Hallo,
wir haben einen Auftrag vergeben. Es sind noch keinerlei Arbeitsleistungen entstanden, da der Auftrag, wenn überhaupt, erst Ende des Jahres erfolgen soll.
Hier geht es um die Fertigung eines Elementes für das Haus.
Kann ich vom erteilten Auftrag zurücktreten?
Hoffe mir kann jemand eine Auskunft geben.
Vielen Dank.
liablo
Vom Angebot zum Auftrag - Jetzt doch lieber Rücktritt , geht das?
Besteht ein Vertrag?
Vertrag, nicht so wirklich. Auf dem Angebot wurde lediglich "Auftrag erteilt" notiert mit Unterschrift.
Hallo,
natürlich besteht ein Vertrag. Wenn du ein Angebot unterschreibst (Auftrag erteilt) handelt es sich im betriebswirtschaftlichen Sinn um eine zweiseitige Willenserklärung und somit ist der Vertrag wirksam. Wann wurde die Unterschrift erteilt und in welcher Form besteht der Vertrag. Wurde der Vertrag nach BGB oder VOB geschlossen?
LG Taenscher
Wie hast Du den Auftrag erteilt? Wurden gesonderte Vereinbarungen getroffen oder gelten die gesetzlichen Regeln?
Gesetzliche Regelung:
Du kannst als Besteller jederzeit den Vertrag kündigen.
Der AG hat dann Anspruch auf die Vergütung abzüglich seiner ersparten Aufwendungen aufgrund der Aufhebung des Vertrages.
Es gibt eine Vermutung, dass dem Unternehmer 5% Vergütung auf den noch nicht erbrachten Teil zusteht.
Unterm Strich wird der Unternehmer also wohl 5 % der vereinbarten Vergütung verlangen können wenn er darauf besteht, selbst wenn er noch keinerlei Kosten oder Arbeit hatte.
Wenn er nachweist Leute eingestellt zu haben etc. seiht da sselbstverständlich anders aus.
Auftrag wurde erteilt duch Unterschrift auf Angebot. Habe nochmal im Kleingedruckten geschaut. Auftrag liegt den VOB/B Bauleistungen zugrunde. Werde mich da mal schlau machen.
Schonmal danke.
VOB/B sind dann wieder etwas anderes. Diese Regeln sind mir nicht besonders bekannt.
Hallo
Wurde der Auftrag erteilt, hast du Verdienstausfall zu zahlen.
Richtet sich nachdem wie kurz vorher du Absagst und ob sie noch einen Auftrag Ausführen können. Wenn nicht wird es teuer