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Würde ich gegen rechtlich vorgehen, es gibt Leute die glauben Dinge erst, wenn sie ihnen der Richter quasi für Dumme persönlich erklärt.

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Hallo,

also ich hab da auch so eine penetrante Nachbarin, die auch verlangte, dass ich mehr Wassergeld zu zahlen hab, weil mein Mann am We bei uns ist (er arbeitet auf Montage).

Mein Vermieter sagte ihr aber so lang mein Mann nich länger als 90 Tage bei mir ist, gelte er als Besuch und nicht als "Untermieter" und er hätte keine rechtliche Handhabe von mir mehr Miete zu verlangen.

So ich habe von dieser 90 Tage- Regelung auch oft gehört, weiß aber nicht, ob es irgendwo steht und damit verbindlich ist oder mein Vermieter von dieser ach so tollen Nachbarin nicht genauso genervt ist, wie das ganze Haus.

Aber vielleicht bemühst du Onkel Google mal und könntest das dem Vermieter "um die Ohren knallen", wenn du dazu Paragraphen findest.

LG

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War Dein Mann nicht unter der Adresse gemeldet?
Ginge es nur um die Tage, die man tatsächlich in der Wohnung verbringt, könnte sich ja jeder weigern, Nebenkosten zu zahlen, der oft verreist oder außer Haus schläft...

Gruß,

W

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Mein Stand ist, das nach geltendem Recht der Vermieter Besuch bis zu 3 Monaten OHNE Genehmigung in einer Wohnung dulden muss.

Rei über die Nebenkosten kann evtl. ein erhöhter Aufwand geltend gemacht werden, was sich in so einer Bruchbude aber ebenfalls kaum nachweisen lässt, wer wann wieviel Wasser und Strom verbraucht hat.

Der gute Mann soll also mal ganz schnell den Ball flachhalten. Schon alleine ein Zimmer ohne richtige Heizung (Ein Dekokamin zählt rechtlich NICHT als Heizung, und ist auch gar nicht dazu geeignet, ein Zimmer komplett warm zu machen, da Hitze nur ungleichmäßig abgestrahlt wird !!) zu vermieten, ist hart an der Grenze zur Abzocke, und da könnte der Vermieter böse Probleme bekommen !

<<<Ich bin schon am überlegen, ob ich Vermieter ne Rechnung schreib, für Wasserverbrauch und Strom, wenn mein Freund zum Duschen und Waschen zu mir kommt, sind ja schlieslich meine Nebenkosten, die gezwungermasen dadurch verursacht werden.>>>

Jetzt mal nicht albern werden.....das wäre rechtlich ohne Hand und Fuß.....schliesslich ist er Dein Gast.

Fazit: Die Kündigung ist rechtswiedrig. Anwalt einschalten....Mietminderung zur Sprache bringen, und nebenbei schnell eine neue Wohnung suchen. So ein "Wohnklo" wie Du das beschreibst geht mal gar nicht.

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Spiegelchen...nicht 3 Monate...ab 6 Wochen "Besuch" gilt man als Mitmieter.

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Das stimmt nicht !

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Wohnungsnutzung/nutzung_der_wohnung_8.htm

Bis 8 Wochen ohne jegliche Rücksprache, bis 3 Monate nach Rücksprache auch gegen ein evtl. Veto des Vermieters....und alles über 3 Monate erfordert vom Vermieter ein sog. "Erlaubnisrecht".....oder eine grundlegende Änderung des Mietverhältnisses.

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Schert Euch nicht weiter drum, beauftragt einen Anwalt oder den Mieterbund mit der Prüfung der (nicht besonders aussichtsreichen - sooo einfach geht das nun auch wieder nicht) Wohnungskündigung und sucht dann in Ruhe was annehmbareres.

Und vor allem: lass die Finger von Spielchen und Streitereien.
Immer ruhig und sachlich bleiben.

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Ehrlich gesagt, verstehe ich Deinen Beitrag insgesamt nicht.
Warum wohnt Ihr in getrennten Wohnungen bzw. er unter so katastrophalen Zuständen?
Und warum laßt Ihr Euch auf solche Debatten mit dem Vermieter ein? Was geht es den an, ob und wo Du eine eigene Wohnung hast?

Ich kann schon nicht verstehen, dass Dein Freund da überhaupt eingezogen ist, noch weniger aber, dass er nicht selbst schon lange gekündigt hat oder sich jetzt auf die Kündigung durch den Vermieter einläßt und da verschwindet...

LG

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Ich würde diesem Deppen mal kurz, knapp und höflich klar machen das er das rechtlich gar nicht verbieten kann. Ob er sich vielleicht bei Mieterschutzbund mal schlau machen möchte?
Denn du kannst deinen Freund besuchen und das ist in keinster WEise verboten.

Ela