mietrecht vogelhaltung in der mietwohnung

Hallo zusammen, wir wohnen zur Miete und laut Mietvertrag ist die Tierhaltung im ganzen Haus verboten weil die Kinder des vermieters (5und9 Jahre) ein lungenleiden haben. Bei Hund oder katze verstehen und akzeptieren wir das auch. Bei Kleintieren müssen wir um eine schriftliche Erlaubnis bitten. Wir wollten uns 2 Wellensittiche holen leider dürfen wir nicht :(
Die Kinder kommen nicht in unsere Wohnung höchstens ins Treppenhaus im Erdgeschoss und wir wohnen im 1 OG.

Hab jetzt seit gestern mal im Internet gestöbert und laut gesetzt ist das garnicht zulässig was die kleintierhaltung betrifft.

Bin mir nur unsicher wegen der Krankheit der Kinder weil die das Haus mal Erben sollen.

Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann Tipps geben?

LG biggi

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Hallo Biggi,
ich verstehe es, das ihr Euch Tiere bzw. Wellensittiche wünscht. Wir selbst besitzen welche und ich frage mich immer, wie so kleine Tiere soviel Staub produzieren können.
Eure Vermieter verstehe ich aber auch, sie haben ihre Wohnung vermietet und eine Tierhaltung untersagt. Ihre Kinder sind krank und sie haben durch Tierhaltung erhebliche gesundheitliche Probleme. Ich habe mal in einem Haus gewohnt, dort hatte unten jemand eine Katze. Ich litt fast 10 Jahre an Asthma und als ich dann aus dem Haus gezogen bin ist mein Asthma tatsächlich verschwunden.

Was ich meine ist, dass ich Vermieter verstehe, die solche Klauseln in einem Mietvertrag unterbringen. Ich habe mich mit diesem Thema auch schon befaßt, da wir in nächster Zukunft ebenfalls eine Wohnung in unserem Haus vermieten wollen. Doch leider ist es so, dass einige Klauseln im Mietvertrag einfach nicht gelten. Doch wenn ich eine Wohnung suche und Tierhaltung nicht gestattet ist und ich aber ein Tier halten möchte, warum ziehe ich dann in so eine Wohnung? Ich mag Tiere, wir haben selber Haustiere, doch eine Katze würde mein Leben erheblich beeinträchtigen.

Deswegen werden wir die Wohnung wohl doch nicht vermieten, weil selbst Klauseln in einem Mietvertrag nicht zu berücksichtigen sind, wie hier viele schreiben.(So ist eben die Rechtsprechung)
Vielleicht kannst du deine Vermieter jetzt besser verstehen, ich würde auch alles für meine Kinder tun und sie wollten sich nur absichern mit der Klausel im Mietvertrag.
Liebe Grüße
Tina

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Ich meine wenn starke Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Tierhaltung entstehen kann es wohl wirklich ausdrücklich untersagt werden.

Mach dich mal beim Mieterbund schlau.

Ne Eigentümerin musste das Rauchen woanders hin verlegen und ihrem Besuch das rauchen im Eingangsbereich verbieten weil sowohl Verwalterin als auch ich mit starken Atembeschwerden durch die Zigarettenmarken die da geraucht wurden reagierten.

Der Besuch war teilweise wirklich so dreist vor mir und den Kindern am Eingang ne Zigarette an zu zünden und dann im Hausgang zu rauchen !!!!!!!!
Kommentar der Kinder : Mama sag der Frau sie soll aufhören das stinkt ich bekomme keine Luft :o

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Also ich weiß auch das bei sowas eigentlich die Salvatorische Klausel wirken dürfte. D.h. die anderen Bestandteile des Vertrages sind nicht betroffen auch wenn diese Klausel unwirksam ist. Und diese hier müsste meines Wissens auch unwirksam sein. Denn sowas darf er euch nicht verbieten. Allerdings muss ich mich hier auch ein wenig auf die SEite des Vermieters stellen. Wenn es aus gesundheitlichen Gründen ist kann ich verstehen das er das möchte auch wenn er gesetzlich das nicht darf! Denn meine Kinder sind mir auch wichtiger. Wenn du aber unsicher bist und ich wäre das auch, ob das wirklich so beeinträchtigen kann von eurer Wohnung aus, dann würde ich da bei nen Tierarzt oder nem Allergologen mal fragen. Da kriegt ihr vielleicht mehr Antworten die was bringen.

Gruß ELa

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Was ist wichtiger, die Gesundheit der Kinder oder euer Wunsch nach Wellensittichen?

Ich weiß nicht, ob die Wellensittiche die Gesundheit der Kinder einschränken, aber bevor ich auf mein Recht bestehen würde, würde ich erstmal darüber nachdenken, wie es MIR hinsichtlich der Gesundheit MEINER Kinder gehen würde, wenn Mitbewohner im Haus sich einfach darüber hinwegsetzen und auf ihr Recht pochen.

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Hallo,
Klein- und Käfigtiere bedürfen keiner Genehmigung durch den Vermieter und können auch nicht untersagt werden.

Ihr könnt euch also eure Wellensittiche anschaffen, ohne dass dies vom Vermieter in irgendeiner weise Mitbestimmungsfähig wäre!

Ihr dürft nicht vergessen, ihr seid Besitzer der Mietwohnung und der Vermieter hat nur noch sehr eingeschränkte Rechte daran mitzubestimmen was ihr in euren eigenen 4 Wänden macht.

Ich hätte den Vermieter gar nicht gefragt, sondern mir einfach Wellensittiche angeschafft!

Gruß
Demy

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Ihr braucht für alle Tiere, die ausschießlich in der Wohnung gehalten werden, keine Genehmigung!

Fische, Vögel, Hauskatzen, Schlangen, Hamster. Alles erlaubt.

Gruß

Manavgat

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äh, Du menst scherlich nicht " alle Tiere" sondern Kleintiere.

Schlangen fallen z.B. ins Wildtiere, weil es keine typischen Haustiere sind und somit vom Eigentümer verboten werden können. Ebenso gefährliche Tiere.....

Wenn man in einem 2- Pateienhaus wohnt und weiß, warum Tiervebot herrscht, sollte man sich meiner Meinung danach halten....Einsträu im Müll entsorgen kann auch Allergien auslösen, sobald ein allergischer Mitmensch diese öffnet.

Es ist hier keine reine Willkür, warum Haustiere nicht erlaubt sind, besonders Tiere, die viel Staub verursachen, sollte man als Mieter hier nicht - da es bekannt ist - Rücksicht üben?

Lisa