Hallo ihr lieben,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Hier mein Problem:
Wir haben Anfang April einen Vorvertrag mit Baufirma 1 abgeschlossen und zwar mit dem Vorbehalt, dass der Vertrag quasi hinfällig ist, wenn wir bis zu einem bestimmten Datum kein Grundstück erwerben. Bezüglich der Finanzierung hatten wir einen Finanzierer von Baufirma 1, der die Finanzierung bei der Bank aber nicht durchbekommen hat. Da wir uns im Nachhinein sowieso mit einer anderen Firma bauen wollten, kam uns das ganz recht. Keine Finanzierung, kein Grundstück, kein Vertrag! Also haben wir den Vertrag bei Baufirma 1 gekündigt mit der Begründung, dass wir keine Finanzierung haben, was ja auch richtig ist. Soweit auch alles klar. Heute haben wir ein Schreiben von Baufirma 1 bekommen, in dem sie uns kostenfrei aus dem Vertrag entlassen. Hört sich ja erstmal ganz gut an, aber es ist noch ein Absatz dabei, in dem steht, dass sie sich vorbehalten, Schadensersatz- oder Vergütungsansprüche an uns zu stellen, sollten wir das Haus mit einer anderen Firma realisieren...
Unser Problem ist nun, dass wir ein Haus mit einer anderen Firma bauen wollen. Wir müssen nur noch den Vertrag unterschreiben, die Finanzierung bei der Bank ist geklärt.
In dem Vertrag mit Baufirma 1 steht nichts darüber drin, dass wir nicht mit einer anderen Firma bauen dürfen, sollte es mit dem Vertrag nichts werden. Ausserdem wird man nicht auf irgendwelche AGB´s oder sonstiges hingewiesen.
Wisst ihr, wie es rechtlich damit aussieht???
Ich hoffe auf viele Antworten
Gruß Schnuffel
*Bitte lesen* brauche dringend Hilfe Probleme mit Fa. wg. Hausbau
was mich da stört, ist das keline wort "quasi"...
ein vertrag kann entweder hinfällig werden, oder eben nicht. aber niemals "quasi" hinfällig.
was steht denn da genau?
welches datum zum GRUNDSTÜCKSerwerb steht denn im vorvertrag?
Luise
Hallo Luise,
im Vertrag steht: "die Bauherren haben das Recht nach § 346 BGB vom Hausvertrag zurückzutreten, wenn er das Grundstück nicht bis zum 31.05.2006 erwerben kann"
Wenn wir das Grundstück nun am 01.06 erwerben, den Vertrag für die Bank und die Firma 2 auch erst am 01.06. unterschreiben, dürfte das doch alles kein Problem sein, oder was meinst du?
Kennst du dich beruflich damit aus?
Schnuffel
hallo schnuffel,
ich bin jura-studentin, also kenne ich mich ETWAS damit aus.
habt ihr denn schon irgendwelche leistungen erbracht?
hat die firma 1 schon leistungen erbracht? wenn ja, dann müssen diese leistungen zug-um-zug rückgewährt werden.
ich sehe nicht, dass ihr eine pflicht verletzt habt, in diesem falle sieht das gesetz nämlich schadenersatzansprüche vor...
Luise
Hallo Schnuffel,
ich sehe da für Euch kein Problem.
Die Baufirmen versuchen natürlich sich durch solche Vertragsklauseln abzusichern.
Ich denke nicht, dass die Euch verklagen werden. Ist ja auch schlecht für's Image. Dann würden ja sicher andere Bauinteressenten von vorne rein abgeschreckt werden, mit solch einer Firma zu bauen.
Außerdem wissen die doch nicht wo und mit wem ihr baut.
Wenn im Vertrag eh nichts dazu drin steht und ihr nicht explizit auf die AGB's hingewiesen wurdet, sehe ich kein Problem.
lg Hanni
Hi!
Ich würde sagen, daß Ihr das Haus, was sich auf den Vorvertrag bezieht, nicht mit einer anderen Firma bauen dürft. Wir hatten auch einen Grundstücks- und Finanzierungsvorbehalt. Bei uns hat alles geklappt und den Vorbehalt mußten wir schriftlich ausräumen, ansonsten hätte die Baufirma den Vertrag gecancelt. Und wenn nur 1 Option nicht erfüllt hätte werden können, wäre der VErtrag hinfällig geworden.
Also macht Euch nicht heiß. Ich denke die wollen nur verhindern, daß Ihr "Haus" von einer anderen Firma gebaut wird.
Dani