Hallo,wir Wohnen mit unseren zwei kleinen Kindern in einem Wohnblock mit Garten der jetzt verkauft wurde.Die neuen Besitzer wollen es nun aus altersgründen und wegen vielen Mängeln abreißen lassen und neu Bauen.Daher haben wir einen Schreiben bekommen wegen Aufhebung des Mietvertrages zum 01.11.den wir auch unterschrieben haben.Die neuen Besitzer haben und schriflich gegeben das sie bei der Wohnungssuche helfen und auch einen Makler bezahlen.Da ich zur zeit leider Hartz 4 bekomme und mein Freund aus Krankheitsgründen nicht mehr vermittelt wird ist es hier bei uns trotzdem sehr schwer eine Wohnung zu finden.Da die meisten Wohnugen auch noch viel teurer sind als unsere jetztige und wir auch keinen Führerschein besitzen und daher auch wegen der Kinder nicht zu abgelegen wohnen können.
Nun sagte meine Nachbarin ich sollte mich an unsere Gemeinde wenden die müssten uns eine gleichwertige Wohnung zur verfügung stellen wenn wir nichts finden,da man uns ja nicht einfach auf die Straße setzen könnte.Ich kann mir das zwar nicht vorstellen,aber Ist das richtig??Lg
Muß Ersatzwohnung gestellt werden????
hallo !
wenn du meinst, du kannst dich gemütlich zurück lehnen und abwarten bis dir eine geeignete wohnung angegeben wird, dann nein !
du wirst dich schon selbst bemühen müssen
ruf doch auf der gemeinde an und frag nach, ob die solche "dienste" anbieten
lg und viel
Naja, die Gemeinde muß euch zwar irgendwie irgendwo unterbringen, damit ihr nicht mit Kids im November unter der Brücke schlafen müßt, aber Ansprüche auf eine gleichwertige Wohnung stellen könnt ihr dann sicher nicht ...
Wieso könnt ihr nicht abgelegener wohnen? Es gibt Bus und Bahn und das Fahrrad.
Wenn die Gemeinde so schnell nichts findet, kann es sein, das ihr erstmal in eine Notunterkunft oder ein Obdachlosenheim unterkommt.
Ich würde paralell dazu mich auch bemühen und nach einer Wohnung schauen
Hallo,ich bemühe mich seitdem wir das wissen,habe Anzeigen aufgegeben,Zettel ausgehängt,und suche jeden Tag im Internet.Aber immer wenn ich was finde was auch vom Preis stimmt heißt es: nur mit fester Arbeit,oder ich hatte auch schon obwohl 4ZKB keine Kinder,aber gegen Haustiere hätten wir nichts oder nur an älteres pärchen zu vermieten.Langsam bin ich am verzweifeln ob wir überhaupt was finden.Mein Sohn wurde hier jetzt erst eingeschult und der kleine geht in Sprachkindergarten,wenn wir zuweit außerhalb sind müssen die da auch hin.Oder wenn man mal schnell zum Arzt muß,das klappt nicht wenn man zu abgelegen wohnt.Lg
Also ich weiß ja nicht wie das woanders auf dem Land so ist, aber bei uns kommt genau zwei Mal am Tag ein Bus vorbei! Früh und Abends! Und um zur Bahn zu kommen muss ich mit dem Bus drei oder vier mal umsteigen!
Naja und mit dem Fahrrad, würde ich meinen Kindern bei Wind und Wetter (Regen oder Schnee) auch nicht zumuten! Bei uns ist man im Winter froh, wenn man überhaupt mit dem Auto durch kommt!
Ich finde auf dem Land ist man immer auf ein Auto angewiesen und wenn man keins hat, eben immer auf andere Leute!
Der TE wünsche ich viel Erfolg für die Wohnungssuche! Ich hoffe nicht, das ihr in eine Notunterkunft müsst!
Nur nicht aufgeben zu suchen! Vielleicht fragst du mal bei der Agentur für Arbeit nach, vielleicht haben die Tips, wo du noch schauen kannst!
LG Kimi
"Nun sagte meine Nachbarin ich sollte mich an unsere Gemeinde wenden die müssten uns eine gleichwertige Wohnung zur verfügung stellen wenn wir nichts finden,da man uns ja nicht einfach auf die Straße setzen könnte.Ich kann mir das zwar nicht vorstellen,aber Ist das richtig??"
Ich kenne zugegebenermaßen die Rechtslage nicht, kann mir aber -wie du auch- beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Gemeinde dafür zuständig sein soll, euch eine neue Wohnung zu besorgen. Ihr hättet euch besser erst was neues gesucht und dann den Aufhebungsvertrag unterschrieben...oft empfiehlt es sich, sich im Vorfeld zu informieren.
