Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine, bzw. wohl eher mehrere Fragen.
Kurz zur Vorgeschichte:
Wir wohnen jetzt seit gut drei Jahren in unserer Wohnung, welche sich in einem 3-Parteien Haus befindet. Wir selbst bewohnen die erste Etage und im EG wohnt der Vermieter. Das zweite OG ist ebenfalls schon seit Jahren vermietet. Logischerweise wird das Treppenhaus also üblicher Weise von uns und von den Mietern des 2. OG genutzt.
Wir haben nun unseren Mietvertrag fristgerecht gekündigt und von unserem Vermieter ein Schreiben bekommen. In diesem steht, dass wir vor dem Auszug das Treppenhaus reinigen müssen, bzw. reinigen lassen müssen. Im Treppenhaus wurde vor fast 10 Jahren Teppich verlegt, was ich persönlich niemals tun würde. Der Teppich war schon bei unserem Einzug ziemlich verdreckt. Und einige Flecken sind, laut der Vormieter und der Mieter des 2. OG schon seit mehreren Jahren darauf.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir im letzten Sommer ein spezielles Gerät gemietet und damit schonmal den Teppich gereinigt haben. Allerdings gingen dabei einige Flecken nicht mehr raus.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, müssen wir wirklich diese Reinigung bezahlen? Oder uns wieder ein Gerät leihen und es selbst gründlich reinigen? Ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein, dass wir die Kosten dafür alleine aufbringen müssen, denn das Treppenhaus wird ja nicht nur von uns genutzt. Der Teppich vom 1. OG ins 2. OG sieht nicht besser aus und die Mieter des 2. OG wurden zur Reinigung nicht aufgerufen.
Ist die Tiefenreinigung des Teppichs nicht Vermietersache? Zumal er sich ja dafür entschieden hat diesen zu verlegen. Man kann ja nicht erwarten das ein ca. 10 Jahre alter Teppich im Treppenhaus noch nie neu aussieht.
Noch dazu möchte ich erwähnen, dass wir der wöchentlichen Reinigungspflicht nachkommen und auch das Geländer immer abwischen.
Hinzu kommt übrigens auch, das die Katze des Vermieters schon öfters über Nacht im Treppenhaus vergessen wurde und sich dort gelöst hat. Am Morgen roch es dann nach Katzenurin und wir durften die Haufen einsammeln. Wir wissen auch genau, das es seine Katze war, da wir diese an den jeweiligen Morgen gesehen haben, also nicht nur wir sondern auch die Mieter des 2. OG.
Über Antworten freue ich mich.
BFR
Reinigungsfrage
Auch Reinigungskosten von Teppich im Treppenhaus sind Mieterkosten. - Ich würde vorher mit dem VM sprechen, - also entweder holt man so ein Gerät und das bezahlen alle und dafür wir das ganze Treppenhaus gemacht -- oder ihr macht den Bereich von EUCH und eine Treppe runter -- aber das Stück im EG vor dem Vermieter und der Weg nach oben ins 2.OG lasst ihr frei .... -- da der VM das sicher nicht will, könnte man sich ja auf die ganz-lösung einigen ...
und da ist es einfach billiger, man mietet sich so ein Ding und macht es selbst, als dass man eine Firma holt --- da spricht der Geldbeutel ...
lg
tanja
normalerweise sollte die Reinigung des Treppenhauses, welches von allen Mietern genutzt wird, in den Betriebskosten enthalten sein.
Also ich verstehe das eher so, dass der Vermieter möchte, das nach Auszug das Treppenhaus wieder so aussieht wie vor dem Auszug.
Also was macht ihr denn sonst, wenn ihr während der Woche das Treppenhaus macht? Saugen ?
Natürlich, wie schon geschrieben, wird der Teppich jede Woche gesaugt. Zudem ziehen wir uns auch unten schon die Schuhe aus wenn es geregnet hat oder wir im Wald etc. spazieren waren. Auch das Geländer und die Leisten wische ich immer mit einem feuchten Lappen ab und trockne es dann wieder mit einem sauberen Tuch ab. Allerdings machen die Mieter aus dem 2. OG nicht. Der Sohn turnt über die Leisten der Treppe und geht, egal wie die Schuhe aussehen hoch. Aus dem Grund sehe ich es auch nicht ein die Reinigung "unseres Teils" alleine zu bezahlen.
Der verlegte Teppich ist wie ebenfalls geschrieben schon ca. 10 Jahre alt. Und die auffälligen Flecken darauf sind schon einem Vormieter aufgefallen, welcher vor sechs Jahren ausgezogen ist. Mit diesem sind wir verwandt und daher können wir das so genau sagen. Der genannte Vormieter kommt uns nämlich regelmäßig besuchen.
Ich würde nach dem Umzug das Treppenhaus so hinterlassen, wie es vor dem Umzug war. Also eine normale Reinigung durch führen.
Der nächste Mieter zieht ja wieder mit Sack und Pack ein. Da könnte ich nicht verstehen, wenn der Vermieter auf Schampoonieren besteht
Da kommen wieder jede Menge Leute, die ziehen sich doch nicht jedes Mal die Schuhe aus, wenn sie was hoch tragen.
Über die deutsche Rechtsprechung bin ich seit vielen Jahren sehr erstaunt.
Aber das würde ich drauf ankommen lassen.