Wohnungsbewerbung - freiberufliche Tätigkeit angeben oder nicht?

Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrung mit sowas.....unsere Situation.

Mein Freund und ich möchten uns für eine neue Wohnung bewerben und auf dem Bewerbungsbogen wird gefragt, ob eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Nun ist es so dass mein Freund selbstständig ist (gibt Computerkurse) und in der Vergangenheit auch freiberuflich gerarbeitet hat (jedoch nicht momentan und ist auch nicht mehr für die Zukunft geplant). Die Kurse finden in verschiedenen Firmen statt, je nach Bedarf. Dadurch hat er natürlich keine feste Firmenadresse für Post, sondern gibt immer unsere Privatadresse an. Allerdings ist unsere Wohnung nun nicht Mittelpunkt der Firma. Es gibt auch absolut keinen Publikumsverkehr oder irgendwelche Leute die aus beruflichen Gründen zu uns nach Hause kommen würden.

Muss man das trotzdem angeben?

Ich fürchte nämlich, dass wir dann die Wohnung nicht bekommen oder sonst mehr Miete zahlen müssten.

Was meint Ihr?

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Komisch. In welchem Zusammenhang wollen die das denn wissen? Fragen die, ob ihr abhängig beschäfftigt seid, oder Freiberufler? Könnte es sein, ob sie ein wenig hintenrum wissen wollen, ob regelmäßiges Einkommen da ist, um die Miete zu zahlen?
Freiberufler sind nämlich alles Mögliche. Hebammen, Tagesmütter, Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer... um nur einige zu nennen. Ich verstehe nicht ganz, weshalb es für die Vermietung einer Wohnung irgendwie hilfreich ist zu wissen, ob jemand freiberuflich arbeitet.

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Sie fragen nach Gewerbe/freiberuflicher Tätigkeit. Dann wäre das eventuell in einer normalen Wohnung nicht möglich oder man müsste mehr Miete zahlen - es gäbe ja dann auch eventuell Besucherverkehr usw. Der Sinn ist wohl auch, dass man nicht als Bürogemeinschaft eine normale Wohnung anmietet. Deshalb denke ich auch nicht dass wir darunter fallen - denn wir wollen die Wohnung ja zum Wohnen und nicht zum Geschäftsmittelpunkt.
Ich würde nur den Vermieter ungern danach fragen weil ich unsere Chancen nicht verkleinern möchte und der Wohnungsmarkt (Berlin) sowieso sehr angespannt ist.

Gehlatsnachweise wollen sie sowieso.

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Ich wette, die wollen ausschließen, dass du die Wohnung z.B. als Ferienwohnung weitervermietest, ein Bordell betreibst und solche Sachen. Wenn du z.B. als selbständige Architektin von zuhause aus arbeitest, geht das den Vermieter nichts an.

Ich würde es unerwähnt lassen, bzw. verneinen, wenn ihr dort einfach nur wohnen wollt.

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Es wird dabei nicht um eventuellen Kundenempfang gehen, sondern darum, ob dein Mann selbständig ist oder nicht. Und das ist er.

Dementsprechend seid ihr verpflichtet, es anzugeben, da die Frage von Seiten des Vermieters zulässig ist (wie die Frage nach dem Beruf und einer gültigen SCHUFA, etc.)

Es herrscht Vertragsfreiheit und wenn der Vermieter sagt, er möchte nicht an Selbständige vermieten, weil er da schon mal schlechte Erfahrungen gemacht hat, dann ist das sein gutes Recht.

Ihr solltet es wahrheitsgemäß beantworten und bei einer Ablehnung könnt ihr ja BWAs oder so einreichen.

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Ja, die Selbsständigkeit müssen wir ja angeben, denn es wird auch nach dem Arbeitgeber und einem Gehaltsnachweis gefragt. Daraus wird es auf jeden Fall ersichtlich werden.

Ich möchte halt nur nicht angeben dass in der Wohnung eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Inzwischen habe ich aber über google doch noch ein paar Seiten gefunden wo erklärt wird, dass es darum vor allem darum geht, ob die Wohnung zum Zwecke eines Gewerbes/Berufes gemietet wird - und das ist ja bei uns nicht der Fall.

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Gib die selbsttätige Beschäftigung an, mit dem Zusatz der verbindlichen Zusage, dass die Mietwohnung bei Ausführung dieser Tätigkeit nicht involviert wird oder so ähnlich................................ ich würde es schriftlich angeben und am besten auch mündlich erklären.

Besser direkt ehrlich, als dass es nachher rauskommt (auch ohne Nutzung der Wohnung für diese Tätigkeit), denn dann ist evtl. Ärger angesagt.