Hallo!
Wir haben seit letztem Jahr einen neuen Mieter in unserem Haus (wo wir selbst aber nicht drin wohnen). Er war bei der Vorstellung damals sehr nett! Ein ganz junger Bengel, damals in Begleitung seiner Freundin, in einem stabilen Beschäftigungsverhältnis. Das sollte seine erste eigene Wohnung sein.
So, nun kam die erste Miete irgendwie nicht an. Wir haben gewartet und gewartet - und nichts geschah. Dann dachten wir uns, wir rufen in mal an. Er war aber nie erreichbar, immer nur die Mail-Box dran (auf die wir natürlich auch gesprochen haben). Dann haben wir angefangen, ihm Nachrichten per Handy zu schreiben (SMS und sogar WhatsApp - wo man ja sieht, wann er das letzte Mal online war)! Keine Reaktion.
Weil ich aber so ein Typ bin, der dann vielleicht in Betracht zieht, dem Burschen könnte was geschehen sein, habe ich einfach seine Eltern angerufen. Die wussten natürlich nichts von seinem Zahlungsrückstand. Doch nachdem ich mit seiner Mutter telefoniert hatte, meldete er sich endlich und entschuldigte sich für die Umstände - aber auch nur per WhatsApp!
Die zweite Miete kam pünktlich - und ab dann verzögerten sich die Zahlungen immer mehr!
Wir konnten ihn NIE persönlich erreichen. Wir haben um Gespräche gebeten, doch er schrieb uns immer nur per Handy, es tue ihm leid, das Geld sei unterwegs, müsse Anfang nächster Woche kommen etc. Kam natürlich erst viel später! Auch einen Dauerauftrag hat er offensichtlich nicht eingerichtet, obwohl wir ihn darum gebeten hatten.
Das ging mehrere Monate so. Nun hatte er uns geschrieben, dass es für ihn zum 1. des Monats aber auch immer ungünstig sei. Ob Mitte des Monats nicht auch gehen würde. Wir haben uns auf den 10. eingelassen, da natürlich auch wir unsere Fristen für all unsere Abbuchungen haben und seinetwegen sowieso schon nicht unerhebliche Mehrkosten verursacht wurden! Heute ist die Miete immer noch nicht drauf, er natürlich nicht erreichbar.
So, nun meine Frage:
Nachdem wir ihm MEHRMALS klipp und klar mitgeteilt haben, dass dieses Verhalten für uns einfach nicht tragbar ist und er sich bitte anderweitig nach einer Wohnung umzuschauen hat, wenn diese für ihn finanziell nicht tragbar ist - können wir IRGENDWIE das Mietverhältnis kündigen? Und wenn ja: zu wann?
Ich weiß wohl, dass es für Vermieter generell ziemlich schwierig ist, Mietern zu kündigen. Doch das geht wirklich gar nicht! Wie gesagt: Bei uns drückt auch niemand beide Augen zu, wenn die Abbuchung des Darlehens oder irgendwelche Handwerkerrechungen anstehen.
Ich danke im Voraus für Eure Tipps!
P.S.: Eine andere Mieterin hatte sich übrigens mal beklagt, dass der junge Mann wohl nicht so ganz in die Hausgemeinschaft passe. Er würde sich häufig sehr rücksichtslos verhalten, zu später Stunde, wenn die kleine Tochter der Mieterin unter seinem Wohnzimmer in ihrem Bettchen liegt, recht viel Besuch empfangen und ungemein laut Musik hören.
Natürlich sei sie deswegen mehrmals hochgegangen und habe um Rücksicht gebeten, doch wegen offensichtlichen Alkoholkonsums der jungen Gruppe sei es wohl trotzdem noch zu laut gewesen.
Ob sich dieser anfängliche Krach nun gelegt hat, weiß ich nicht - ich habe diese Mieterin um Rückmeldung gebeten.
Echt blöde Situation!
Mieter zahlt ständig viel zu spät - Kündigung möglich?
P.S.:
Wir haben natürlich nicht nur versucht, den jungen Mann anzurufen, sondern sind auch mehrmals (an verschiedenen Wochentagen und zu völlig unterschiedlichen Uhrzeiten) dort vorbeigegangen. Mein Mann stand sogar immer direkt oben vor der Wohnungstür (durch die man auch ein bisschen hineinluken kann), aber er war tatsächlich nie daheim.
