Hallo,
wir haben ein Stallgebäude als Grenzbau (Gebaut 1930) an eine Mauer hat der Nachbar Pflanzen gesetzt und die Erde 40 angehäft. Jetzt müssen wir das Gebäude sanieren und die Wände trocken legen. Kann sich der Nachbar weigern die Pflanzen zu entfernen? Mitlerweise dringen die Wurzeln durch das Mauerwerk.
Danke
Nachbar hat unsere Wand bepflanzt.
Schau in das Nachbarschaftsrecht, dem kannst du entnehmen, ob der Nachbar die Pflanzen überhaupt so dicht ans Gebäude setzen darf.
hallo!
das wäre für mich ganz einfach: die wände müssen saniert/trocken gelegt werden und da muß nachbars "gemüse" halt weg! sollt ihr das gebäude verkommen lassen, wegen dem grünzeug?
ich würde mit die notwendigkeit der sanierung von einem fachmann schriftlich geben und beim nachbarn klingeln, evtl. kann man seine pflanzen umsiedeln!
lg
Da gibt es kein Gewohnheitsrecht, er hätte sie von Anfang an nicht dort pflanzen dürfen. Entweder es ist ein Mindestabstand einzuhalten, oder das Mauerwerk ist vor dem eindringen der Wurzeln entsprechend zu schützen, was aber zum Beispiel bei Efeu oder efeuähnlichen Pflanzen gar nicht möglich sein dürfte auf Dauer. Ansonsten gilt das Verursacherprinzip, wer den Schaden verursacht und zwar vorsätzlich oder auch fahrlässig, der zahlt den Schaden.
und wenn das gebäude direkt an der grenze gebaut ist? der nachbar dürfte dann nicht auf seinem grundtück auch bis direkt an die grenze und muß einen abstand einhalten?
Zumindest keine Pflanzen die Dein Mauerwerk schädigen können. Bei Hecken und Bäumen muss auch ein Mindestabstand wie auch bei Bauwerken eingehalten werden.
Hi,
wenn das Gebäude schon so alt ist, wie alt ist denn die Bepflanzung?
Und wie ist die Rechtsgrundlage, wenn die Bepflanzung 30/40... Jahre alt ist?
Man kann auch nicht genau heraus lesen, ob Du jetzt den Nachbarn allgemein für die Feuchtigkeit verantwortlich machst oder es eine allgemeine Renovierung ist.
Es gibt Flachwurzler, die einen Wurzelauslauf von 15 m haben können, die dann auch Steinplatten, etc. heben. Können auch Pflanzen vom eigenem Grundstück sein oder Planzen vom Nachbarn, die den Mindestabstand zum Gebäude haben.
Geht zum Rechtsanwalt, lasst Euch beraten was ihr im Notfall machen könnt aber auch parallel schon mal mit dem Nachbarn sprechen.
LG
Lisa
Sprecht mit den Nachbarn, ganz einfach. Viele Probleme sind überhaupt keine, wenn man miteinander redet.
Besonders dann nicht, wenn man nicht gleich mit "der Rechtslage" ankommt.
LG d.
Ich würde eine Anwältin beauftragen, den Herrn zur Kostenübernahme der Sanierung aufzufordern und notfalls zu verklagen!
Gruß
Manavgat