So,
ich habe dann auch mal eine Frage zur Nebenkostenabrechnung. Ich fand am Montag, 5.1.2015 von meinem Vermieter einen Umschlag im Briefkasten, Inhalt Nebenkostenabrechnung für 2013 und 2014.
Der Brief war mit Briefmarke versehen, aber von der Post nicht gestempelt, ich kann also keinen Poststempel bzw. Eingangdatum nachweisen.
Die Abrechnung für 2013 (Zeitraum 01.01. - 31.12.2013) hätte bei mir sein müssen am 31.12.2014 - ist somit "verjährt" und ich muss nicht zahlen. Richtig?
2014 hat ein Guthaben. Mein Vermieter schlägt vor, das Guthaben von dem Zahlbetrag abzuziehen, blieben für mich noch 159 Euro zu zahlen nach seiner Rechnung
Weiterhin, Herr Vermieter ist ja nicht ganz doof, hat er das Anschreiben der Abrechnung 2013 auf 31.12.2014 datiert, das Anschreiben der Abrechnung 2014 auf 03.01.2015.
Beide Abrechnungen steckten in einem Umschlag und kamen - wie gesagt - am 05.01.2015 bei mir an. Kann es nun mein Nachteil sein, dass er das Schreiben zurückdatiert hat? Was ich ergoogelt habe, muss der Vermieter die pünktliche Zustellung nachweisen - das Datum des Schreibens ist kein Beweis für die fristgerechte Zustellung.
ist das so richtig verstanden?
Danach muss er mir das Guthaben auszahlen, ich aber die Nachzahlung nicht mehr leisten......
Gebt mir mal Feedback bitte.
Lichtchen
Nebenkostenabrechnung zurückdatiert
Willst Du jetzt wirklich Deine verursachten Nebenkosten nicht bezahlen, weil der Vermieter die Abrechnung 5 Tage zu spät eingeworfen hat?
Willst Du Dich wegen dieser paar Tage, im schlimmsten Fall, vor Gericht mit ihm streiten?
Yes, weil der Fall eine längere Vorgeschichte hat - siehe meine Antwort oben.
Lichtchen
Okay, es ist kein laufendes Mietverhältnis mehr.
Ich würde dann wohl lieber zum Anwalt gehen. Denn Dein Guthaben wirst Du wohl so eher nicht sehen.
Hast du denn jeden Tag in deinen Briefkasten geschaut? Auch am 01.01.?
Dadurch dass beide Schreiben in einem Brief waren, ist es eher für ihn ein Problem. Denn wie kann denn ein Schreiben vom 03.01. noch im alten Jahr ankommen?
Ich muss ganz ehrlich sagen ich würde es von eurem Verhältnis abhängig machen. Wenn es ein gutes Verhältnis ist, dann würde ich es zahlen und gut. Immerhin hast du das Verbraucht und das ist tatsache. Vielleicht kommt dir dein Vermieter auch mal wieder mit was entgegen oder repariert was bei dir, was er nicht müsste usw. oder lässt mal 5 grade sein. Der kann dir das Leben auch zur Hölle machen wenn er will.
Wenn ihr eh ein gestörtes Verhältnis habt oder er ein Pfennigfuchser ist und alles immer gaaaaanz genau nimmt - dann wäre ich auch gaaaaaanz genau und würde es nicht mehr zahlen. Bei mir gilt da die Devise wie es in Wald reinschreit so kommts zurück.
Huhu, mich Interssiert es mal ob jemand da war und dein Warmwasser und deine Heizung für 2014 abgelesen hat. Und wenn ja wann?? Kann ja vor dem 31.12.14 nicht gewesen sein.
Und das muss immer mit in der NK drin sein.
Zu der alten von 2013, lass dich rechtlich beraten. Ich würde es erstmal prüfen lassen, ob er das so machen kann. Wie gesagt du hast kein Stempel auf dem Brief und auch eine Zeugenaussage würde ihm m.M nichts bringen da es dann Aussage gg Aussage steht.
LG debbie
Bei mir war in 20 Jahre, die ich in der Wohnung lebte nie "jemand da" zum ablesen.
Zugang zu den Zählern hatte immer nur und einzig allein die Vermieterin und die hat das einfach immer irgendwann abgelesen....... blauäugig ich weiß... aber was eben 20 Jahre funktioniet hat hinterfragt man nicht.. ich jedenfalls nicht und keiner der anderen 4 Mietparteien im Haus.
Außerdem wohne ich seit Ende September nicht mehr dort, ich weiß also nicht was Deine Logik "kann ja vor dem 31.12.2014 nicht gewesen sein" mir sagen soll
Lichtchen
Ok, sorry, ich stand auf dem Schlauch, hab kapiert glaube ich.
Du meintest, wenn der Abrechenzeitraum für 2014 bis 31.12.2014 war, hätte danach jemand ablesen müssen um die Abrechnung zu erstellen.
Stimmt, aber entfällt, Auszug und Ablesedatum war Ende September.
Lichtchen
Teile dem Vermieter schriftlich (Einschreiben Einwurf) mit, dass Du das Guthaben aus 2014 bis xx.xx. auf Konto xxxxx überwiesen haben möchtest.
Die Nebenkostenabrechnung 2013 ist leider nach Ablauf der gesetzl. Frist eingegangen und damit nicht rechtens.
Genau das war mein Plan.
danke.
Lichtchen
Regelmäßig wird die Forderung aus 2013 verjährt sein.
Die Frage ist aber wirklich wie dein Verhältnis zum Vermieter ist und ob du dies wegen der paar Euro belasten willst.
Den rechtzeitigen Zugang muss im Übrigen der Vermieter beweisen.
Sie wohnt nicht mehr dort, deshalb gibt es nichts zu belasten.
Ja, will ich. die Antwort gab Wasteline schon.
Würde ich dort noch wohnen, würde ich das - mal wieder - bezahlen. Aber so eben nicht.
Das ganze hat ja ne Vorgeschichte
lichtchen