Keine Chance, irgendwie mal persönlich ein Gespräch mit ihm zu führen. Auf unseren Wunsch hin, dies zu tun, schreibt er zurück, dass er dann leider nicht da sei und auch nicht genau zusagen könne, wann er bald Zeit habe.
Wir wollten ihm nun einen Brief (per Einschreiben) schicken und ihm ein Ultimatum stellen.
Hallo,
warum um Gottes Willen schreibt ihr nur SMS, Handy, Whats App??????
Nehmt doch mal ein Stück normales Briefpapier und schreibt dem jungen Mann (nicht Bengel!!!) und setzt ihm eine Frist und schickt diesen Brief per Einschreiben/Rückschein/Eigenhändig. So einBrief lässt sich bei einem Anwalt viel besser nachweisen (jedenfalls wenn ihr euch eine Kopie davon gemacht habt. Denn eigentlich habt ihr bisher nichts in der Hand. Also solltet ihr schnellstens handeln. Hauptsache ist aber: ihr könnt an Hand von Kontoauszügen nachweisen das die Miete bisher immer verspätet gezahlt wurde. Aber ohne anwaltliche Hilfe werdet ihr nicht weiterkommen.
Ach ja, über eine Wohnungskündigung per SMS wird sich der junge Mann totlachen!
LG
Ich hatte ja bereits erwähnt, dass wir ihm nun ein Einschreiben schicken.
Bislang hatten wir immer Nachsicht gehabt und wollten ihn telefonisch erinnern, was denn nun mit seiner Miete sei. Doch wie ich ja schon erwähnt habe, war er so nie erreichbar.
Natürlich haben wir die Mitteilungen von unserem Handy noch. Also ein Nachweis des "Schriftverkehrs" wäre da.
Hatte ich geschrieben, dass wir per SMS kündigen wollen? Also das versteht sich von selbst, dass wir das schriftlich (per Post) machen.
Mit diesem SMS- bzw. WhatsApp-Verkehr wollte ich nur deutlich machen, dass wir bislang gar keine Chance hatten, persönlich mit ihm zu sprechen und er uns permanent vertröstet (oder wohl eher vorführt, habe ich mittlerweile den Eindruck).
Liebe Grüße,
Silke.
Aus meiner Erfahrung heraus (und dem gezahlen Lehrgeld ) würde ich mit sowas direkt zum Anwalt gehen. Es gibt so viel zu beachten und Fristen einzuhalten, das haut Euch ein Richter sonst hinterher um die Ohren und Ihr düft ihn weiterhin behalten.
Lg,
fina
1. Fehler ist, dass ihr keinen Brief geschrieben habt. Es ehrt euch ja, dass ihr erstmal bei den Eltern anruft um auszuschließen, dass dem jungen Mann nichts passiert ist, andererseits seid ihr auf das Geld angewiesen.
Mehrmals unpünktliche Mietzahlung ist sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung
http://www.rechtsanwalt-osterburg.de/kuendigung.html
Ich vermute, dass dieser Bursche nie seinen Verpflichtungen pünktlich nachkommen wird, deshalb solltet ihr einen Anwalt einschalten.
Hallo den_si,
ihr habt 2 Möglichkeiten:
1. Fristlose Kündigung wg. verspäteter Mietzahlung, dafür müsste der Mieter allerdings in den Vormonaten abgemahnt worden sein. Wie ich herausgelesen habe, war dies nicht der Fall.
2. Fristgemäße Kündigung wg. des Rückstandes, nach neuester Rechtsprechung ist eine Kündigung schon mit einer offenen Miete möglich, wenn diese mindestens einen Monat fällig ist.
Ihr solltet euch einen Rechtsanwalt nehmen, da bei einer Kündigung viel falsch gemacht werden kann. Im besten Fall sollte er bereits Erfahrungen mit dem zuständigen Amtsgericht vorweisen können.
Im Übrigen sagt ein Einschreiben nur aus, dass ein Brief versandt wurde. Über den Inhalt jedoch nicht. Deshalb sollte eine Kündigung bestenfalls per Bote zugestellt werden.
Viele Grüße, Neela
Ich danke Euch für Eure Tipps!
Mein Mann möchte nachher noch einmal das Gespräch mit dem Jungen Mann suchen - ich glaube, er hat einfach nur Angst vor uns. Dabei sind wir echt ganz nett!
Wir wollen ihn nicht in den Ruin treiben - aber er soll es mit uns bitte auch nicht machen.
