Hallo,
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber vielleicht hat ja jemand ähnliches erlebt.
Kurz und knapp:
Ich haben einen Kaufvertrag, der besagt, dass erst der Kaufpreis bezahlt werden soll und dann muss der verkäufer räumen (wohnt noch im haus, hat aber schon eine Wohnung seit juli).
So der verkäufer hat jetzt das Geld und will erst in 3 wochen ausziehen! Ist das rechtens?
Unsete wohnung ist zum 1.1. gekündigt, diese müssen wir auch noch renovieren. Das haus natürlich auch, sonst können wir nicht einziehen!
Kann man irgendetwas tun?
Hauskauf Verkäufer zieht nicht aus
im Vertrag muss doch genau stehen was er ausziehen muss
Im vertrag steht das er bei kaufpreiszahlung räumen muss
Dann habt ihr schlichtweg einen fragwürdigen Vertrag!!! Wie hast du dir das denn vorgestellt?
Ihr dürft zahlen, wann ihr wollt und am nächsten Tag schläft der Vorbesitzer unter der Brücke oder wie?
Die Probleme (Renovierung) sind somit hausgemacht. Man kann auch erstmal ohne Renovierung in ein trockenes Haus mit Heizung ziehen... Daran ist noch keiner gestorben.
Sinnvoll wäre übrigens eine Formulierung gewesen: Zu zahlen bis 31.10, Auszug nach Zahlung bis spätestens zum 30.11. Denn erst wenn gezahlt wurde, kann der Voreigentümer sicher sein, dass alles klappt und überhaupt an Auszug denken!
Hallo,
fragt doch mal bei dem Notar nach ob er den Kaufpreis schon an den Hausverkäufer weitergeleitet hat? Ansonsten sollte die Weiterleitung schnellstens erfolgen. Ich gehe allerdings davon aus dass hr das Geld nicht direkt an den Hausverkäufer bezahlt habt, oder?
Ansonsten könnt ihr ja schon anfangen mit dem Packen der Kisten und auch in ein noch nicht renoviertes Haus einziehen. Machen doch viele weil sie sich die doppelte Miete sparen wollen.
LG
Hallo,
es wurde kein Übergabedatum vereinbart?
Als mein Ex und ich unser Haus gekauft haben, stand in unserem Vertrag das Datum, bis wann wir auf das Notaranderkonto überweisen müssen und wann die Übergabe durch den Verkäufer erfolgen soll.
Wobei zwischen dem Zahlungstermin und der Übergabe rund 8 Wochen lagen.
Habt ihr eigentlich direkt auf ein Konto des Verkäufers bezahlt? Wenn nicht, kann sich das ja dadurch noch verzögern.
GLG
Wie ärgerlich...
Jetzt ist die Frage, ob festgelegt ist in welchem Zeitrahmen nach Kaufpreiszahlung der Verkäufer ausziehen muss??
Vielleicht mal kurz Rücksprache mit dem Notar halten?!
Viel Glück