Deine Nachbarin erzählt Mist.
Ich greife mal auf, was hier schon gepostet wurde
Die Gemeinde muss zwar eine Obdachlosigkeit verhindern. Das kann sie aber dadurch machen, dass sie eine Notunterkunft zur Verfügung stellt. Gleichwertig sind solche Unterkünfte in der Regel nicht.
Für eine Notunterkunft gilt, dass pro Person 10qm Wohnraum ausreichend sind. Fließend kaltes Wasser und eine Möglichkeit, Wasser zu erwärmen sowie eine Heizung sind die weiteren Voraussetzungen an eine Notunterkunft. Mehr kann, muss aber nicht sein. Das handhaben alle Gemeinden unterschiedlich.
Da ich auf einer Gemeindeverwaltung arbeite und dies "live" mitbekomme, kann ich das nur bestätigen.
Unsere Gemeinde hat z. Bsp. keine eigene Obdachlosenunterkunft, sondern wir haben mehrere Asylbewerberwohnheime im Landkreis auf die dann bedürftige Personen der umliegenden Gemeinden verteilt werden.
Für Asylbewerberwohnheime/Notunterkünfte gelten die o.a. Richtlinien. Gemeinschaftswaschräume, Gemeinschaftsküche, etc.
Versucht mal ob ihr evtl. einen Wohnberechtigungsschein bekommt. Manche (Sozial)wohnungen bekommt man nur mit diesem Schein. Eine Garantie schneller etwas zu bekommen hat man dadurch allerdings nicht.
Eure Konstellation ist - sorry - natürlich auch nicht grade vermieterfreundlich und wird Euch die Suche nicht erleichtern.
Hallo,
warum zum Teufel unterschreibt man freiwillig ohne neue Bleibe einen Aufhebungsvertrag?
Hilfe bei der Suche ist ja nett....aber am 1.11 müßt ihr raus. Jeder Wette der Vermieter hat sich einen geschmunzelt, als ihr das unterschrieben hat, weil der euch im Grunde nicht so einfach kündigen konnte.
Da hätte man besser verhandeln sollen. Erst neue Wohnung suchen und dann Aufhebungsvertrag ohne Fristen und mit Summe X damit ihr gerne geht und zügig. Das wäre ein deal gewesen, wo ihr auch was bei gewinnen konntet. Chance vertan.
Die Gemeinde muss euch gar nichts zur Verfügung stellen. Zumal ihr euch ja freiwillig in die Wohnungslosigkeit versetzt habt.
Einfach auf die Straße setzen hätte man euch vorher nicht. Aber ihr habt ja laut Vertrag das Mietverhältnis zum 1..11 gelöst.
Ich würde mal zum Wohnungsamt gehen (bei uns dort, wo man auch das Wohngeld beantragt) und nachfragen, ob noch städtische /sozial geförderte Wohnung in absehbarer Zeit frei werden.
Ist ziemlich blöd gelaufen, aber das hätte man wesentlich eleganter lösen sollen und bevor man etwas unterschreibt, sich erkundigen, wenn man die Folgen nicht absehen konnte.
Findet ihr nicht, kann man pokern....und auch verlieren.
Dann bleibt ihr wohnen und wenn der VM euch nicht innerhalb von 14 Tagen auffordert unverzüglich aus zu ziehen, akzeptiert er die Fortsetzung des Mietverhältnisses. Reagiert er pronto innerhalb der 14 Tage und fordert er euch auf die Wohnung zu verlassen, kann er aufgrund des Aufhebungsvertrages eine Räumung einklagen, was ja mit Kosten für euch verbunden ist.
Für die Zukunft: Immer vorher fragen und nicht erst dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.
Denn ich glaube hier hätte dir dann auch keiner geraten den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Ich sage es ganz drastisch und kurz: wie kann man so bescheuert sein und eine solche Vereinbarung unterschreiben?!
Viel Spaß bei der Wohnungssuche. Die Gemeinde könnte Euch eventuell einen Platz im Obdachlosenheim zuweisen, mehr aber auch nicht.
Hallo.
Also wie hier schon geschrieben, würde ich auch selbst alles in die Hand nehmen wollen. Es ist ja auch in meinem Interesse, schnell eine Wohnung zu finden. Und dann würde ich mich an deiner Stelle schnellstens um eine Arbeit kümmern. Dein Mann ist zuhause und kann die Kinder hüten, wenn es daran liegt.
Alles Gute.
LG