Ich sehe die beste Lösung darin, mit ihm zu sprechen und ihm nahezulegen, sich schnellstmöglich eine deutlich günstigere Wohnung zu suchen (die ist auch wirklich nicht ganz billig, das gebe ich zu). In dem Zuge werden wir uns natürlich schriftlich absichern und ihm eine Abmahnung "in die Hand drücken" (immer noch per Einschreiben - damit wir einen Nachweis haben, dass er Post von uns erhalten hat).
Und wenn er dann weiterhin so wenig Kooperation zeigen sollte, dann wird er unsere Kündigung erhalten. Unser Nachbar über uns ist Anwalt - der wird mir schon ausreichend Tipps geben, denke ich.
Liebe Grüße,
Silke.
"in die Hand drücken" (immer noch per Einschreiben - damit wir einen Nachweis haben, dass er Post von uns erhalten hat)."
Wenn dein Mann mit ihm sprechen will, warum drückt er ihm nicht gleich die Abmahnung in die Hand und lässt sich auf einer Kopie den Empfang unterschreiben?
Klar, das wäre auch eine Möglichkeit.
Ja klar! Haus & Grund! Warum bin ich da nicht selbst drauf gekommen?! Seit Ewigkeiten Mitglied und schon desöfteren die Rechtshotline angerufen - aber wenn's mal wirklich wichtig ist, fällt's einem nicht ein.
Vielen, vielen Dank!
Es ist das Allerletzte von Euch bei seinen Eltern anzurufen und diese davon in Kenntniss zu setzen, dass der Bengel Mietschulden hat bei Euch. Das verstößt gegen das Datenschutzgesetz. Ich an seiner Stelle würde Euch dafür die Hölle heiß machen....
Guten Abend erstmal in die Runde
Ich habe nicht bei seinen Eltern angerufen, um ihnen zu sagen, dass er Mietschulden hat. Ich habe angerufen, um zu fragen, ob sie seinerzeit von ihm gehört hatten, weil er einen guten Monat lang wie vom Erdboden verschluckt schien.
Zudem habe ich nicht das Wort "Mietschulden" in den Mund genommen. Das war ganz zu Beginn des Mietverhältnisses. Damals hatte ich ganz vorsichtig durchsickern lassen, dass der Dauerauftrag sicherlich erst im kommenden Monat anlaufen würde und er bestimmt noch gar nicht bemerkt hätte, dass für den ersten Monat noch gar keine Miete runtergegangen sei.
Er wird der letzte sein, der uns die Hölle heiß macht. Da mache ich mir wirklich keine Gedanken. Außerdem ist das ja schon "verjährt".
Vielen Dank an die, die an dieser Stelle etwas Konstruktives beigetragen haben.
Dank der Links in Euren Beiträgen habe ich eine richtig tolle und wasserdichte Abmahnung geschrieben. Unser Nachbar (der Jurist) fand sie super-klasse - nix gegen einzuwenden.
Mal schauen, ob unser Mieter drauf reagiert.
In einer Woche schuldet er uns schon das Doppelte, das macht die Sache nicht leichter.
Zumindest weiß ich jetzt, DASS wir als Vermieter grundsätzlich das Recht haben, ihn rauszuwerfen. Unter Umständen sogar fristlos. Das ist schon mal beruhigend. Denn bislang dachte ich, das sei alles gar nicht so einfach und es müsse eine lange Zeit ins Land gehen, bis wir rechtlich handeln können. Doch Gott sei Dank wurde das Gesetz auch mal zugunsten des Vermieters geändert.
Liebe Grüße,
Silke.
die kündigung ist einfach
problematischer wird es bei der räumung wenn er sich weigert
oder wenn er gegen die kündigung an geht
dann kann sich das ziehen wie nen kaugummi
da du ja leider nicht her gehen darfst, seine brocken einfach vor die tür zu stellen
ehrlich gesagt find ich das gejammer mit den datenschutz witzig
mal ehrlich welcher richter würde den einen dafür verknacken ?
im schlimsten fall würd es ne geldstarfe von 100€ geben
aber dann müßte der richter geistig auf nen anderen planeten leben (sowas gibts ja auch)
hinzu kommt der punkt einen den es wirklich stört (das andere es wissen)
rennt nicht zur polizei (völlig fremde) und klagt da sein leid
sowas macht doch kein normaler mensch
Statusmeldung:
Mein Gatte ist fast verrückt geworden, der ist gestern stocksauer ins Bett gegangen - weil er allein gestern sage und schreibe 60mal (!!!) versucht hat, unseren Mieter zu erreichen. Hinzu kommen die schriftlichen Nachrichten und die persönlichen (leider ebenfalls frustranen) Besuche.
