Hallo,
Ich hoffe, ich finde bei euch Antwort...
Also:ich wohne mit meinen zwei Kindern in einem 2-Familienhaus alleine.Meine Vermieterin unten drunter ist letztes Jahr ins Heim gekommen und die Wohnung wird vorerst nicht mehr vermietet.
Mein Nachbar stellt seit Jahren kostenlos sein Mottorad in "unsere" Garage.Dort stehen auch unsere Fahrräder und das Trampolin der Kinder. Explizit vermietet wurde mir die Garage aber nicht.Jetzt habe ich die Tage gesehen, dass unser Nachbar auch noch "unseren" Strom in der Garage nutzt. Für mich kein wirkliches Problem, aber dennoch habe ich meinen Vermieter mal gefragt, auf welchen Zähler eigentlich der Allgemeinstrom des Hauses laufen würde. Ich bin alleinerziehend und möchte ungern Kosten anderer Leute begleichen müssen...
Daraufhin schrieb er mir zurück, dass es eh ein Gespräch wegen der "ausufernden" Nutzung ihrer Garage in Zukuft geben müsse.
Dazu sei gesagt, es ist eine Doppelgarage und fur die Dinge, die dort drinstehen, genügend Platz.Meine Frage: ist derVermieter dazu verpflichtet, mir einen Unterstand für Fahrräder zu stellen oder kann er jetzt künftig dafür Miete verlangen?Ich habe noch einenKellerraum, aber im Sommer immer die Räder hochzuschleppen...Naja,Ihr wisst, was ich meine...
Lieben Dank für Eure Antworten!
Plötzlich Miete für Garage?
Hallo,
Haben die Kinder die Vormundschaft bekommen?
Wenn ja, dann ist es ihr gutes Rech, da die Garage im Mietvertrag nicht aufgeführt wurde.
Was die alte Dame dir gestattet hat, ist ihr Sache...Aber du kannst dich in Zukunft nicht darauf berufen.
LG
Erstmal: Sowas wie Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht. Und es ist ein Unterschied, ob die alte Vermieterin Dir erlaubt hat, die Fahrräder in der Garage abzustellen (das geht mehr in Richtung 'Verleihen' und kann jederzeit rückgängig gemacht werden) oder ob sie ausdrücklich (vor Zeugen) gesagt hat: 'Sie dürfen die Garage benutzen'.
Und nein, der Vermieter muss keine Fahrradstellplätze zur Verfügung stellen, wenn es nicht im Mietvertrag erwähnt ist. Und Fahrräder im Keller unterzubringen (und hoch und runter zuschleppen), ist gerade in einer Stadt völlig normal.
Grüsse
BiDi
Was ist für dich der Unterschied zwischen "verleihen" und "sie dürfen die Garage mitbenutzen"?.
Auch bei der Leihe ist doch gerade die Nutzung mit dabei.
Hallo!
Wenn die Garage nicht aufgeführt ist im Mietvertrag dann hast du sie nicht gemietet. Es kann gut sein das sie dann sagen du musst dein Zeug da rausholen, oder Miete für die Garage zahlen.
Was der Nachbar in der Garage verloren hat, ist mir ein Rätsel. Gerade wenn die Frau nicht mehr da ist, dürfte er erstmal sein Motorrad nicht mehr reinstellen. Er hat ja weder mit der Garage, noch mit dem Haus etwas zutun. Das mit dem Strom find ich ehrlich gesagt eine Frechheit. Das muss der Vermieter unbedingt klären und solange sollte der Nachbar die Finger vom Strom lassen. Darauf würde ich bestehen. Sonst bleibst du vielleicht tatsächlich auf den Kosten sitzen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet dir einen Unterstand für Fahrräder zur Verfügung zu stellen (einen Kelleraum hast du ja und kannst ihn individuell nutzen). Wenn das nicht im Mietvertrag drin ist, ist das nicht drin.
Kläre das mit dem Vermieter. Was die Frau damals mit dir besprochen hat ist nicht von Belang, nur das Schriftliche zählt, weil du das dann Nachweisen kannst.
LG Sonja
Kläre das mit dem Vermieter. Was die Frau damals mit dir besprochen hat ist nicht von Belang, nur das Schriftliche zählt, weil du das dann Nachweisen kannst.
Das ist nicht richtig.
Der Nachweis ist selbstverständlich die größte Hürde. Deshalb ist mündliches aber nicht immer "ohne Belang".
So wie du es schildert handelt es sich bei der Nutzung um eine Leihe die jederzeit beendet werden kann (vom Vermieter bzw. dessem Bevollmächtigten).
Außer du hast irgend etwas besonderes mit der Vermieterin vereinbart. Dann würden allerdings Beweisprobleme auftreten, wenn die Vereinbarung bestritten wird.
Ein Unterstand muss nicht zur Verfügung gestellt werden (ist ja wohl eigentlich auch logisch oder)?
Wenn die Garagen aber nicht allgemein sind, dann darf deren Stromverbrauch m.E. auch nicht über den Allgemeinstromzähler laufen.
Hallo,
das liegt etwa bei 15 kW/h im Jahr, also 4,5 Euro.
freundliche Grüsse Werner
Mit der Frage nach den Stromkosten hast Du wohl schlafende Hunde geweckt. Das hätte ich wohl eher mit dem Nachbarn selber ausgemacht. Da sich die Vermieter jetzt damit beschäftigen müssen, ist es logisch, wenn Sie zu allererst prüfen, inwieweit da überhaupt jemand Anspruch auf die Nutzung der Garage hat. Sie sind wohl zum Schluss gekommen, dass dieser Anspruch nicht besteht (und Du auch nicht das Gegenteil beweisen kannst) also wirst Du damit rechnen müssen, dass die Vermieter Dir (und dem Nachbarn) die Garage in Zukunft nur noch gegen Miete zur Verfügung stellen. Ich finde das nachvollziehbar.