Hallo,
wir wollen eventuell in unserer Dachgeschosswohnmung unsere Wohnfläche durch Erker vergrößern.
Mein Mann befürchtet, dass wir, wenn wir einen Bauantrag stellen müssen, vom Bauamt evtl. dazu verdonnert werden Parkplätze zu schaffen...
Deshalb hier meine Frage, braucht man für Erker eine Baugenehmigung?
LG
Baugenemigung für Erker?
Ja.
LG
Ja.
LG
Ihr könntet statt eines Erkers eine Dachgaube bauen. Die braucht nicht unbedingt eine Baugenehmigung. Ihr solltet aber vorher beim Bauamt nachfragen.
Doch braucht man auch für Gauben. Erker und Gauben sind doch das selbe, bloß andere Dachkonstruktion???
Wir haben mehrere Gauben und brauchten IMMER eine Baugenehmigung!
Also in NRW und einigen anderen Ländern sind Dachgauben unter bestimmten Bedingungen von einer Baugenehmigung befreit. So pauschal kann man das also nicht sagen.
Warum sollte man für einen Erker Parkplätze anbieten.. Manchmal verstehe ich die Behörden nicht.
Erweiterte Wohnfläche kann Stellplatzbedarf einfordern.
Kommt auf die örtlich geltende LBO an.
Ob das jetzt ein Erker oder eine Dachgaube, eine Terrasse, ein ausgebautes DG oder ein Anbau ist, ist dem Bauamt völlg egal.
Ah okay. Was die immer haben wollen
Danke für die Antwort
Lg
Das ist im Landesrecht geregelt, welche Bauvorhaben genehmigungspflichtig sind. Ebenso, wann zusätzliche Parkplätze oder - in manchen Bundesländern - Fahrradabstellplätze gebaut werden müssen.
Frag am besten mal ganz unverbindlich bei eurem Bauamt nach, welche Umbauten verfahrensfrei sind und wann es welche Auflagen gibt.
Bei Vergrößerungen musst du davon ausgehen, dass man das baurechtlich genehmigen lassen muss, egal in welchem Bundesland.
Machst du das nicht und wirst irgendwann erwischt, kann das sehr teure Folgen haben.
lg
Hallo!
Einen Bauantrag benötigt ihr in DIESEM Fall so oder so, da ein Erker in die Statik des Hauses eingreift.
Ob das Vorhaben genehmigungspflichtig oder nur Meldepflichtig ist weiss die zuständige Baubehörde.
Wenn du von "unserer Dachgeschosswohnung" sprichst, dann klingt das nach einer Eigentumswohnung.
Entsprechend wollt ihr die Außenwände ändern. Selbige sind Gemeinschaftseigentum, von daher müsste erst mal die Eigentümergemeinschaft zustimmen.