Hilfe! Wie läuft das beim Hauskauf, wenn keine Gebäudevers. vom Vorbesitzer besteht???

hallo an alle...
die frage steht oben und wie läuft das?
welche versicherung kommt in diesem fall in frage und springt sofort ein?
wer hat damit erfahrung gemacht#schock??
#aerger #zitter

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die Frage versteh ich nicht so ganz.

Ab da wo man kauft, kann man sich doch eine x-beliebige Versicherung nehmen.

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Ich nehme an, die TE fragt sich Folgendes:
Was ist, wenn ein unversichertes Haus zwischen Kaufpreisfälligkeit und Grundbucheintrag abfackelt? Vor Grundbucheintrag kann der Käufer ja die Hütte nicht auf sich versichern.

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Das Haus ist solange über die alte Versicherung geschützt, bis eine neue abgeschlossen wird. Es ist rechtens, dass die alte Versicherung noch solange besteht, bis die neuen Eigentümer im Grundbuch stehen. Und solange ist es sogar die Pflicht des Verkäufers, diese Versicherung weiterhin zu bezahlen, außer Käufer und Verkäufer einigen sich schriftlich, dass der Käufer ab dem Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags oder einen anderen Stichtag (z.B. Kaufpreiszahlung) dafür einspringt.

Das ganze am besten beim gemeinsamen Notartermin klären. Die wissen am besten, wie das gehandhabt wird.

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Hallo.

Was hat eine Versicherung vom Vorbesitzer mit dem Hauskauf zutun. Jeder schließt seine eigene ab, oder auch nicht. Das sollte euch nicht interessieren, warum auch.

<<<welche versicherung kommt in diesem fall in frage und springt sofort ein?>>>

Wohngebäudeversicherung und wofür sofort einspringen.

LG

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Naja. Also angenommen es besteht keine Vorversicherung. Der Verkäufer ist (wie mir häufig begegnet..) mehr oder weniger pleite, das reinkommende Geld gehört der Bank.
Die Kaufpreisfälligkeit liegt ja üblicherweise vor dem Grundbucheintrag.

Ich schreibe jetzt mal ganz blond mein vorgestelltes Szenario auf:

Käufer und Verkäufer werden sich handelseinig, es folgt der Notartermin.

Jetzt überweist Käufer X am 01.01. den Kaufpreis von 450000€ an Verkäufer Y.
Nachdem Verkäufer Y bei seiner Bank mit 500000€ in der Kreide steht, ist dieses Geld direkt wieder weg.

Im Grundbuch wird der Käufer am 20.01. eingetragen.

Vorher kann er auch keine Gebäudeversicherung auf dieses Haus abschließen.

Eine Vorversicherung durch den Verkäufer besteht nicht.

Dumm nur, dass am 15.01. das Haus -unversichert- bis auf die Grundmauern abbrennt.

Insofern interessiert eine Vorversicherung durchaus.

LG

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Ehrlich, auf sowas würde ich mich dann nicht einlassen. Wenn der Kaufpreis nicht mal die Kreditsumme deckt, wäre das Risiko zu groß. Und wenn eben keine Vorversicherung besteht, gleich gar nicht.

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moin,

angesichts der zahlreichen mutmaßereien hier würde ich mich an einen versicherungsprofi meines vertrauens wenden, ihm den sachverhalt schildern und einen speziell auf diese problematik zugeschnittenen versicherungsvertrag anstreben. mit einem anschlußvertrag zu normalen konditionen. und wer "einspringt" - der vorbesitzer ist vermutlich pleite, versicherung gibt es nicht. also bleibt...?

richtig. der käufer. deshalb würde ich unbedingt...

siehe oben.

:o) yee