Fazit: Heute Morgen um 8.00 Uhr hat er beim Mieter sturmgeklingelt und -geklopft. Irgendwann machte der Bursche völlig vernebelt die Tür auf, musste sich erst mal eine Standpauke anhören (Hut ab, dass mein Mann sich noch so zuzammenreißen konnte), hat sich tausendmal entschuldigt und sich für unsere Geduld bedankt und dann auch noch behauptet, die Miete sei aber von seinem Konto runtergegangen und all die Anrufe habe er nicht mitbekommen, er sei ja auch nicht immer erreichbar (Bemerkung der Redaktion: wir haben ihm sogar Nachrichten über WhatsApp geschrieben, während er online war; außerdem ist er zweimal aus Versehen ans Telefon gegangen, hat dann aber schnell wieder aufgelegt) - und dann musste er die Abmahnung in zweifacher Ausführung unterschreiben, nachdem mein Mann ihn gezwungen hatte, sie intensiv durchzulesen, und gefragt hat, ob der Junge auch den Sinn, die Folgen, den Ernst seiner Lage begriffen hätte.
(Wir haben jetzt in der Tat das Recht, bei weiterer Fristverstreichung die fristlose Kündigung auszusprechen. Am 1. muss die Miete überwiesen werden, spätestens am 3. Werktag auf unserem Konto sein.
Das bedeutet: Ist am 5.3. das Geld nicht drauf, tragen wir mit ihm am 6.3. die Möbel runter und lassen uns die Schlüssel geben.) Hoffen wir zumindest. Wenn der Bengel sich querstellt, dreht mein Mann durch. ????
Er hat beteuert, dass jetzt alles reibungslos laufen wird - aber nach dem Verhalten lege ich da gar keinen Wert drauf. Der hat die ganze Zeit nur Märchen erzählt, das wird sich garantiert nicht ändern. ????
Liebe Grüße, Silke.
********Das bedeutet: Ist am 5.3. das Geld nicht drauf, tragen wir mit ihm am 6.3. die Möbel runter und lassen uns die Schlüssel geben.) Hoffen wir zumindest. Wenn der Bengel sich querstellt, dreht mein Mann durch. ????*******
so traurig wie sich das an hört
das würde ich bleiben lassen
1. müsst ihr ihm auch bei ne fristlosen kündigung ne frist einräumen um die bude zu verlassen
fristlose kündigung heißt nur soviel das die kündigung ausgesprochen ist.
14 tage dürften das sein (ich hab sowas noch nicht durchziehen müssen)
2.
ihr dürft die bude nicht ohne erlaubniss betreten oder gar sachen entfernen
wenn er euch die schlüssel gibt ok ... kann man als eingeständniss werten
geht aber in richtung grauzohne
****Er hat beteuert, dass jetzt alles reibungslos laufen wird - aber nach dem Verhalten lege ich da gar keinen Wert drauf. Der hat die ganze Zeit nur Märchen erzählt, das wird sich garantiert nicht ändern. ????
Liebe Grüße, Silke.****
ich glaub auch nicht dran das sich was ändern wird
aber solltet ihr da nochmal persönlich aufschlagen
niemals ohne unparteidische zeugen (zb. mieter die mit im haus wohnen)
nur noch per einschreiben (am besten auch noch mit zeugen) korespondiren
also kein whats ap etc..
übrigens ist ein zerrüttetes verhältniss auch ein kündigungsgrund
zb. wenn er euch beleidigt (hab da letztens was drüber gelesen)
PS: ich kann dein mann verstehen
ich bin auch der type .. man kann über alles reden...
man sollte mich nur nicht verarschen..
verarrscht mich einer bzw versucht es wärend ich dabei stehe
dann brennen die sicherungen durch...
Hallo Silke,
ich Verstehe euer Situation, aber ich denke nicht das Ihr Berechtigt seid Ihm den >Schüssel Abzunehmen bzw. die möbel aus der Wohnung zu entfernen.
ich Denke nicht das euch den Nachbar als Jurist dazu geraten hat.
Siehe Link>>>>
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/1145-eigenmaechtige-wohnungsraeumung-durch-vermieter-ist-unzulaessig
Und die Kosten??
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec8/578.html
Aber über eine Neuen Mieter solltet Ihr Tatsächlich nachdenken.
LG
monteur77