Kündigung wegen Eigenbedarf?

Hallo ihr Lieben,

vielleicht kann mir hier ja einer weiter helfen.
Eine Freundin von mir hat heute mündlich die Kündigung ihrer Wohnung wegen Eingenbedarf vom Vermieter erhalten.

Schriftlich wird sie in den nächsten Tagen eintreffen.
Sie ist 25, im letzten Jahr ihrer Ausbildung und hat einen 5 jährigen Sohn. ( sie ist alleinerziehend )
Ich habe schon versucht ein bisschen zu recherchieren, kenn mich aber leider in dem Gebiet gar nicht aus.
Grundsätzlich ist mir bewusst, dass der Vermieter wegen Eigenbedarf, sofern dieser wirklich vorliegt, kündigen darf.
Aber wie ist das, wenn man ein kleines Kind hat? Bald Prüfungen hat?
Habt ihr Tipps für mich, wie man hier vorgehen kann?

Sie wohnt in Landkreis München, neue Wohnung suchen ist also leider nicht besonders leicht..

Vielen Dank!

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Hi, wie die rechtliche Lage ist kann ich dir nicht sagen, nur vermuten.

Kenne es aber wie folgt von einer weitschichtigen Bekannten: drei Kinder (1.4 + 8), Ehemann selbstständig, sie selbst in ElternZeit und nur geringfügig selbstständig. Bei ihr Diagnose Brustkrebs. Kündigung durch Vermieter, da die Nichte einziehen wird. Ergebnis: sie hatten die drei Monate Zeit auszuziehe, keine Minute länger. Die Nichte is bis heute nicht eingezogen oder hat renoviert oder sonst was. Ausgezogen sind sie mittlerweile ein viertel Jahr.

Tatsächlicher Hintergrund war ganz einfach, dass der Vermieter sie wohl los werden wollte. Nicht weil sie die miete nicht gezahlt hätten oder so. Nein, sie haben sich einfach indirekt mit allen Nachbarn und im Prinzip mit dem ganzen Dorf angelegt. Jeder war ein Spießer, Idiot usw. Kommuniziert wurde das ganze über Facebook wie blöd doch alle seien. Sie hat nie Namen genannt. Dennoch war das die Krönung, dass das Dorf eben den Aufstand gegen sie geprobt hat. Klar, selbst schuld. Man kann sich seinen Teil auch einfach denken und ggf konkret auf einzelnePersonen zugehen. Mir ging es nur drum dir zu erzählen wie wenig da die persönlich noch so beschissene Situation helfen kann. Wenn der Vermieter sie los haben will, wird er sie los.

Weigert sie sich auszuziehen kann das verdammt teuer werden und ihr langfristig echt noch ärger bescheren. Welcher Vermieter will jemand, der die letzte Wohnung nur mit Zwangsräumung verlassen hat? Es kommt ja eh immer raus. Und weniger Stress in der Prüfungszeit wird das wohl kaum sein.

Also, nochmal mit dem Vermieter reden und um Aufschub bitten. Und ganz ganz schnell alle anzeigen studieren und ran halten...

Ich wünsch deiner Freundin viel Glück bei der suche.

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"Die Nichte is bis heute nicht eingezogen oder hat renoviert oder sonst was."

Hallo,
ganz gefährliche Kiste.
Vorgeschobener Eigenbedarf wird, wenn es rauskommt, was ja recht einfach ist, in der Regel sehr sehr teuer wenn der ExMieter dem nachgeht.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigenbed_vorgesoben.htm

Das kann für den Vermieter sehr schnell im fünfstelligen Bereich landen!

Gruß
Demy

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Puh, gut zu wissen. Ich sag es ihr mal. Danke für den link ;)

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http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung/#34 Punkt 34 und folgende

Hier wäre zu prüfen ob ein Härtefall vorliegt der eine längere Räumungsfrist begründet, dazu muss dann der Kündigung widersprochen werden. Trotzdem hat sie auch in diesem Fall nachzuweisen das sie sich trotz Kleinkind und Prüfungsstress um eine neue Wohnung bemüht!

