geh und fahrtrecht bei grundstück

hallo,

wir wohnen zur miete.

unser neuer nachbar ist gerade eingezogen, er ist der neue eigentümer des nachbarhauses.

um an sein grunstück zu gelangen muss er direkt vor unserem haus vorbei.

nun kann er (es ist tatsächlich so) wohl nicht rückwärts fahren. d.h. er fährt rückwärts ist aber schon an unsere mülltonnen gefahren die an der seite des weges stehen.

vorwärts will er wohl nicht in die einfahrt fahren #augen

in jedem fall hat er nun unsere mülltonnen - die schon bei vorbesitzer auch an der gleichen stelle gestanden sind - einfach unter unser wohnzimmerfenster geschoben.

das will ich in keinem fall. im sommer fängt die tonne an zu stinken, da kann ich ja das fenster nicht mehr öffnen.

das habe ich heute versucht ihm zu erklären. und vor allem sind es ja nicht seine tonnen, er fuhrwerkt einfach damit rum. er hätte zumindest mal höflich fragen könnnen.

nun ist er der meinung, der weg muss absolut frei sein, wir wären in keinem fall berechtigt die mülltonnen auf die andere seite zu stellen.

ja was ist denn nun los?

und was noch dazu kommt. es geht ja hier um fahrt und gehrecht. somit darf er eigentlich auch nicht auf unserem teil des weges PARKEN, oder?

grundsätzlich bin ich nicht kleinlich aber unser neuer nachbar benimmt sich als gehöre ihm die welt.

wie sieht die rechtslage aus?

bin ich tatsächlich verpflichtet die tonnen wegzuräumen? er hat genüngend platz auf sein grundstück zu fahren. meinen früheren nachbarn hat das NIE gestört, er kam ohne probleme vorwärts wie rückwärts zurecht.

danke schon mal für eure antworten!

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wo genau stehen die Mülltonnen? auf euren Grundstück? öffetnlicher Grund?

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die mülltonnen stehe auf unserem grund. der nachbar hat auf diesem weg das fahrt und gehrecht.

lg

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wie nah stehen die Tonnen denn an dem Weg?

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Hallo,

das müsste doch irgendwo vertraglich festgehalten sein, wie breit die Zufahrt zum Nachbargrundstück sein muss.

Dann kannst Du nachmessen, ob Deine Mülltonnen im Weg stehen oder nicht.

LG

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Normalerweise muss ein wirkliches Wegerecht im Grundbuch hinterlegt sein, da es den Wert des betreffenden Objektes zum Teil wirklich erheblich schmälern kann.

Ist dies nicht der Fall, kann dennoch das sog. "Notwegerecht" in Kraft treten. Dies ist dann der Fall, wenn ein Grundstück, insbesondere das darauf liegende Wohnobjekt keine eigene Anbindung an einen öffentlichen Weg besitzt.

Hier ist der Eigentümer allerdings zu entschädigen, was z.T. teuer für euren Nachbarn werden könnte wenn der Hauseigentümer Eurer Wohnung es darauf anlegt.

Handelt es sich um einen gemeinschaftlich genutzten Weg, der zB. entstand, als beide Häuser gebaut wurden, und die damaligen Besitzer das untereinander geregelt haben, ist es aller Wahrscheinlichkeit nach so, dass auch ohne schriftliche Niederlegung der Bedingungen ein gemeinschaftliches Nutzungsrecht besteht....dies aber wirklich nur, wenn der Weg nachweislich mittig der Grundstücksflächen/Genzen liegt, und jeder der Parteien anteilig etwas von der so eingeräumten Nutzungsfläche besitzt.

In dem Fall dürftet Ihr in der Tat die Flächen NICHT zustellen....er aber auch nicht so einfach darauf parken !!

Da ihr nur zur Miete wohnt, wird wohl eine entsprechende Absprache der jeweiligen Eigentümer bestehen, die ihr erfragen könnt, auf die ihr aber keinen Einfluss habt.

Wirklich lohen würde sich da eine Erkundigung in meinen Augen aber nur, wenn es um Euren eigenen Grund und Boden gehen würde. Vielleicht sprecht ihr einfach nochmal in aller Ruhe mit dem neuen Nachbarn....oder überlegt alternativ, wo man die Mülltonnen sonst noch unterbringen könnte, so dass beiden Parteien geholfen ist.

Immer nur auf stur schalten ist auch nicht die beste Lösung...egal wie dämlich sich die "Gegenpartei" auch verhält.

LG
TJ

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hallo,

das ist grundsätzlich auch meine meinung.

wegen stur schalten mein ich jetzt. unser vermieter kennt allerdings unseren neuen nachbarn und meint, daß ihm dann wohl bald was anderes einfallen wird wenn wir jetzt "nachgeben".

im moment stehen die tonnen noch unter unserem WOZI fenster.
wenn es warm wird fangen sie aber zu stinken an, bzw. haben wir dann die ganzen fliegen vorm fenster.

alternativ kann ich die tonnen noch in den garten stellen (wir haben keine garage). der garten ist durch einen hang zu betreten - also ganz toll wenn die tonne voll ist, das ding hochziehen - kein spaß. zudem sieht es ja auch besch.... aus, wenn die tonne neben der wäschespinne oder dem sandkasten steht.

danke für deine antwort!

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Hallo,

zu einem Wegerecht gibt es IMMER einen Vertrag. Sonst hätte er keine Baugenehmigung für das Grundstück erhalten.

#die an der seite des weges stehen.#
Die stehen also auf dem Weg ?

#die schon bei vorbesitzer auch an der gleichen stelle gestanden sind #
unwichtig, vielleicht hatte der keinen Führerschein

#auf unserem teil des weges PARKEN, oder?#
Das steht alles im Vertrag

freundliche Grüsse Werner

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http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/wegerecht.php

Parken darf er demnach dort dann auch nicht.

Was das bisherige Abstellen betrifft: Die Absprache mit dem Voreigentümer bindet nicht dessen Rechtsnachfolger, d. h. den neuen Eigentümernachbarn. Außer, es wäre eine entsprechende Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen. Ein Gewohnheitsrecht dahingehend gibt es also nicht.

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hallo,

ja, das versteh ich. nur weil es den vormieter nicht gestört hat, muss es noch lange nicht richtig sein.

aber als alternative bietet unser neuer nachbar an (er weiß ja anscheinend genau bescheid), daß wir die mülltonnen doch neben unseren eingang (also direkt neben die haustür) stellen sollen, da da ja unser vormieter schon die tonnen stehen gehabt hat.

#klatsch

oje.

vlg

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Ich kann dich vollkommen verstehen. Ich fände es schrecklich, wenn die Mülltonnen direkt unter meinem Fenster stehen würde - sowohl optisch, als auch geruchstechnisch...#putz

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Da Ihr nur Mieter seit, müsst Ihr Euch mit dieser Angelegenheit an Euren Vermieter wenden und zwar schriftlich. Ich würde dem Schreiben eine Zeichnung beilegen oder aussagekräftige Fotos.

Mülltonnen unter dem Wohnzimmerfenster würde ich nicht haben wollen.

Gruß

Manavgat

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ja, natürlich hab ich mich umgehend mit unserem vermieter in verbindung gesetzt. dieser meinte, ich sollte die tonnen wieder da hinstellen wo sie waren.
er meinte auch, daß der neue nachbar (anscheinend für seine sticheleien bekannt) in zwei wochen was anderes finden wird wenn wir nachgeben.

keine ahnung.

wollte trotz allem von unbeteiligeten wissen welche meinung sie vertreten....