Hallo ,
also es geht um folgendes wir wohnen in einer Mietswohnung die Einbauküche war schon in der Whg. als wir eingezogen sind.
Sie ist vom Vormieter .
Im Mietvertrag ist die Küche nicht enthalten.
Jetzt ist es so das der Kühlschrank kaputt ist und mein Vermieter sagt er hat damit nichts zu tun wir müssen einen neuen kaufen. Okay soweit so gut .
ABER uns gefällt die Einbauküche überhaupt nicht ist schon 25 Jahre alt und da hab ich gefragt ob ic eine neue einbauen kann auf meine kosten natürlich.
Mein Vermieter sagte nein ich darfan der Küche nichts verändern oder sie rausmachen aber er bezahlt keinen neuen kühlschrank.
Das geht doch nicht oder ?
Ich meine entweder die Küche gehört ihm und er bestimt was damit gemacht wird und er muss reperatur bezahlen wenn was kaputt geht oder ich kann sie rausmachen und eine neue kaufen.
Oder sehe ich das ganz falsch??
Danke fürs lesen .
Frage zu Einbauküche in Mietswohnung , wer kennt sich aus?
Wenn die Küche nicht von ihm ist, nicht im Mietvertrag auftaucht und er sich auch nicht für den Ersatz der Geräte verantwortlich fühlt, dann kann er auch schlecht verbieten dass Ihr Euch eine andere einbaut.
Könntet Ihr die alte Küche irgendwo lagern?
Hallo,
baut die alte Küche aus, lagert sie im Keller und baut eine neue ein.
Dann könnt Ihr das ganze wieder in den Urzustand versetzen, wenn Ihr wieder auszieht.
Wobei ich das bei einer 25 Jahre alten Küche schon vor Abschluss des Mietvertrages geklärt hätte.
GLG
"Ich meine entweder die Küche gehört ihm und er bestimt was damit gemacht wird und er muss reperatur bezahlen wenn was kaputt geht oder ich kann sie rausmachen und eine neue kaufen.
Oder sehe ich das ganz falsch??"
Hallo,
nein das siehst du genau richtig!
Das ist dieses typische, "wasch mich aber mach mich nicht nass" Gehabe.
Es gibt nur, die Küche gehört dem Vermieter, dann aber auch mit allen Rechten und ganz wichtig PFLICHTEN.
Dazu gehört auch die Instandsetzungspflicht.
Oder
Der Vermieter hat mit der Küche nichts zu tun hat sie nicht mitvermietet, also hat er daran keine Rechte und auch keine Pflichten.
Konsequenz, ihr könnt die Küche ausbauen, wegwerfen, eine eigene einbauen und diese nach Mietende mitnehmen.
Ich würde dem Vermieter klar machen, dass er nur die Wahl aus eins von diesen beiden Alternativen hat.
Gruß
Demy
So einfach ist es auch nicht.
Der Vermieter kann z. B. eine Küche zur Verfügung stellen, den Ersatz der Elektrogeräte aber ausschließen.
"Der Vermieter kann z. B. eine Küche zur Verfügung stellen, den Ersatz der Elektrogeräte aber ausschließen."
Hallo,
nein dass kann er grundsätzlich rechtlich nicht.
Entweder ist die Küche mitvermietes Eigentum des Vermieters, dann ist er für alles verantwortlich, oder er überlässt die Küche dem Mieter, dann geht die Küche in das Eigentum des Mieters über und der Mieter kann mit der Küche machen was er will.
Die Vermieter hätten es zwar oft gerne anders, viele Mieter lassen sich sowas bieten, rechtlich richtig ist es trotzdem nicht.
Gruß
Demy
ich hatte erst vor kurzem ein gespräch mit unserem Vermieterbund deswegen.
Wir sind seit kurzem auch vermieter und haben eine Küche mitvermietet und es ist in der Tat so, das, sofern nix anderes im Mietvertrag drin steht, der Vermieter für die Küche aufkommt. Aber nur für Geräte die zum lebensstandard gehören. Dazu gehört der Kühlschrank und der herd, nicht aber z.B. die Mikrowelle oder Spülmaschine (es sei denn, es ist im Mietvertrag miteionbezogen)
Ich als vermieter hätte es aber auch nicht gern, wenn meine Mieter die Küche einfach abmontieren. Denn selbst wenn man die einlagert, weiß man nie, ob man die jemals wieder so in den Raum bekommt, wie sie drin war.
also ich würde wirklich versuchen dich mit deinem Vermieter zu einigen, auch wenns vielleicht schwierig ist. Vielleicht machst du sie ihm schmackhaft, indem du ihm sagst das du die kosten voerst übernimmst und wenn ihr eines tages ausziehen solltet, könnte er sie ja immernoch übernehmen!
LG
Mone