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Hallo,

die Frist zur Kündigung richtet sich auch bei der Kündigung wegen Eigenbedarf nach der bisherigen Mietdauer. Unter Umständen hat deine Freundin also auch länger Zeit als 3 Monate. Und bisher wurde ja auch nur mündlich gekündigt.

Zur Wohnungssuche: Einfach alles probieren. Von der Zeitung über Immobilienbörsen im Internet bis hin zur Kontaktaufnahme bei Wohnungsbaugenossenschaften, die Wohnungen vermitteln. Und auch überall mit Leuten sprechen, im Kindergarten, im Turnverein, in der Kantine. Manchmal ergibt sich auch etwas über die Mund-zu-Mund-Propaganda.

Viele Grüße,
lilavogel

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Vielen Dank euch allen!
Wir warten jetzt erstmal ab, bis die Kündigung da ist & gucken nebenbei natürlich schon mal nach Wohnungen.

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Ich kann dir von mir erzählen.

Mann berufstätig, ich war Hausfrau und Mutter eines damals 3 jährigen.

Im September hat mir die Vermieterin die schriftliche Kündigung wegen Eigenbedarf vor die Tür gelegt.
wir waren Zuhause sie hat sich nicht getraut persönlich mit uns zu reden.

Ich habe erst im Internet recherchiert und dann doch einen Anwalt eingeschalten.

Das beratungsgespräch War kostenlos und da ich eine rechtschutzversicherung mit Mietrechtschutz hatte war es finanziell kein Problem.

1. Die Kündigung hätte sie eingeschrieben schicken müssen.
2. Da mein Vertrag nicht unter das mietrechtgesetz fiel, hätte sie nicht mal einen Grund angeben müssen für ihre Kündigung aber an die 3 monatsfrist muss sie sich trotzdem halten.

Wäre der Mietvertrag laut mietrechtgesetz ausgestellt gewesen, wäre sie mit diesem schmierzettel den sie mir vor die Türe gelegt hatte nie durchgekommen.

Laut mrg muss eine Kündigung per Eigenbedarf beim Gericht beantragt werden.

Der Richter prüft die Fakten, also Familienstand der Mieter und desjenigen, der einziehen soll, die finanzielle Situation beiderseits usw.

Wenn Kinder im Spiel sind ist es noch schwieriger für den Vermieter da die Interessen einer Familie (Mieter)schwerer wiegen als die Interessen einer Einzelpersonen (Person die einziehen möchte).

Wenn es sich um eine große Wohnung handelt kann es sein, dass die Mieter einen pluspunkt mehr haben weil mit dem Grund, die Wohnung wäre für eine einzelne Person zu gross abgelehnt wird.

Ich würde mich bei einem Anwalt erkundigen, das Thema ist sehr komplex.

Die meisten Anwälte machen eine kostenloses erstberatungsgespräch.
Mietvertrag und schriftliche Kündigung mitnehmen und fertig.

Und der Vermieterin vor dem beratungsgespräch auf keinen Fall eine Zusage geben!

Weder schriftlich noch mündlich.

Ich hatte die Kündigung letztes jahr im herbst erhalten und musste bis 31.12. ausgezogen sein.
ein Richter, den ich flüchtig kannte meinte nur dass er in unserem Fall den Antrag der Vermieterin nie unterschrieben hätte weil der finanzielle schaden sowie der persönliche schaden für uns als Familie viel höher gewesen wäre als wenn eine Einzelperson, die einziehen will sich etwas anderes suchen muss.

Ich rede jetzt von der Justiz in Österreich aber angeblich sind die Unterschiede zu den mietgesetzen in deutschland nicht sehr groß.

Viel Erfolg

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Ja genau!

Die Enteignung durch die Mieter sollte im Grundrecht verankert werden. Wäre ja noch schöner, wenn der Eigentümer über seinen Besitz verfügen könnte. Und das auch noch fristgerecht. #augen