Guten Tag,
meine Verlobte (25) wohnt zurzeit zusammen mit ihrem 4-Jährigen Sohn in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Ich selber bin 31 Jahre alt, wohne in einer eigenen Wohnung und bin nicht der leibliche Vater des Kindes. Wir sind seit April 2014 ein Paar.
In den nächsten Monaten ist der Auszug meiner Verlobten durch Jugendamt in eine eigene Wohnung geplant. Wir würden gerne gemeinsam in die Wohnung ziehen. Das Kind sieht mich inzwischen als seinen Vater an und sagt auch "Papa" zu mir. Die Betreuer in dieser Einrichtung mögen mich auch und sagen selber, dass ich einen positiven Einfluss auf Mutter und Kind habe. Ich selber habe keine Vorstrafen, es besteht keine Alkoholsucht oder ähnliches. Allerdings ist das Jugendamt dagegen, das wir zusammen ziehen. Die Begründung lautet wie folgt: Es könnte sein, dass ich im Falle einer Trennung die Mutter und das Kind aus der gemeinsamen Wohnung hinaus werfe und dass das Kind hiervor geschützt werden müsse. Wir verstehen die Haltung des Jugendamtes nicht, da es bei mir nie solche Problematiken gab.
Kann uns das Jugendamt uns wirklich untersagen in einer gemeinsamen Wohnung zu leben? Welche Möglichkeiten haben wir?
Für Eure Antworten danke ich euch im Voraus
Jugendamt möchte gemeinsame Wohnung verbieten
Hat das Jugendamt das Sorgerecht für das Kind? Dann kann verbieten, dass ihr in deine Wohnung zieht. Sonst hat es keine Chance, aber in dieser speziellen Situation immerhin ein Mitspracherecht.
Nur: Eine Situation, bei der Mutter und Kind einfach als Besucher gelten und einfach hinausgeworfen werden können ist wirklich nicht gut für dieses Kind. Seht zu, dass ihr einen gemeinsamen Mietvertrag bekommt. Ist deine Wohnung wirklich groß genug für alle? Wenn nicht wäre auch daran zu denken gemeinsam eine passende Wohnung zu suchen.
Denkbar wäre auch, dass das Amt will, dass deine Freundin notfalls auch alleine zurechtkommt. Sie ist ja nicht ohne Grund mit ihrem Kind in diese Einrichtung gegangen. Wäre das so schlimm für dich?
Hallo virginia-woolf und danke für deine Antwort.
Nein das Jugendamt hat nicht das Sorgerecht für das Kind.
Wir möchten einfach eine Familie sein und auch Anfang nächsten Jahres heiraten.
Wir möchten nicht in meiner jetzigen Wohnung wohnen, sondern uns gemeinsam eine Wohnung suchen. Über dein letztes Argument hatte ich auch schon nachgedacht, aber das "alleine zurecht kommen" hat sie ja in dieser Einrichtung gelernt und da man es ihr nun zutraut, alleine zu wohnen ist ja der Auszug dort geplant.
Dann kann das Amt gar nichts verbieten - es kann allenfalls unverbindliche Empfehlungen geben.
Nur: In der Einrichtung ist deine Freundin betreut worden. Wenn sie wenigstens ein paar Monate allein in einer eigenen Wohnung klargekommen ist, erhöht das wahrscheinlich die Chance, dass eure Ehe auch gelingt.
Es wäre eine Überlegung wert - aber das schreibt euch niemand vor.
Hallo,
nein, das Jugendamt kann Euch das nicht verbieten, allerdings währe ich an Eurer Stelle da sehr, sehr vorsichtig, denn ohne gravierende Vorgeschichte wird Deine Freundin nicht am Ende in der Mutter-Kind-Einrichtung gelandet sein.
Das Jugendamt hat die KM also seit Jahren auf dem Schirm und kennt die Vorgeschichte, wenn sie also nun zu dem Schluss gelangen, dass der Zusammenzug zu einer Kindeswohlgefährdung führen kann/wird, dann kann es schneller zu einer Kindsentnahme kommen als Ihr bis 3 zählen könnt.
Ich vermute Du kennst die Geschichte, Du schreibst selbst Du hast einen positiven Einfluss auf Deine Freundin, das lässt mich darauf schließen, dass Deine Freundin aktuell noch nicht in der Lage ist völlig eigenständig ihr Leben auf die Reihe zu kriegen.
Daher kann ich das Jugendamt schon verstehen auch wenn die Begründung nicht die Richtige ist.
Wenn Ihr direkt zusammen zieht, dann verlässt sich Deine Freundin auf Dich, wie sie es jetzt auch bei der Mutter-Kind-Einrichtung tut.
Sie erhält keine Gelegenheit zu lernen ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und steht in der Tat ziemlich dumm da, falls Ihr Euch trennen solltet.
In so einer Situation ist es ein denkbar schlechter Weg mit dem Kopf durch die Wand zu wollen, Ihr solltet versuchen gemeinsam mit dem JA einen gangbaren Weg zu wählen.
Gruß K.