Hallo!
Nachdem wir unseren Stromanbieter gewechselt hatten, sah unsere Zeitleiste leider so aus:
Datum des Abschlags - Datum der Überweisung - Datum der Mahnung
(Die Mahnung allerdings immer mit dem sinngemäßen Text: "das Geld ist nicht da, zahlen oder wir stellen den Strom ab" + 5,00 € Mahngebühr). Teilweise wurden die Mahnungen Tage NACH Zahlungseingang erstellt.
Ich habe nach jeder Mahnung brav angerufen und nachgefragt, ob das Geld da ist. Das Geld war auch schon immer verbucht und mir wurden die Mahngebühren erlassen. Eine MA gab mir sogar, wegen "dem Ärger", einen 50€-Gutschein, der mit der Jahresrechnung verrechnet wird.
Irgendwann hatte ich aber keinen Nerv mehr, ständig hinter denen her zu telefonieren und habe es gelassen. Ich wusste ja, das Geld ist da!
Jetzt kam die Jahresabrechnung: Alle Abschläge waren korrekt verbucht, bis auf den Letzten, der wies € 20,00 weniger auf, obwohl ich die korrekte Summe überwiesen habe. Auf mein Nachfragen hieß es, das sind die noch offenen Mahngebühren. Der o.a. Gutschein wurde aber mit angegeben.
Zu meiner Frage: Darf in einer Jahresabrechnung so etwas gekürzt, bzw. eine "falsche" Zahl angegeben werden?
Ich möchte eigentlich nur eine korrekte Rechnung, in der mein Abschlag komplett auftaucht und dann die Mahngebühren abgezogen werden. Untern Strich kommt dann ja die gleiche Summe bei raus.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
F.
Frage zur Jahresstromabrechnung
Sofern ich alles richtig verstanden habe: Wenn das Geld erst am Tag der Fälligkeit überwiesen wurde, war es eindeutig zu spät da, und somit dürften die Mahngebühren rechtens sein. Da habt ihr noch Glück gehabt, dass sie euch letztendlich gutgeschrieben wurden...
Auf der Abrechnung sollten allerdings die gezahlten Abschläge korrekt angegeben werden...da das nicht der Fall ist, würde ich das reklamieren und den Versorger um eine entsprechend korrigierte Abrechnung bitten.
Und in Zukunft lasst ihr eure Abschläge ggf. besser per Lastschrift vom Konto einziehen!?
Hallo Nick,
danke für die Antwort.
Ich habe einen Brief mit der Bitte um korrekte Abschlussrechnung geschickt, bekam aber zur Antwort: "Das machen wir nicht, dafür haben Sie ja die Mahnungen!"
Hast Du evtl. einen Link für mich? Ich habe leider nichts gefunden.
Tja, mit der Lastschrift haben wir gewartet, weil wir erst Monate nach Vertragsabschluss den ersten Bescheid bekommen hatten und da sollten wir über € 400,00 und ein paar Cent bezahlen. Die hatten es nicht gebacken bekommen, uns vorher einen Abschlag zu geben. Ich wusste lange Zeit überhaupt gar nicht, wo unser Strom her kommt! (Außer aus der Steckdose!) Und damit nicht alles auf einmal abgebucht wird, habe ich die Lastschrift erst einmal sein gelassen.
Viele Grüße,
F.
Nein...ich habe leider keinen Link. Aber zum Beleg dafür, dass man als Verbraucher Anspruch auf eine korrekte Rechnung hat, sollte das eigentlich nicht nötig sein...das erklärt sich doch von selber. Droh dem Verein mal mit Kündigung...oft wirkt das Wunder.