Hallo zusammen,
wir werden nach 2 Jahren und 7 Monaten bald aus unserer Mietwohung ausziehen.
Bei Einzug haben wir die Wohnung renoviert übernommen.
Im Mietvertrag ist festgehalten, dass wir bei Auszug wieder renovieren müssen, jedoch sind keine speziellen Angaben gemacht.
In einem Brief der Hausverwaltung mit Infos zur Übergabe etc. wird nun verlangt, dass die bevorstehenden Malerarbeiten ausschließlich mit Mineralfarbe vorgenommen werden dürfen.
Ist das zulässig??? Da wir keine Fachleute auf diesem Gebiet sind, war uns nie bewusst, dass wir so eine teure Farbe an den Wänden haben(ich gehe davon aus, dass die Wohnung bereits damit gestrichen ist). Die Farbe ist aber um ein vielfaches teurer, als normale Dispersionsfarbe, wie man sie üblicherweise im Baumarkt bekommt. Im Mietvertrag ist die Farbe auch nirgends erwähnt.
Hier die Klausel aus dem Mietvertrag:
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Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr vor Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten, die aufgrund des Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt werden.
Der prozentuale Anteil bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus.
Ist seit Beginn des Mietverhältnisses noch kein voller Turnus verstrichen, bemisst sich der prozentuale Anteil an den Renovierungskosten nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Beginn des Mietverhältnisses zum vollen Renovierungsturnus.
Der volle Renovierungsturnus ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Abnutzung (gem. Abs. 2)zu bestimmen.
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Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass so eine Klausel seit einem Gerichtsurteil 2013 gar nicht mehr gültig ist. Stimmt das? Wie sieht es dann generell mit der Renovierung aus?
Wir haben übrigens die Wandfarbe seit Einzug nicht verändert. Es sind kaum bis keine sichtbaren Abnutzungsspuren an den Wänden zu sehen. Bohrlöcher gibt es in der ganzen 3-Zimmer-Wohnung etwa 20 Stück, also sehr wenig.
Viele Grüße,
Anna
Darf Vermieter Art der Farbe bei Auszug vorschreiben? Silikat- bzw. Mineralfarbe
Dispersionsfarbe hat den falschen PH-wert, wenn im hause das Thema Schimmel befürchtet werden muss.
Dispersionsfarbe ist Nahrung für Schimmel. Silikatfarben haben einen anderen PH-wert udn verhindern zwar keinen Schimmel, - verhindern aber leicht die Vermehrung oder Bildung...
und unter Berücksichtigung der Schimmelprävention darf eine Hausverwaltung sehr wohl die Art der Farbe vorschreiben --
allerdings kann man, wenn der Preis ALLZU unterschiedlich ist, die Differenz zur hochwertigen (nicht billigsten) Dispersionsfarbe oder Tapete aushandeln - ein vernünftiger Vermieter geht darauf ein.
lg
tanja
Vielen Dank für deine Antwort!
Sinn macht das auf jeden Fall für mich! Aber gut finde ich es nicht. Ist doch unverschämt, dass einem sowas erst gesagt wird, wenn es zu spät ist und man keine andere Möglichkeit mehr hat.
Schönes WE noch für dich!
Die Klausel mit den Renovierungspflichten ist schon so zulässig - es ist hier keine starre Frist: 'Der volle Renovierungsturnus ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Abnutzung (gem. Abs. 2)zu bestimmen.' und somit gültig.
Allerdings habe ich heute zufällig einen Artikel gelesen, das der Passus 'die aufgrund des Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt werden' ungültig ist und damit die gesamte Renovierungsklausel hinfällig wird.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/urteil-zu-schoenheitsreparaturen-bundesgerichtshof-kippt-renovierungsklausel-im-mietvertrag-1.1720190
Grüsse
BiDi
Genau diese Beiträge im Internet habe ich auch gefunden. Aber wir können es nicht so ganz glauben.
Das würde ja bedeuten, dass wir NICHTS renovieren müssen bei Auszug oder?
Werden uns direkt am Montag beim Mieterbund erkundigen, aber ich kann nicht so lange warten
Schönen Abend noch und danke für deine Antwort!
Doch genau das bedeutet es.
Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Der Vermieter wollte uns die ordnungsgemässe Übergabe nicht unterschreiben, weil wir Heizkörper und Türen nicht gestrichen hatten (wir wohnten dort nur 3 Jahre). Daraufhin gingen wir zum Mieterbund, die uns sagten, das wir wegen eines ungültigen Passus in der Renovierungsklausel, überhaupt gar nicht hätten renovieren brauchen. Wir haben uns dann ein klein wenig geärgert - die Wände hatten wir ja schon geweisst ;).
Grüsse
BiDi
Hallo,
habt ihr einen speziellen Putz, Tapete oder ähnliches an der Wand?
Dann würde ich es verstehen...
Wir haben eine vermietete Eigentumswohnung, mit Rauputz. Mein Mann ist Maler. Da unser Mieter bei Einzug sowieso alles nur weiß wollte, haben wir ihm die Farbe zur Verfügung gestellt und gleich verdünnt, damit der Putz nicht so zugekleistert ist. Gestrichen hat er dann selber.
Bei meiner Mutter in der Wohnung, ist eine spezielle chinesische Baumwolltapete, da durfte nur ein Fachmann ran. War für uns glücklicherweise kein Problem.
Allerdings denke ich, dass es im Mietvertrag stehen sollte/müsste, bzw sollte man das doch beim Einzug schon besprechen. Ist nunmal ein wichtiger Punkt, den der Mieter wissen sollte und sich überlegen kann ob er sich darauf einlässt.
Liebe Grüße
Es gibt mit Sicherheit Gründe für so einen Putz, da gebe ich dir Recht.
Aber das kommt erst jetzt beim Auszug zur Sprache und bei den Preisen finde ich das nicht ok!
Ich habe keine Ahnung, was momentan für ein Putz bzw. welche Farbe an der Wand ist. Im Mietvertrag ist wie gesagt nichts vermerkt.
Bin sehr gespannt, was der Mieterbund am Montag sagt
Dir noch ein schönes WE und danke für deine Antwort!
hallo !
komisch, dass das jetzt erst auf den tisch kommt !
der vermieter hätte euch doch schon bei einzug segen müssen, dass ihr keine "normale" farbe nehmen dürft...was wäre, wenn ihr schon längst mal renoviert hättet
wie das rechtlich aussieht, kann ich dir leider nicht helfen !
lg
Wenn die Farbenart nicht explizit im Vertrag oder einer Zuatzvereinbarung erwähnt und festgehalten wurden, ist diese Forderung m. E. nicht zulässig.