mietfrei mit ins haus...was, falls arbeitslos?

Hallo ,

ich habe eine frage und vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen:-)

folgendes : meine partnerin und ich leben in getrennten haushalten , ich in einer wohnung , sie in einem haus, was sie mit iher vorherigen partnerin gebaut hat und nun dort aber mit ihrer tochter allein bewohnt.

Wir würden auf dauer gern zusammenleben und sie möchte dass ich zu ihr ins haus ziehe. Das haus finanziert sie selbst . Sie möchte dass ich dort mietfrei hinzuziehe ( da ich selber zwar arbeiten gehe, jedoch nicht gut verdiene), da sie gut genug verdient und das haus auch ohne die beziehung mit mir allein finanzieren würde.

ich mache mir nun aber gedanken darüber, wie es z.b. laufen würde , wenn ich arbeitslos würde . Könnte ich Leistungen beantragen ohne einen Mietvertrag zu haben? Oder Generell , kann man andere Leistungen beantragen wenn man mietfrei wohnt?

ich habe so wirklich garkeine Ahnung von sowas und bin um jeden Rat dankbar :-)

lieben Dank im Vorraus:-)

Julia

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hallo

lasst es lieber

egal ob mietfrei oder nicht, ihr könnt KEINE leistungen beziehen.

ihr gehört dann wie eine bedarfsgemeinschaft zusammen und sie muss für dich aufkommen

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Danke für deine antwort :-)

aber sie zahlt ja das haus ab und könnte garnicht für mich aufkommen ... wirft das nicht ein anderes licht auf den sachverhalt ?

LG

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Nein

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Kommt auf mehrere Faktoren an:

a) geht es um ALG I oder ALG II? Bei ALG I ist es völlig egal, bei wem Du wohnst oder wie hoch Deine Miete ist, das berechnet sich nur nach dem letzten Gehalt.

b) Wohnst Du mit ihr in einer Wohnung / Bedarfsgemeinschaft oder hast Du eine eigene Wohnung innerhalb des Hauses?

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Hallo,

wenn du arbeitslos wirst und davor mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hast, bekommst du doch sowieso normales Arbeitslosengeld und das ist unabhängig vom Vermögen o. ä., da es ja eine Versichertenleistung ist, die du ja erhältst, weil du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Erst, wenn der normale ALG-Anspruch zu Ende ist, käme ALGII in Frage und erst dann wäre interessant, ob du Miete zahlst oder nicht bzw. wieviel deine Partnerin verdient.

Ich weiß ja nicht, wo du wohnst, d. h. wie der Arbeitsmarkt bei euch ist und als was du arbeitest, aber hier bei uns würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen, innerhalb der normalen ALG-Bezugszeit eine neue Stelle zu finden.

Also, wenn dieses Problem deine größte Sorge beim Zusammenziehen ist, dann denke ich nicht, dass ihr es nicht wagen könnt.

VG, Herbstblume

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Du kann at einen untermietvertrag machen für ein WG zimmer. Das ist das positive an der diskriminierung: bei 2 Frauen wird keiner nachfragen.

Gruß

Manavgat

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Hallo!

meine Meinung: wenn die Beziehung passt zieh ein!

macht euch aber vorher ein paar Gedanken:

in einer Partnerschaft muss man teilweise in verschiedenen Dingen füreinander einstehen - manchmal auch finanziell.

ein Einzug ist ja kein knebelvertrag, du kannst im Notfall ja auch wieder ausziehen!

du ersparst dir miete, Geld dass du auf die Seite legen kannst. solltest du auch. zb 3000 Euro auf der Seite haben - für Kaution, Makler etc.

wie wird es in ferner Zukunft sein? wenn Reparaturen am haus anstehen? von der Wasserhahn ist kaputt bis das dach muss erneuert werden. wird sie alleine zahlen oder du auch? redet darüber! jetzt schon!
eine Möglichkeit wäre, dass du jetzt schon für so was zb 30 oder 50 Euro dafür an sie oder auf ein sparkonto zahlst. für große Sachen würde das ohnehin nur ein Zuschuss sein.

alg II da wird ihr Gehalt natürlich angerechnet. eventuell könnte man da die Zinsen für den Kredit irgendwie rausrechnen, ich weiß es nicht, bitte nachfragen! und bei alg würdest du auch alleine ja nicht ewig viel bekommen.

LG

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Naja, das wird genauso wie in einer Heterobeziehung als Bedarfsgemeinschaft gerechnet.
Es sei denn, Ihr regelt das so, wie Manavgat vorgeschlagen hat.

Mit Daumendrücken, dass die Stadt groß genug ist und Euer Sachbearbeiter dann nicht zufälligerweise weiß, dass es nicht so ist, wie Ihr vorgebt.