Hauskauf Zwangsversteigerung, Erfahrungen?!

Hallo Ihr Lieben,

wir wollen evtl. bei einer Zwangsversteigerung mitbieten.

Wer von Euch hat Erfahrungen? Wer hat schon mal ein Haus ersteigert oder war dabei? Auf was müssen wir achten oder was sollte man nicht machen?

Freu mich über Antworten.

Danke!

#blume-Kind

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ich mach sowas regelmäßig
aber keine häuser sondern eigentumswohnungen wo nen bissel saniert werden muß..

zuerst einmal hast du das haus besichtigt ?
das geht nämlich nur die meisten wissen das nicht ^^

wenn ich alles hier auf nem blauen dunst erkläre worauf man achten muß / kann
wie alles geht
wie man tricksen kann um das gebot niedrig zu halten etc..
dann wird der beitrag 30 meter lang

das wichtigste ist aber
vertraue niemals den gutachten egal ob gutes oder böses dren steht
die sind meist das papier nicht wert worauf sie gedruckt wurden
aber bieten nen guten anhaltspunkt um zu kontrolieren was da alles dren steht

allein das thema mit dem mindestgebot würde lang werden
und ist eigendlich nirgens so gut beschreiben das leien da keine fragen zu hätten..
(zumindest wens ins deteil geht)

drauf zu achten was wohl das wichtigste überhaupt ist
du musst von deiner bank

***SCHRIFTLICH EIN OK ÜBER DIE KOMPLETT NOTWENDIGE HYPOTHEKENSUMME HABEN***
ein mündliches geht ok kann dich mehr kosten als ne schrott immobielie

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Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber wenn du dich so wenig mit dem Thema (bisher) auseinander gesetzt hast, solltest du es lassen...

Bevor ich überhaupt darüber nachgedacht habe, bei einer solchen Versteigerung mitzubieten, habe ich einer Versteigerung beigewohnt, mir dort jemanden gegriffen, der offensichtlich Ahnung hatte und habe den ausgequetscht.

Auch wenn ich mir sonst mit el-cheffe echt nicht einig bin ( ;-) ), aber hier aufzuführen "worauf zu achten ist" oder "was man nicht machen soll", sprengt bei Weitem den Rahmen!

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genau, wir wollen auch zu einer Versteigerung vorher gehen. Wir haben noch kein genaues Objekt oder so. Ich fange gerade an mich mit dem Thema zu befassen und hatte hier auf Anregungen gehofft, um einen Anfang zu finden.;-)

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dann geb ich dir im vorfeld schon ein guten tip
such dir ein objekt raus was offensichtlich zu teuer angesetzt ist
und wo es die erste versteigerung ist
da gehst du hin

da ist die warscheinlichkeit groß das du evtl als einzigster sitzt
da kannst du 30 min lang den rechtspfleger löchern ;-)
der langweilt sich sonnst 30 min lang und ist froh wenn er auskunft geben kann
alternativ kannst du auch mit ihm ein termien machen
viele helfen zb auch gern in der pause in der kantiene
oder zwischen zwei termienen

soll allerdings nicht heißen das du unvorbereitet da hin gehst
sonnst reichen die 30 min im leben nicht aus
aber dir werden jeh mehr du dich damit befasst immer mehr fragen auftauchen
weil alle beschreibungen schlichtweg ab einen bestimten punkt aufhören oder dir die bescheibung den kopf platzen lässt (siehe meine beschreibung unten)

fangen wir mal beim mindestgebot an
70% 50% 30%
steht ein haus für 100.000 dren (gutachtenwert)
ist das mindestgebot bei dem ersten versteigerungstermien 70.000
beim zweiten versteigerungstermien 50.000
und beim dritten termien 30.000
soweit klar und verständlich
du wirst aber in den setzensten fällen beschreibungen lesen die dir erklären
das bei der zweiten versteigerung bereitz die 30.000 sein kann
kommt aber laufend vor gericht vor

wie kommt das zustande ?
also wenn beim ersten termien einer weniger als die 70.000 bietet
muß das gebot ausgeschlagen werden zum schutze des schuldners & gläubigers wenn eine partei nicht da ist...
ausnahme: der schuldner ist anwesend (was er meist nicht ist).. der gläubiger ist anwesend.. und beide sind mit der summe einverstanden und geben ihr ok..
dann kann auch schon in der ersten verhandlung die summe unter den 70.000 fallen

wurde bei der ersten versteigerung die zuschlagung versagt weil zu wenig geboten wurde..
sind bereitz in der zweiten versteigerung die 30% gültig und nicht mehr die 50% mindestgebot
allein damit könnte man nen kleines buch füllen

aber selbst wenn du das mindestgebot ab gibst
heißt das noch lange nicht das du auch den zuschlag bekommst
(das dich einer überbietet mal völlig weg gelassen)
weil es wird am ende erstmal der gläubiger gefragt ob er den zuschlag geben will
hier empfhiehlt sich folgende strategie:
bei der besichtigung den makler fragen (falls es einen gibt) ansonsten den gläubiger vor der versteigerung fragen was er mindestens haben will.. (lange vor jedem termien)
er sagt dann zb. 50.000 bietet bei der versteigerung keiner, bittet man ihn vor die türe und verhandelt mit ihm... da kann man locker 10%-30% runterhandeln jeh nach objekt und kaufpreis
aber auch hier gild wider zum schutze des schuldners müssen die wertgrenzen eingehalten werden..

wie du siehst ist das kompleziert zu beschreiben
zwischen das was man beschreibt und das was der leser versteht können schnell welten sein. das ist gespickt von wenn und aber, wenn dis ist dann ist das etc..

aber es ist wichtig zu wissen wenn man ne chance hat den preis zu drücken...
schließlich reden wir hier nicht von pinutz sondern von etlichen 1000€

kann man zb. ein objekt aus der zwangsversteigerung herraus haufen...?
ja auch das geht
dann kommen in der regel aber maklerkosten auf einem noch hinzu
allein das gäbe wider nen halbes buch..

wie lese ich ein gutachten.. was muß ich dabei beachten .. wie ist was gemeint..
das gäbe ein weiteres buch
je nach dem vom welchen gutachter ein gutachten erstellt wurde (art und weise)
muß ich sogar noch nachfragen oder ne stunde grübeln wie er das gerechnet hat etc..
und ich kenne warlich viele gutachten da ich das schon ne ganze zeit betreibe
(auch hier nochmal der hinweiß traue kein gutachten .. egal was dren steht ob gut oder schlecht nehm es als hinweiß und kontrolier es selber.. das gild auch für die veranschlagten reperraturkosten)