Antrag auf Baugenehmigung. Wer kann helfen

Hallo.

Wir kommen aus Thüringen und ich sitze hier vor einem Antrag zur Baugenehmigung.

Wir haben ein Wohn/Geschäftshaus und die Schaufenster der Gewerbeeinheit sollen durch normale Fenster ersetzt werden.

Jetzt steht im Antrag "Entwurfverfasser" .... Wer soll das sein? Wer muss da angegeben werden?

Und dann "Gegenstand des Vorbescheides"?

Also ist dieser Antrag mit den 100 fragen dann erst der vorbescheid?

Oh man, ich bin überfordert mit so einem mist.

So schwer kann es doch nicht sein die Schaufenster auszutauschen.

1

Hallo,

in Thüringen kenne ich mich nicht aus. Aber so viel ich weiß, ist es bundesweit so, dass Bauanträge egal welcher Art nur von bauvorlageberechtigten Personen eingereicht werden dürfen. Als Privatperson geht das nicht.

Auch wenn es sich nur um so etwas simples wie bei Euch handelt. Aber ich gehe davon aus, wenn Ihr einen Antrag einreichen müsst, geht es hierbei hauptsächlich um das äussere Erscheinungsbild und um die Gewährleistung der Brandschutzauflagen.

Und eigentlich füllt auch diese bauvorlageberechtichgte Person den Antrag aus und der Bauherr bestätigt schriftlich seine Zustimmung.

Lasst Ihr das machen? Wenn ja - fragt das ausführende Unternehmen nach entsprechender Hilfe. Entweder haben die selber jemand in der Firma, der so etwas macht, oder sie können Euch jemanden vermitteln.

Macht Ihr es selber?
Dann kümmert Euch um jemanden, der so einen Antrag einreichen darf. Habt Ihr vielleicht jemanden im Bekanntenkreis?

Viel Erfolg!

2

mit bauvorlagen hab ich weniger am hut aber ich denke mal du willst aus geschäfftsräume wohnraum machen ?

dann brauchst du nur ne nutzungsänderung beantragen
solange du den sturz von den alten schaufenstern nicht an fasst
sondern nur die schaufenster zu mauerst brauchst du meines wissens keine baugenehmigung
da du nicht in der statick rum hantierst und den bau auch nicht erweiterst

ruf am besten mal im bauamt an und erläutere genau was du vor hast
oder noch besser fahr vorbei dann hast du mit nem bissel glück die erlaubniss schon ende der woche (nicht vergessen immer lieb nett und freundlich sein... wirkt wunder )

3

Am sichersten ist die Vorklärung des genauen Vorhabens bei der entsprechenden Baubehörde / Gemeindeverwaltung etc.

Möglicherweise gibt es in dem Bereich eine Gestaltungssatzung oder Denkmalauflagen und und und. Möglicherweise ist Euer Vorhaben aber nicht genehmigungspflichtig oder nur anzeigepflichtig.
Werden statisch relevante / aussteifende Maßnahmen durchgeführt oder handelt es sich um eine Nutzungsänderung, ist ein Bauvorlageberechtigter zu beauftragen, der nicht nur den Antrag unterschreibt, sondern entsprechende Bauvorlagen erstellt (Pläne, Berechnung der Kosten etc.) und einreicht. Ggf. ist ein statischer Nachweis oder ein (geprüfter) Brandschutznachweis einzureichen.
Dafür gibt es Leute, die studiert haben und entsprechende Berufserfahrung mitbringen... Sich als Bauherrin mit dem Bauantrag zu befassen, ist - offen gestanden - ein bisschen blauäugig.
Herr Google bietet unter diesem Stichwort einige Antworten zum Bauvorlageberechtigten:
"bauvorlageberechtigung thüringen"
Grüße von der Fachfrau

4

Danke dir.

Blauäugig ja, da gebe ich dir recht!

Ich habe heute auf dem Bauamt angerufen und wurde 6 mal!! Weitergeleitet und hab jedesmal wieder von vorne angefangen zu erzählen. Bei der letzten weiterleitung ging keiner mehr ans Telefon. Na danke auch.

Offenbar wird ein staatsakt aus der Geschichte gemacht. Ich dachte mir, es kann nicht so schwer sein Fenster auszutauschen, das war wohl tatsächlich etwas naiv.

Hauptsächlich will man mir so einen antrag auf nutzungsänderung aufschwatzen.

Seit dem leerstandes des Geschäftes dient der Raum als Abstellraum/ wäsche wird da auch getrocknet. Was anderes soll daraus auch erstmal nicht werden. Es soll nicht zu Wohnraum umgebaut werden. Es ist ein 40 qm raum. Als "Wohnung" vermietet wird er nie, nur zur Eigennutzung ist dieser raum und da stören die großen Schaufenster einfach. Die Leute stehen davor und Strecken ihren kopf fast durch die scheibe, auch putztechnisch ist es ein ordentlicher Aufwand deswegen sollen da normale Fenster rein.

Ich hab jetzt "ausgehandelt" ein formloses schreiben an das Bauamt zu schicken mit unseren Vorhaben, Bilder usw. Dann will man weiter sehen. Was sagst du zur nutzungsänderung?

5

wie im ersten beitrag beschrieben sieht es bei dir wirklichnach ne nutzungsänderung aus
wobei die frage ist ob es bei dir nötig ist
dabei stellt sich die frage als was es derzeit eingetragen ist

bei eine nutzungsänderung solltest du 2 sachen wissen
ist dein haus in ein gewerbegebiet oder in ein zb. naturschutzgebiet
und durfte nur gebaut werden weil eine gastätte oder firma dort ansässig war
kann sich eine nutzungsänderung negativ aus wirken
mal ein grasses beispiel
gastätte in naturschutzgebiet
wird die gastätte nicht betrieben erlischt auch die wohnberechtigung der oberen etagen
deshalb empfahl ich auch den direckten kontackt
da der sachbearbeiter viel spielraum hat wie er entscheidet
es kann daher völlig problemlos ab laufen aber auch völlig kompleziert wenn du an nem paragrafen reiter triffst
desshalb empfahl ich dir den direckten kontackt
davon mal abgesehen das du dir ne menge ärger ersparst siehe dein telefon debalkel
das kannst du auch schriftlich haben somit wechseln dann 30 briefe und das ganze dauert dann 2 jahre
was du auch in 3 tagen abwickeln kannst wenn du persönlich auf schägst

übrigens stimmt eine sache nicht bei meinem vorgänger
für ne nutzungsänderung muß man nicht statiker oder was auch immer sein (daher antragsberechtigt) zumindest nicht wenn in der statick etc nicht rumgepfuscht /geändert wird
den ich bin es nicht und hab selbriges schon gemacht auf die beschriebene art und weise (persönlich) hat ca 3-4 tage gedauert hatte ich die erlaubniss in der post