Hallo
kennt sich hier einer mit der Rechtslage rund ums Schneeschippen aus ?
Also bei uns ists ein bischen kompliziert , wir wohnen in einer Gasse und haben da die Gasse den Nachbarn gehört auf der Gasse nur Wegerecht , das Wegerecht ist Notarisch eingetrage .
Nun Meine Frage , wer muss denn da Schippen , der Nachbar der der Eigentümer ist , aber von der anderen seite an sein Haus kommt , oder wir die es nutzen , oder darf das so liegen bleiben da nur wir das nutzen?
Bis jetzt wars immer so , das wir da wir es ja nur nutzen selber geschippt haben und nun meint der Nachbar das er das nicht mehr will , weil wir danach so Streusalz geworfen haben ,das würde seinen Kanal kaputt machen !? Er selber lässt es aber liegen so das gerade keiner mehr wirklich die Gasse hoch kommt . Dann hab ich ihn gefragt da sagt er er lässt das nun so liegen das würde sich ja fest treten .
Hmmm weiss einer ob das liegen bleiben darf , mir were es egal , habe aber nun sorgen das wenn einer fällt ( Postbote , Besuch von uns , kinder der nachbarschaft ) wir dafür gerade setehen müssten .
LG und danke für Antworten .
Kennt sich hier einer aus : Wer MUSS Schneeschippen ???
Ich verstehe das nicht wirklich, wem da jetzt was gehört
Man muss an seinem Grundstück Schnee schippen. Wir haben zum Beispiel eine Doppelhaushälfte, aber unser Eingan ist der hintere. Das heisst unser Nachbar muss den größten teil vom Fußweg schippen. Wir nur einen kleinen Teil, der an unserem Gartenzaun lang geht.
ja ist auch bisserl blöd geschrieben , die Gasse gehört dem Nachbar , der sie selber nicht nutzt , wir wohnen am Ende der Gasse in unserem eigenen Haus , was nur über diese Gasse zu erreichen ist , und haben uns darum vor dem Kauf das Wegerecht einräumen lassen .
Ich glaube nicht, dass er euch das Schneeräumen verbieten kann.
Wenn er den Weg mitnutzen würde, müsste er sich auch am Schneeräumen beteiligen, so seid ihr dafür zuständig, da wird er euch nicht dran hindern können, zumal ihr ja das Wegerecht habt. ihr könnt ja nicht bei schnee alle Lebensaktivitäten einstellen... und dass Salz den Kanal schädigt, habe ich noch nie gehört. Salz schädigt Pflanzen und Gewässer aber nicht den Kanal.
Rein rechtlich haftet der Eigentümer für Unfälle auf seinem Grundstück.
Also bei euch der Nachbar. Auch wenn ihr fallt, haftet er.
Also ist es eigentlich in seinem Sinne, dafür zu Sorgen, das euch nichts passiert.
Ich weiß nicht, ob die Versicherung zahlt, wenn er nicht geräumt hat, da grob fahrlässig.
Hallo,
#das Wegerecht ist Notarisch eingetrage .#
Im Grundbuch ist eigentlich nur ein kurzer Vermerk eingetragen.
Dazu gibt es aber auch einen ausführlichen schriftlichen Vertrag.
Falls du den nicht hast, das steht immer dabei: Notar Mustermann, Musterstadt, Urkunde Nr. XXXXX eingetragen am xx.xx.xxxx,
freundliche Grüsse Werner
Hallo.
Also bei uns ist das so, dass jeder bis 1,50 m angrenzend am Grundstück alles sauber zu halten hat. Auch im Winter eben Schnee schippen.
LG Hermia