Minderjähriger Mieter

Guten Morgen!!!!

Meinen Eltern haben die Mieter gekündigt. Die haben aber auch gleich Nachmieter vorgestellt. Gestern war der Besichtigungstermin mit den neuen eventl. Nachmietern. Jetzt ist einer von den beiden erst 17. Die Miete würde vom Konto des Anderen (23) gehen. Klar ist, dass der Mietvertrag nur auf den Älteren laufen darf.

Die Frage ist, braucht der 17-jährige ne "Bescheinigung" der Eltern, dass er alleine Leben darf? Wg. der Fürsorgepflicht/Aufsichtspflicht oder so??
Oder wäre es besser beide mit in den Mietvertrag zu nehmen, aber mit einer Bürgschaft der Eltern und Beisatz das sie Kenntnis haben das er dort wohnt??

Für nen Tip wäre ich echt dankbar!!

#sonne-ige Grüße
Bienchen

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Hallo,

#Die haben aber auch gleich Nachmieter vorgestellt. #
Wirf sie raus, das ist doch Unsinn.
Such dir deine Mieter selbst aus, und lass die Finger von so undurchsichtigen Sachen.

freundliche Grüsse Werner

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Sehr hilfreich!!!
Wen sollen meine Eltern rauswerfen?? Die, die eh ausziehen, oder die, die noch nicht drin wohnen??? #kratz

Die Wohnung gibt es seit 20 Jahren und es kam immer ein Nachmieter direkt über den Vormieter. Also wo ist das Problem? Sich im Vorfeld mal schlau zu machen bevor es zu undurchsichtig wird??

Gruß

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#Klar ist, dass der Mietvertrag nur auf den Älteren laufen darf.#

So klar ist das auch nicht.
Eine Bürgschaft ist wertlos, wenn du sie verlangst.
Wenn sie freiwillig und unaufgefordert angeboten wird, wäre das anders.
Die Mutter des 17-jährigen soll als Mieter, nicht als Bürge, unterschreiben.

freundliche Grüsse Werner

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Ich würde 2 Mietverträge machen und die Eltern in die Pflicht nehmen. Gut wenn er 18 ist braucht er die Eltern auch nicht mehr.Verzwickte Lage.

Aber was ist wenn es Freunde sind und einer (der Ältere) aus der WG zieht? Wo bekommt ihr dann die Miete her?

Ich bin kein Vermieter, schaue aber zu viel TV. Wenn einer kein Einkommen hat, wäre für mich die Messe schon gelesen.

Ganz erlich ich würde die Finger davon lassen.
Ich hätte angst das da eine Party nach der anderen startet, ich auf die Miete warte usw.
Es gibt 100% junge Leute die die perfekten Mieter sind, aber erwische ich einen von denen?

Meine Tochter hat mit 19 eine Wohnung gemietet, das sie nur in der Ausbildung ist , mußten wir Eltern als Bürge unterschreiben.Sie hat einen Befristeten Mietvertrag solange wie sie in Ausbildung ist,bekommt aber nach Festeinstellung und auf Wunsch die unbefristete Verlängerung.(das ist in Leipzig und da sind Wohnungen knapp)

VG 280869

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Die 2 Jungs sind ein Pärchen. Und hatten wohl deswegen schon Schwierigkeiten ne Wohnung zu finden.

Der eine ist Bäcker und muss immer früh raus, der andere beginnt im Sommer ne Ausbildung als Altenpfleger. Sie sagen da wäre nicht viel mit Party - aber man kann den Leuten immer nur vor den Kopf gucken.

Ich würde auch beide in die Pflicht nehmen und die Eltern des Minderjährigen den Mietvertrag unterschreiben lassen. Laufzeit wären 3 Jahre und der Jüngere wird im Nov. 18. Und ab der Volljährigkeit könnte man den Vertrag ja wieder abändern, oder?

LG
Bienchen

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Von dem 23jährigen würde ich auf jeden Fall eine Gehaltsbescheinigung vorlegen lassen. Am besten noch eine Schufa-Auskunft einholen. Falls er nicht erst von zu Hause auszieht, würde ich mir auch eine Bescheinigung vom Vormieter auf Unbedenklichkeit geben lassen. Das ist übrigens durchaus üblich. Musste ich selbst schon zweimal abgeben (wurde direkt von allen Mietern verlangt, nicht weil ich "unseriös" gewirkt habe oder so ;-))

Für die 17jährige würde ich auf jeden Fall die Eltern mit unterschreiben lassen. Sie müssen ohnehin ihr Einverständnis erklären. Am besten mit Bürgschaft. Ob es nicht gar illegal ist, würde ich vorher abklären. Ich bin mir da nicht sicher, wie die Vorschriften bei Minderjährigen sind. Aber möglich müsste es bei einer 17jährigen eigentlich schon sein. Es könnte ja sein, dass sie eine Ausbildung macht in einer anderen Stadt oder so. Da gibt es sicher eine Lösung. Ich würde mich aber vorher bei einem Anwalt/Mieterverein o.ä. schlau machen und nicht auf Antworten aus einem Forum bauen.

Also ich mit 19 in meine erste eigene Wohnung eingezogen bin, mussten meine Eltern übrigens auch eine Bürgschaft für mich abgeben, weil ich noch in der Ausbildung war und deshalb kein richtiges Einkommen hatte. Das ist also sogar noch bei schon Volljährigen üblich. Ich würde mir also entweder eine Gehaltsabrechnung etc. vorlegen lassen oder auch von dem Älteren eine Bürgschaft der Eltern verlangen.

LG Brijuni#blume

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Hallo,

wir vermieten auch eine kleine Single Wohnung und haben jetzt bereits die dritte Mieterin die mit 16 bzw. 17 eingezogen ist.

Das ist in der Nähe von Berufsfachschulen etc. hier Gang und Gebe.

Die Familien wohnen halt auf dem Land und das "Kind" muss zur Ausbildung nun mal in die Stadt und da ist jeden Tag fahren nunmal nicht machbar.

Lass den Mietvertrag von den Eltern mit unterschreiben und gut ist.

Wir haben damit nur die allerbesten Erfahrungen gemacht.

LG Birte

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wen der Nochmieter als Nachmieter will ist völlig egal da die Vermieter sich ihre Mieter selbst aussuchen.