Wohnungsübergabe-Wie pinkelig ist der Vermieter wegen weißer Wände?

Hallo ihr Lieben!

Bald ist es endlich soweit,wir ziehen um.
Und schon macht sich wieder die Angst vor der Wohnungsabnahme breit.
Wir wohnten dann 1Jahr und 9 Monate in der Wohnung.Diese war neu renoviert übergeben worden damals.
Eine rosa Wand werden wir natürlich weißen,aber sind wir gezwungen die gesamte Wohnung zu malern?
Bis auf ein paar wenige Stellen,wie Bohrlöcher oder kleine Kratzer vom Bilderrahmen,ist nichts an den Wänden.
Im Mietvertrag steht,dass Schlaf-und Wohnräume nach 8 Jahren zu renovieren sind.
Im Schreiben,wo wir daraufhingewiesen werden,wie die Wohnung zu übergeben ist,steht nichts zum Thema Malern.
Die verantwortliche Bearbeiterin der Wohnungsgesellschaft antwortete am Telefon auf Nachfrage auch nur,dass die Wohnung weiß sein muss.
Ja,und das ist sie ja.

Habt ihr Erfahrungen mit klitzekleinen Mängeln oder gibt es neue gesetzliche Regelungen?

Ps:Ich hatte bis jetzt 2 Wohnungen.Die Erste wurde wegen schlechten Malerns nicht abgenommen.Bei der Zweiten wurde nur oberflächlich danach geschaut.Und das war der gleiche Vermieter.

Danke für eure Hilfe!

Lg
Diana

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Hallöchen!

Also wenn im Mietvertrag rein garnichts steht, außer dass nach so und so viel Jahren gemacht werden MUSS (ohne die Abschwächung in Form von "im Allgemeinen" o. Ä)., brauchst du garnix machen. Und rosa ist m. E. nach auch akzeptabel. Google einfach mal nach Mietrecht Wandfarbe/ Mietrecht malern etc., da sind die Gerichtsurteile dazu. Wenn du Glück hast braucht ihr wirklich nichts machen und könnt alles so lassen wie es ist.

LG

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Achso, und bitte "pingelig" ;-)

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Oh nein,wie peinlich..natürlich "pingelig".Es war ein langer Tag. :-P
Okay,da werde ich mich noch mal informieren!Danke!

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Bohr- und Dübellöcher und so müsst ihr komplett entfernen, also zuspachteln.

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Hallo!
Diese werden natürlich ausgebessert,genauso wie alle anderen kleinen Mängel!

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Also ich als Vermieter wäre so "pingelig". Ich finde es sollte selbstverständlich sein eine Wohnung in dem Zustand zurückzugeben wie man sie vorgefunden hat. Die Mentalität "viel bekommen für so wenig wie möglich" unmöglich. Wer sollte deiner Meinung nach nun deine Bohrlöcher und die Wände wieder streichen? Der Vermieter? Der Nachmieter? Du warst sicher froh in eine Wohnung einziehen zu können, in der du keine Wände nachstreichen musstes und nicht auch noch Löcher zu zumachen. Vermutlich brauchst du jetzt auch wieder in deiner neuer Wohnung nur einzuziehen, weil irgendein Blöder alles wieder richtet.

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Auch wenn du persönlich das so siehst, entspricht das aber nicht der Rechtslage.

Niemand muss nach ein paar Monaten, die er in der Wohnung gewohnt hat die Wohnung komplett renovieren, bzw. frisch streichen.

Und dass ein Vermieter dafür sorgt, dass die Wohnung in Ordnung ist finde ich nicht ungewöhnlich. Warum ist er dann der Blöde?

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Hier sind es fast zwei Jahre und dann sieht man gewöhnlich wo ein Schrank oder Regal war. Auch muss niemand die Dübellöcher von seinem Vorgänger zumachen und wird das gemacht muss man auch die Wand neu streichen, weil man es sonst sieht

Ein Vermieter streicht sicherlich nicht nach jedem Mieterwechsel auf seine Kosten die Wohnung neu. Warum sollte er? Entweder ich übernehme eine Wohnung unrenoviert, dann kann ich sie auch so wieder verlassen oder ich habe eine frisch renovierte Wohnung, die ich dann auch wieder so übergebe. Das ist ein normales Rechtsverständnis, dass man eigentlich von jedem so erwarten darf.

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Wir haben 1,5 Jahre in unserer alten Wohnung gewohnt. Wir hätten nach 5 Jahren laut Vertrag alles machen müssen. Also mussten wir anteilig die 1,5 Jahre zahlen. Das wurde hoch gerechnet wie viel es nach 5 Jahren gewesen wäre bei Malerarbeiten durch Firma. Wir haben es erst versucht alles selbst zu machen, aber man muss es streifenfrei machen. Das gelang uns nicht und wir zahlten den Anteil für Malerarbeiten an Wänden, Türzagen und Heizungen...

Liebe Grüße