Hallo an alle!
Ich habe eine (vielleicht?) etwas verzwickte Frage und hoffe, jemand kann mir helfen...
Ich habe letztes Jahr ein großes Grundstück mit Haus und Bungalow erworben. Haus und Bungalow waren jeweils separate Hausnummern (6 und 8), beim Kauf meinerseits ist das gesamte Grundstück in Nr. 6 umgewandelt worden. Vorher waren es zwei Grundbuchblätter.
Nun wird der Bungalow gerade saniert und renoviert und ich würde gern dort dauerhafte Mieter wohnen lassen, die dort auch richtig polizeilich gemeldet sind.
Aber: Darf ich das überhaupt?
Muss ich diesen neu entstandenen Wohnraum irgendwo melden bzw. eine Genehmigung einholen? Vorher war der Bungalow als Wochenendhäuschen für die Tochter des vorherigen Eigentümers gedacht bzw. zu Urlaubszwecken.
Der Bungalow selbst hat 35qm, 3 Zimmer, einen Kamin und eine Dusche und Toilette, ist also quasi voll bewohnbar.
Ich danke euch für eure Meinungen/Hilfe!
Ein schönes Wochenende
gruenrotgelbw
Im Bungalow dauerhaft wohnen?
Wurde der Bungalow denn als Wohngebäude genehmigt, oder basiert die Baugenehmigung auf irgendwas wie "Lagerraum"? Der neuentstandene Wohnraum muss ja als solcher irgendwie genehmigt worden sein, sonst hast Du schlicht einen Schwarzbau.
Hat den "Kamin" der Schornsteinfeger abgenommen?
Lg,
fina
Hallo und danke erstmal für deine Antwort!
Der Bungalow hatte ja sogar eine eigene Hausnummer, von daher war er im Grundbuch eingetragen. Er ist auch verzeichnet dort.
Bzgl. des Kamins ist schon der Schornsteinfeger da gewesen und hat uns genaue Instruktionen gegeben, was, wie, wann, wo. Von daher alles ok
Aber ich weiss halt nicht genau, ob der Bungalow, selbst wenn er der Behörde bekannt ist, dauerhaft bewohnbar ist, von Gesetzes wegen...
Hallo, das steht in der damaligen Baugenehmigung, das können wir hier nicht sagen. Kann sein, dass es als Wohnhaus oder auch nur als Ferienhaus genehmigt wurde. Gibt es beides, da musst du auf der Gemeindeverwaltung nachfragen. LG
Ach, danke, das ist superlieb, der Tipp!
Es gibt also beides, dass habe ich befürchtet.
Weisst du, welche Auflagen ein Ferienhaus hat bzw. ob die Ummeldung in ein Wohnhaus schwierig werden kann? Welche Auflagen sind denn zu erfüllen (ich kann mir vorstellen, das hat sicher was mit Wärmedämmung und so zu tun bzw. diesen neuen Verordnungen, dass alle Wohnräume berechnet werden müssen bzgl. Energieverbrauch usw.)?
Hallo, ein Ferienhaus kann nicht in ein Wohnhaus umgewandelt werden, das liegt am Gebiet, auf dem es steht und nicht am Haus selber. LG
Hallo,
du musst definitiv nachfragen, ob das Gebiet als Feriengebiet oder als Dauerwohnraum genehmigt ist. Ich kenne einige, die seit Jahren in solchen Bungalowgebieten wohnen und davon nichts wussten. Die haben am Ende richtig Probleme gehabt, mussten Strafgelder zahlen etc. Einige haben den vermutlich nicht ganz legalen Weg gewählt, sich als Hauptadresse irgendwo anzumelden, so dass der Bungalow dann als Nebenwohnung zählt. Das kann dann ja keiner verhindern. Aber das Risiko von Problemen ist dann noch immer hoch und Vermieter haben darauf sicher keine lust.
Das kommt auf den wohngebiet an und die Auflagen an.
Das musst du auf dem Amt nachfragen. Evtl kann man was ändern, das kostet dann aber vermutlich.
Schau mal in den Flächennutzungsplan der Gemeinde oder des Bezirks. Da sollte drin stehen als was die Siedlung qualifiziert ist. Ist sie nur für Ferienwohnungen qualifiziert, wird es schwer, dort dauerhaft Mieter unterbringen zu können.