Unser Vermieter hat uns anwaltlich solch eine Kündigung zukommen lassen. Nun gehen mir allerlei Fragen und Gedanken durch den Kopf, sodass ich hier mal rumfragen möchte...
Begründet hat er diese lapidar, dass der Sohn, der derzeit in der gleichen Stadt eine Wohnung gemietet hat, eben hier (125 qm, 4Raum-Whg) einziehen will. Nichts weiter. Der Rest ist das anwaltliche Blabla.
Ich weiß, dass wir wohl nicht als Härtefall zählen, dennoch will ich erwähnen, dass wir zwei Kinder haben (2 und 12), die in der Nähe zur Schule und in den KiGa gehen, ebenso unsere Arbeitsplätze in der Nähe sind, wir hier gerade eine Tür versetzt haben (statt zweier Durchgangszimmer, nur noch eins) und den vom Vermieter mit vermieteten Garten nutzen (was hier bei uns in der Gegend sonst fast unmöglich ist). Da wir die letzte Betriebskostenabrechnung "abgeschmettert" haben und der letzten auch widersprochen haben, gehe ich von Schikane aus.
Was ich noch vom Vermieter weiß: Über uns ist eine ZweiRaumWohnung frei, die gerade zu einer 3-Raum-Whg umgebaut wird und ganz oben ist ein neuer Mieter eingezogen, der einen wegen Eigenbedarf zum Ende des Jahres befristeten Vertrag hat. Ebenso ist erst vor zwei Monaten eine freistehende Wohnung vermietet worden (allerdings dürfte die eine kleine Whg sein, zwei Zimmer). Außerdem macht es für den Arbeitsweg des Sohnes (Ausbildung) keinen Unterschied.
Persönlich bin ich total fertig. Die Wohnung haben wir nach unseren Wünschen gestaltet, gerade erst umgebaut und tapeziert und wir waren (bis auf die Sache mit den Nebenkosten, und das zurecht) niemals auffällig. Unsere Freunde wohnen mit im Haus, die Kinder spielen zusammen, wir verstehen uns mit allen gut (Vermieter wohnt auch mit im Haus, anderer Aufgang, gab nie Probleme). Vor einem Jahr hatte der Vermieter die Miete um 20% angehoben (rechtens), sehr ärgerlich, aber immernoch bezahlbar. Die Wohnung liegt schön zentral, bezahlbare Wohnungen gibt es nur außerhalb der City.
Ich werde mich wieder an den Mieterbund wenden, sodass ich auf der sicheren Seite bin, aber trotzdem freue ich mich auf eure Meinungen!
Meint ihr, selbst wenn ein Einspruch erstmal Erfolg haben sollte, ob er dennoch einen Grund findet, uns rauszuwerfen?
Kündigung wegen Eigenbedarf
Hallo,
ich weiß nicht mehr wo, aber ich habe erst vor einigen Tagen ein Urteil gelesen: da hat ein Vater für sein Kind in Ausbildung Eigenbedarf angemeldet. Es handelte sich auch um eine 4-Zimmer-Wohnung über 100 Quadratmeter und der Eigenbedarf wurde als rechtsunwirksam erklärt, da die Wohnung für einen einzelnen Auszubildenden zu groß sei.
Wenn mir die Quelle wieder einfällt, melde ich mich nochmals bei Dir!
LG, Katalin
http://www.anwalt.de/rechtstipps/eigenbedarfskuendigung-nicht-immer-moeglich_024242.html
Das müsste es ein. Das klingt ja super! Danke dafür! Das gibt mir Hoffnung!
Einfach so ist die Kündigung ungültig, der Vermieter muss schon genau begründen, warum es genau die Wohnung und keine andere sein soll und das dürfte nach allem was du schreibst, schwierig für ihn werden.
Auf lange Sicht würde ich aber doch nach einer anderen Wohnung suchen, weil es sicher nicht spaßig wird, mit einem Vermieter im Haus zu wohnen, der einen unbedingt loswerden will.
