Hallo
Ich habe gestern einen Anruf von meiner Omi (92) bekommen sie hat wohl Post vom Grundbuchamt bekommen und ihr Grundstück soll vermessen werden.. schön und gut das Problem ist aber das das Grundstück schon vor ca 15 Jahren verkauft worden ist. Mein Opa hatte sich darum gekümmert aber der ist gestorben und keiner weis ob je das Geld floss:/ Jedenfals ist es nun so das sie nach wie vor als Eigentümer eingetragen ist und ich habe keine Ahnung was ich da jetz tun soll... Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen? Die Notarin meint der Kaufvertrag war ok und ist auch beglaubigt aber wie es weiterging weis sie leider auch nicht bei ihr hatte sich dann keiner mehr gemeldet.
Hoffe echt jemand kann mir helfen
LG Amy
Probleme mit Grundstücksverkauf*Hilfe*
Hallo!
Seid ihr ganz sicher, dass das Grundstück verkauft wurde?
Im Grundbuchamt ist deine Oma noch als Eigentümerin eingetragen?
Falls es wirklich verkauft wurde: Warum ist es dann noch nicht bebaut?
LG, k.
huhu ja wir haben einen von der notarin beglaubigten Kaufvertrag. Keine Ahnung was aus dem Grunstück wurde wir waren seit damals nichtmehr dort( war recht weit weg von nserem Wohnort^^)
Ja die Dame meinte sie ist noch als Eigentümer eingetragen
Auf dem Kaufvertrag steht doch der Name des Käufers, oder?
Kann man den nicht ausfindig machen?
Ansonsten wirklich die Notarin anrufen morgen!
Berichte dann mal!
Hallo.
Macht umgehend einen Termin bei dem Notar bei welchem der damalige Kaufvertrag beurkundet wurde. Es muss ja nachvollzogen werden können wann Anträge beim Grundbuchamt gestellt wurden bzw wenn nicht, warum nicht. ZB wurde viell nie der Kaufpreis gezahlt und somit geht auch das Eigentum nicht auf den Käufer über. Auch kann Oma Einsicht in die Grundakten beim Grundbuchamt vornehmen, zB wenn es den damalige Notar nicht mehr gibt. Evtl. Anträge müssen in den Grundakten vorliegen. Lass dir evtl dazu eine Vollmacht erteilen wenn sie es nicht mehr kann. Ein Grundbuch wird im Übrigen automatisch beim Erbfall berichtigt sofern ein Erbschein beim Nachlassgericht erstellt wurde. Sollte sich rausstellen dass der Kaufvertrag von damals nie vollzogen wurde (eben weil nie der Kaufpreis floss oder aber der Vertrag gar aufgehoben wurde) kann Oma frei über das Grundstück verfügen und kann es verkaufen oder an Verwandte übertragen. Wichtig ist dass im Grundbuch keine Vormerkung für den damaligen Käufer eingetragen ist. Lasst euch dringend nochmal bei einem Notar beraten.
LG
Dank Dir vielmals jetzt habe ich wenigstens ein Ansatz wo ich anfangen kann. Die Alte Notarin gibt es noch (zum Glück) Ich ruf sie morgen gleich nochmal an
Ja mach das. Ich arbeite selbst beim Notar und auch wir haben noch uralte Akten zu hängen. Da werden Kaufpreise nicht gezahlt oder der Käufer ist gestorben und die Erben äußern sich nicht. Oder das Grundstück sollte damals schon vermessen werden und niemand hat sich dann gekümmert. Wir können die Verträge dann einfach nicht weiter abwickeln und die abschließenden Anträge stellen. Und einfach so einen Vertrag aufheben und rückabwickeln, ohne Mitwirken der Vertragspartner, geht auch nicht. Es kann vielerlei Gründe geben.
Wünsch euch viel Erfolg bei der Recherche.
Ach, warum soll das Grundstück nun auf einmal vermessen werden? Eigentlich kann sowas nur der Eigentümer in Auftrag geben oder aber es gibt ein amtliches Bodenneuordnungsverfahren. Würde mich mal interessieren.
LG