Hallo ihr Lieben,
ich braeuchte mal euren Rat. Ich wohne seit Juni in meiner Wohnung. Der Mietvertrag wurde auf 8 Monte begrenzt (bis Ende Januar), da ich dann mit meinem Mann (der im Moment im Ausland arbeitet) in eine groessere Wohnung zusammenziehen wollte. Da sich der Umzug meines Mannes zu mir verzoegert hat, habe ich meinen Vermieter Ende November telefonisch darueber informiert, dass ich erstmal noch laenger in der Wohnung beiben moechte. Der fand das auch voellig in Ordnung und hat gesagt, dass ich halt einfach rechtzeitig Bescheid geben soll, wenn ich ausziehen moechte.
So, jetzt kann mein Mann doch schon hierher kommen und zwar Mitte Februar. Ich schaue mich schon nach neuen Wohnungen um, aber konnte noch nicht viel tun. Ich bin schwanger, im Beschaftigungsverbot und meine Hebamme hat mir abgeraten mich jetzt schon alleine auf Wohnungssuche zu machen, um Stress etc zu vermeiden und damit zu warten bis mein Mann da ist.
Meine Sorge ist jetzt die- eigentlich moechte ich meinem Vermieter sofort Bescheid geben, dass mein Mann bald bei mir einzieht aber ich habe Angst, dass er dann sagt-noe, dann muessen Sie doch schon zum Ende des urspruenglichen Mietvertrags raus. Ich habe fuer die Verlaengerung des Mietvertrags naemlich auch nur seine muendliche Vereinbaung.
Was soll ich denn am besten tun? Ihm jetzt schon Bescheid sagen und dann schmeisst er mich vielleicht raus, oder erst im Februar, aber dann ist mein Vermieter ja vielleicht auch nicht happy, weil er dann meinen Vertrag verlaengert hat, ohne vom Zuzug meines Mannes zu wissen.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp?
Danke, Feli
Mann zieht in meine Wohnung-Mietvertrag
Begrenzungen der Zeit im Mietvertrag sind gar nicht zulässig.
Man kann eigentlich gar nicht auf 8 Monate vermieten. Man kann es versuchen, und wenn der Mieter das glaubt hat man Glück. Aber wenn du länger Wohnen bleiben willst kannst du das...hast aber natürlich dann eine 3 monatige Kündigungsfrist. Darauf kann der Vermieter pochen.
Wenn du einen Mann hast kann der natürlich bei dir wohnen. Du musst es deinem Vermieter nur mitteilen und evtl. alle Personenabhängigen Pauschalen für 1 Person mehr bezahlen.
Danke, Dorntuelpchen!Das ist ja interessant, dass ein begrenzter Mietvertrag gar nicht zulaessig ist-wieder was gelernt! Dann bin ich ehrlich viel beruhigter!
LG
Ich wusste das bis vor kurzem auch nicht. Erst als ich selber eine Wohnung auf Zeit vermieten wollte habe ich nach einem Mietvertrag gesucht. Normalerweise nehme ich die vom Haus und Grundbesitzerverein. Die haben aber so was nicht, weil es nicht zulässig ist.
Das gibt es eben nur für die Vermietung von Ferienwohnungen.
Da habe ich eben auch Pech gehabt....
Eine Verständnisfrage: Warum sollte dein Vermieter dich aus der Wohnung schmeißen wollen, wenn dein Mann einzieht?
Weiters ist ein Zeitmietvertrag nur dann gültig, wenn von vornherein ein konkreter Befristungsgrund vereinbart wurde (z.B. Eigenbedarf). Fehlt dieser Befristungsgrund, gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Danke fuer deine Antwort.
Ich weiss selbst nicht richtig, weshalb ich denke, dass er mich dann rausschmeissn moechte, ich mache mir leider einfach oft grundlos Sorgen...