Naja, gab schon mehrere Mieter, sie ihn auf die Palme gebracht haben, und immerwieder hat sich das dann doch geklärt/ bzw in Luft aufgelöst (Mietrückstände, Verleumdung u.ä., wo jeweils eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, aber diese Mieter wohnen noch hier).
Die Wohnung ist einfach total toll (hatte ich ja schon begründet) und dafür auch noch bezahlbar. Würde ich was ähnliches suchen, wäre ich locker bei 1800 Euro Warmmiete
Und in einem Jahr könnte er die Miete ja theoretisch auch wieder um 20% anheben, häte er ja auch was von...
ich hab nur so laienhaft Ahnung, aber ich meine, dass man Familie mit Kleinkind nicht so schnell wegen EIgenbedarf raus setzen kann.
Ggf Mieterschutzbund in der Nähe aufsuchen?
LG Sushi
Hallo,
einer Freundin von mir (alleinerziehend mit Kind) wurde vor kurzem wegen Eigenbedarfs gekündigt.
Sie ist nicht dagegen vorgegangen, hat aber mal angefragt, wie es mit einer Abfindung aussieht. Der Vermieter war erst ganz verwundert... doch ein paar Tage später lag sein Vorschlag im Briefkasten: Er würde 3.000 Euro zahlen, wenn sie binnen eines halben Jahres auszieht.
Kann also gut sein, dass es mit dem Kündigen gar nicht sooo einfach ist.
LG
Doch, wenn die Gründe korrekt sind, ist es einfach wegen Eigenbedarf zu kündigen.
Nichtsdestotrotz kann es sein, das sich das ganze Procedere laaaaange hin zieht.
Wir haben mal einer Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt - Gericht wies ihren Widerspruch ab, ausziehen wollte sie deshalb aber trotzdem nicht. Da riet uns unser Anwalt auch, ihr Geld anzubieten. Bis die Räumungsklage rechtskräftig ist, können nämlich gerne nochmal 1 - 2 Jahre ins Land gehen und da unsere Mieterin ziemlich pleite war, wären wir vermutlich auf den Kosten auch noch sitzengeblieben.
Grüsse
BiDi
Oh weia. Dann ist das wohl der Grund, weshalb meine Freundin so flott eine Abfindung bekam.
Aber im Fall der TE (gerade frisch renouviert und viel Geld in die Wohnung gesteckt) fände ich eine Abfindung definitiv angemessen. Der Sohn, der dort einzieht, spart sich ja dann die Renouvierungskosten.
LG
Ich würde mich auf jeden Fall wehren. Wenn die Freundin vom Sohn nicht gerade mit Zwillingen schwanger ist sollten die Chancen ausgerechnet eure Wohnung zu bekommen und nicht die zwei-Zimmer-Wohnung im Haus die für eine Person ja völlig ausreicht sehr gering sein. Nehm Dir aber auf jeden Fall einen Anwalt!
Gegen die Kündigung angehen.
1. eine freie 2 Zimmer Wohnung die bald 3 Zimmer hat
2. es wurde bereits eine Wohnung befristet vermietet offensichtlich wegen kommendem Eigenbedarf
Mir erschließt sich hier nicht die triftige Begründung warum es denn nun ausgerechnet eure sein soll.
Klingt wirklich nach Schikane.
Weist den Anwalt / Mieterbund auf die Umstände hin.
Viel Erfolg
Oh nein! Und das "hier" bei uns... wo es wie ein Lottogewinn ist, eine ähnliche, aber bezahlbare Wohnung zu finden.
Ich hab das letztens erst bei Leuten "andersherum" mitbekommen (auch hier bei dir ). Da ging es darum, dass ein Eigentümer (älteres Paar) sein vermietetes Haus "zurück" wollte und deshalb eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausstellen wollte.
Es gab dafür aber keine rechtliche Grundlage, weil das Ehepaar noch im Besitz eines anderen Hauses war und die Fläche auch viel zu groß für die zwei ist (im rechtlichen Sinne). Deswegen ist die Tochter mit ihrem Kind ebenfalls dort eingezogen.
So "einfach" ist das also nicht. Ich würde hier den Rechtsweg gehen!