Hallo,
folgendes Problem. Wir wollen bauen. Unser Nachbar hat uns den Bauplan unterschrieben. Alles wunderbar, Gemeinde hat auch zugestimmt. Nun gab es seitens des Landratsamtes nochmal Auflagen so dass eine Planänderung notwendig war. Wir wieder zum Nachbar, nur unterschreibt dieser jetzt nicht mehr. Wir halten alle Regeln ein, der Nachbar hat nur Angst unser Haus nimmt Sonne weg. Was kann jetzt passieren? Ohne die Unterschrift des Nachbarn wird das Landratsamt doch sicherlich keine Genehmigung erteilen?!?
Wer kennt sich aus und kann berichten?
VG
Mafiene, die jetzt Angst hat nicht bauen zu dürfen.
Bauantrag ablehnen?
Wenn sich die Pläne an die gesetzlichen Vorschriften halten, habt ihr sogar einen Rechtsanspruch auf Genehmigung.
Wenn der Nachbar nicht unterschreibt, bekommt er eine Ausfertigung der Erlaubnis (also des Bescheides) zugestellt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung, d.h. er kann innerhalb der Frist Rechtsmittel, sprich Widerspruch oder in Klage(je nach Bundesland denke ich)einlegen. Macht er dies nicht innerhalb der Widerspruchsfrist, wird der Bescheid bestandskräftig und er kann nichts mehr unternehmen.
Hätte er gleich unterschrieben, hätte er statt einer Ausfertigung nur einen Abdruckerhalten, das ist sowas wie eine Kopie zur Info, er hätte keine Rechtsmittel wie Widerspruch eingelegen können.
Ich würde mir daher mal keine Gedanken machen, gibt meist keine Probleme.
Wenn es um Grenzbebauung geht schon. Warum auch sonst sollte der Nachbar unterschreiben?
LG Ina
Die Nachbarn müssen immer Kenntnis vom Bauvorhaben bekommen. Auch wenn es baurechtlich absolut astrein ist.
Sie haben auch immer ein Widerspruchsrecht - nur solange alles dem Baurecht entsprechend geplant wird, greift das Recht nicht, kann aber die Baugenehmigung verzögern. Und vor allem: Man macht sich keine Freunde bei den Nachbarn.
Die TE hat geschrieben, dass baurechtlich alles in trockenen Tüchern sei - dann handelt es sich bei Privatbauten um reine Schikane.
Bei öffentlichen Bauten, die baurechtlich i.O. sind, aber dennoch eventl. die benachbarten Häuser benachteiligen könnten, kann so ein Einspruch auch mal dazu führen, dass die Planung überdacht werden muss.
Im Fall der TE sehe ich da aber keinerlei Komplikationen - rechtlich gesehen. Mit dem Nachbarn würde ich eventl. nochmal sprechen, damit es nicht zu längerfristigen Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt - finde ich pers. immer sehr unangenehm. Man muss nicht alle lieben, aber man sollte miteinander auskommen können.
Im schlimmsten Fall kann man ein Gutachten erstellen lassen bzgl. Sonnenverlauf und Schattenfall. Das kann auch ein Architekt erledigen. Das geht relativ einfach über Computerprogramme. Aber vielleicht sollte man sich in diesem Fall die Kosten teilen.
Führen denn die Auflagen zu einer Verschlechterung der Sonneneinstrahlung?
Ist der Nachbar also nur gegen die Auflagen oder bereut er auch die ursprüngliche Einwilligung.
Ist für Euren Bau den die Genehmigung des Nachbarn zwingend(z.B. weil ihr die normalen Abstandsregeln nicht einhaltet?)
Führen denn die Auflagen zu einer Verschlechterung der Sonneneinstrahlung?
Ist der Nachbar also nur gegen die Auflagen oder bereut er auch die ursprüngliche Einwilligung.
Ist für Euren Bau den die Genehmigung des Nachbarn zwingend(z.B. weil ihr die normalen Abstandsregeln nicht einhaltet?)
Hallo,
durch die Auflagen wird das Haus höher. Deshalb die Bedenken wegen der Sonne. Ist die Zustimmung des Nachbarns nicht immer erforderlich? Ich dachte ohne die geht nichts. Wir halten alle Abstände ein. Keine Baugrenze usw. Ich denke er bereut die erste Unterschrift schon und ist mittlerweile komplett gegen den Bau. Redet Haus schlecht. Wir hätten zu wenig Platz usw.
Ich habe wirklich Angst dass der Bau jetzt nicht genehmigt wird.
Also an mein Grundstück grenzen 5 weitere bebaute Grundstücke und ich musste von niemanden eine Unterschrift einholen.
Die Unterschriftensache ist doch auch total unsinnig. Über den Bauantrag, also die Rechtsrichtigkeit entscheidet das Bauamt, egal, was Nachbar xy will oder nicht will. Das ist nicht sein Grundstück, also hat er auch kein Mitspracherecht.