Hund als Urlaubsbetreuung in Mietwohnung

Hallöchen

Ich hab mal eine Frage, weil ich als Hausbeitzer damit keine Probleme habe und mich rechtlich damit nicht auskenne ;-).

Mein Sohn ist in Dresden als Student und wird demnächst evtl. dort mit seiner Freundin zusammen ziehen.

Wenn er dort in eine Wohnung zieht in der Tierhaltung verboten ist, dürfte er trotzdem seinen /unseren Hund für 2 Wochen als Urlaubsvertretung nehmen oder ist auch das untersagt?

Würde mich über Antworten echt freuen- danke!

LG

Gabi

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"Wenn er dort in eine Wohnung zieht in der Tierhaltung verboten ist, dürfte er trotzdem seinen /unseren Hund für 2 Wochen als Urlaubsvertretung nehmen oder ist auch das untersagt?"

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/hundebesuch-trotz-tierhalteverbot.htm

Ist untersagt (s. letzter Absatz).

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Nein, aber ich würde den Vermieter fragen.

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soweit ich das jetzt letztens im radio gehört habe, darf man hundehaltung generell nicht mehr verbieten.
zudem war es damals so das ein Hund auch bei hunderhaltungsverbot bis 6wochen bleiben durfte.