Hoffe kann mir jemand helfen. Wir haben letztes Jahr unser haus gekauft Notar und Kaufvertrag wurde im August getätigt. Aber erst im Oktober hatten wir die Zahlungsaufforderung und ca eine Woche später dann endlich auch haus u schlüsselübergabe. Der ehmalige Hausbesitzer möchte jetzt von uns die Grundsteuer von August ab zurück haben. Aber eigendlich steht ihm doch erst ab Oktober zu oder. Denn vorher hatten wir trotz Kaufvertrag keinerlei Ansprüche gehabt oder konnten oder durften in das Haus. Denken wir da richtig? Wäre um schnelle Antworten dankbar.
Lg und einen schönen Abend
hauskauf und grundsteuer
Eigentlich zahlt der Käufer die Grundsteuer erst ab 1. Januar des Folgejahres auf den Kauf, d.h., dass der Verkäufer für das gesamte Jahr 2014 die Grundsteuer zu tragen hat.
Sollte allerdings im Notarvertrag etwas anderes vereinbart sein, dann gilt das, was vereinbart wurde, z. B. der Übergabezeitpunkt der Immobilie.
Was steht also in eurem Notarvertrag?
Guten Morgen,
wir haben unser Haus im Juli 2013 "per Handschlag" zugesagt bekommen. Anfang September war Notartermin, Ende Oktober floß der Kaufpreis und die Übergabe fand statt.
Grundsteuer zahlen wir erst seit 01.01.2014. 2013 ging noch komplett auf die Vorbesitzer.
Wenn im Kaufvertrag nichts anderes steht, müsste das bei euch auch so sein.
VG
Claudia
Hallo,
wir haben im Dezember unterschireben, Schlüsselübergabe war im Mai. Wir haben die Grundsteuer erst ab dem 1.1 nach der Schlüsselübergabe gezahlt.
LG Sonja
Hi,
also zahlen müsst ihr eigentlich erst ab Eintrag ins Grundbuch! Das ist ja erst einige Wochen nach der Unterschrift beim Notar der Fall.
Wir haben im Oktober unterschrieben. Bekamen im November die Schlüssel und haben aber erst ab dem darauffolgenden Jahr die Grundsteuer gezahlt.
LG
Die Zahlung der Grundsteuer ist gesetzlich geregelt! Demnach hat der Verkäufer die Grundsteuer komplett für das Jahr 2013 zu zahlen!