Hallo,
ich zermürbe mir gerade mein Hirn, wie wir mit dem laufendem Bauvorhaben unseres neuen Nachbarns umgehen sollen. Die Nachbarn haben im letztem Jahr oberhalb von uns auf einem Hanggrundstück gebaut und wollen jetzt ihren Garten anlegen.
Das Grundstück hat aber einiges an Gefälle und somit haben sie sich überlegt Erdreich aufzuschütten. Dafür muss allerdings eine Stützmauer errichtet werden zu unserer Grundstücksgrenze hin. Die Mauer wird ca. 50 cm hoch sein und wird dann in kompletter Höhe mit Erde befüllt.
Als wir vor 9 Jahren gebaut haben, wurde die Garage mit Grenzbebauung genehmigt. Jetzt möchte der neue Nachbar zwischen unserer Garagenwand und einem Sichtsschutz nur 10-15 cm Platz lassen zu seiner Stützmauer. Das würde aber heißen wenn wir unseren Sichtschutz streichen müssen oder aber mal an unserer Garagenwand Ausbesserungsarbeiten vornehmen müßten, daß wir auf 50 cm Höhe in diesem schmalen Spalt arbeiten müßten. Man stelle sich mal vor man muß an der Garagenwand einen Klinker auswechseln, das geht überhaupt nicht.
Am Freitag war jetzt das Bauordnungsamt da, ich kenne allerdings das Ergebnis der Begehung beim Nachbarn nicht. Wir wohnen in NRW, kennt sich jemand mit der Rechtslage aus? Braucht der Nachbar für 50 cm Erdaufschüttung eine Genehmigung? Falls nicht, müssen wir seiner Stützmauer in diesem knappen Abstand zu unserer Garage wirklich zustimmen?
Oh Mann, ich hab schon richtig Stress, ich möchte eigentlich keinen Ärger...
Wer kennt sich aus?
Danke für Tipps vorab.
LG
D.
Stützmauer für Erdaufschüttung nur 10 cm von unserer Garagenwand entfernt
Hallo,
ich habe mal ein bißchen ggoogelt und würde behaupten, dass es in eurem Fall 3m Abstand eingehalten werden müssen.
"Stützmauern sind gem. Bauordnung NRW §6 Abs. 11 bis zu einer Höhe von 2,0 m ohne eigene Abstandfläche zur Grenze erlaubt. Aber hier lauert eine böse Falle: Dies gilt nicht für durch Erdanschüttungen erforderlich werdende Stützmauern. In diesem Fall handelt es sich um eine gebäudeähnliche Anlage und die erforderlichen Grenzabstände sind einzuhalten, hier also mindestens 3,0 m. Je nach Größenordnung kann sogar eine Baugenehmigung erforderlich werden. Darüber hinaus können hier auch noch in Ortssatzungen und Bebauungsplänen andere Regelungen festgesetzt sein. Ich empfehle in ihrem Fall ein Gespräch mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde."
http://www.fachwerk.de/fachwerkhaus/wissen/grundstueck-nachbargrundstueck-48916.html
vg m.
Hallo,
vielen Dank. Komme gerade vom Bauordnungsamt, im Moment stehen die Gartenarbeiten, man meldet sich später bei uns.
VG
D.
Ist es denn nicht möglich die Stützmauer direkt an die Garage zu setzen? Wenn die Garage eine Grenzbebauung ist und direkt an der Grenze steht, müsstet ihr ja eh immer auf Nachbars Grundstück wenn ihr an die Wand der Garage wollt!
Zumindest wäre doch dann kein Spalt da, es könnte alles abgedichtet werden und am Ende seid ihr vielleicht beide zufrieden. Würde das Gespräch suchen , bevor man hinterher streitet!!