Hallo und Guten Abend,
sind hier vielleicht Menschen aus dem Immobilienbereich?
Und könnt Ihr mir mal erklären, was genau unter einem "erschlossenen" Grundstück zu verstehen ist?
Ich bin der Meinung, dieser Begriff ist sehr dehnbar!?
Man kann es so sehen, dass die notwendigen Anschlüsse, wie Strom, Wasser, Abwasser und Telefon am Grundstück vorbeilaufen. Oder aber auch bis auf das Grundstück gehen müssen, oder gar erst, wenn das darauf gebaute Haus angeschlossen wird!
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Wie ihr hier lesen könnt, ich bin sehr verwirrt.
Vielen lieben Dank und einen schönen Abend noch....
vlg misslila
Was heißt "erschlossenes" Grundstück?
Bei uns bedeutet es, dass an der Grtundstücksgrenze zur Strasse hin alle wichtigen Leitungen verlegt sind und man, sobald man beginnt zu bauen, alle Möglichkeiten hat Baustrom und Bauwasser anzuschließen.
Ist das Haus gebaut, werden alle Kabel und Kanäle, Wasserrohe usw. zum Haus an die jeweiligen Positionen angeschlossen, das kostet aber alles extra.
Bei uns ist es so, dass wir zwei Schächte mit Gulli auf dem Baugrund hatten VOR Baubeginn. An diese schließt die Baufirma dann Abwasser und Regenwasserkanal an.
Erschlossen bedeutet also in meinen Augen, dass die Strasse vor dem Grundstück alle Möglichkeiten bieten die ihr braucht, um ein Haus zu versorgen.
Mona
Hey,
also wir haben letztes Jahr ein "voll erschlossenes" Baugrundstück gekauft.
Das heißt Wasser- und Kanalanschluss sind vorhanden, und die Hausanschlusskosten sind generell nicht in dem Begriff "erschlossen" enthalten, heißt, die kosten extra.
Bei uns ist das Strom und Telefon für ca. 400,-€, da die Leitung in der Straße am Grundstück vorbeiläuft und nun der Gehweg etwas geöffnet werden muss, damit die Leitung ins Haus gelegt werden kann.
Zudem kam von unserer Gemeinde nochmals ca. 300,-€ hinzu, für die Mitarbeiter vom Wasserwerk, die diesen schwarz/blauen Wasserschlauch (der auf jedem erschlossenen Bauplatz zu sehen ist) ins Haus gelegt haben.
Nachfolgend hab ich mal gegoogelt:
Wann spricht man von einem voll erschlossenen Grundstück?
In den Immobilienanzeigen der Zeitungen oder in den Immobilienportalen steht oft immer der Hinweis, dass das Grundstück "voll erschlossen" ist. Ist dem wirklich so?
Die meisten Bauherren denken oft, dass ein Grundstück dann vollerschlossen ist, wenn sämtliche Medienträger wie Gas, Wasser, Abwasser, Strom und Telekom bereits auf dem Grundstück liegen. Dies muss jedoch bei der Definition "Grundstück voll erschlossen" nicht der Fall sein.
Im Gegenteil, in 85% der Fälle sind die Hausanschlüsse in der Strasse liegend. Dies reicht auch aus, damit man von einem voll erschlossenem Grundstück sprechen kann. Dies trifft vor allem auf Baulücken zu.
Ausnahmen sind hier jedoch Grundstücke, die in einem neuem Erschliessungsgebiet liegen. Hier legt der Erschliessungträger in der Regel alle Medien auf das Grundstück. Die Blindleitungen schauen dann meistens einen halben Meter nach der Grundstücksgrenze aus der Erde heraus.
Ein teilerschlossenes Grundstück findet man dann vor, wenn einer der vier Hauptmedien Strom, Wasser, Gas oder Abwasser fehlt. Dann sollte in den Immobilienanzeigen der Hinweis "Grundstück teilerschlossen" enthalten sein.
Bei uns handelte es sich übrigens um eine Baulücke.
LG
Danke für Eure Antworten.....
Und ihr habt mich bestätigt, dass ich als Verkäufer darauf achte, dass der Begriff erschlossen nicht angeführt wird. Denn es handelt sich hier um einen Baulücke und ich hab ehrl. keine Lust im nachgang mit dem Käufer noch mich zu streiten was er von mir noch fordern will.....
Vielen lieben dank ....
misslila