Müssen wir streichen oder nicht? Nur 13 Monate in der Wohnung gewohnt!

Hallo!

Wir sind letztes Jahr im Oktober in unsere Wohnung gezogen und haben die renoviert, dh weiß gestrichen, übernommen. Nun haben wir ein Haus gekauft und ziehen Ende November um.

Im Mietvertrag steht, das wir bei Auszug renovieren müssen.

Aber:

wir haben die Wohnung nur 13 Monate bewohnt. Müssen wir sie komplett renovieren dh weiß Strichen? Wir haben in einigen Zimmer schmale bunte Streifen auf die Wände gemalt, sonst ist die Tapete weiß geblieben.

LG Tanja

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Hallo,

wenn im Vertrag steht, dass ihr renovieren müsst, dann ist das so, egal wie lange ihr drin gewohnt habt.
Entweder streicht man bei Ein- oder Auszug. Da ihr beim Einzug nichts gemacht habt, müsst ihr das jetzt tun. Zumindest war das bei uns so - wir haben beim Auszug komplett weiß gestrichen.

Da ihr aber auf eine Tapete gestrichen habt, könnte es sein, dass ihr nur neu tapezieren müsst.

LG,
delfinchen

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Danke für deine Antwort #liebdrueck

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Das stimmt aber so nicht. In erster Linie kommt es auf den Zustand der Wohnung an. Und dann ist auch noch relevant, ob die Renovierungspflicht per Vertrag rechtsgültig auf euch übertragen wurde. Sollte das nicht der Fall sein, seid ihr zu keinerlei Renovierungsarbeiten verpflichtet...

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Hallo,

die Klausel das bei Auszug renoviert werden muss ist eine ungültige Klausel.

Auch starre Fristen/Schönheitsreparaturen sind ungültig.

Es muss nur das ausgebessert werden, was abgewohnt wurde. Dies dürfte in 13 Monaten

schon extrem wenig sein und durch entsprechende nichtige Klausel ist das auch vom Tisch.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7385/schoenheitsreparaturen_aid_132478.html

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Hallo!

Danke auch dir für deine Antwort!

Ich habe jetzt nochmal den Vertrag durchgelesen und es steht doch nichts von Auszugsrenovierung drin!

Lediglich ein Hinweis, das die Wohnung renoviert übernommen wurde. Und dann halt §13 Schönheitsreparaturen mit den entsprechenden Fristen welches Zimmer nach welcher Zeit zu renovieren ist. Jedoch sind wir mit den 13 Monaten Mietzeit 4 Jahre von der 5 Jahresfrist entfernt.

LG Tanja

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Hallo,

wobei starre Fristen auch unwirksam sind.;-)

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