Wohngebäudeversicherung erlischt bei Abnahme oder nicht?

Hallo, wie ist das denn jetzt genau?

Erlischt die Wohngebäudeversicherung des Bauträgers mit Abnahme und Übergabe des Hauses oder erst mit Eigentumsübertragungung (die ja erst später stattfindet, Abnahme und Übergabe war gestern)?

Da will sich keiner der Versicherungsagenten festlegen und die Sachbearbeiterin vom Bauträger ist neu und eiert auch rum.

Ich hoffe, das weiß jemand von euch, vielen Dank!!

LG

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Eine allgemeine Aussage lässt sich da nicht machen.

Ich gehe mal davon aus, dass Deine Frage darauf abzielt zu welchem Zeitpunkt Eure Gebäudeversicherung greifen muss. Und das hängt davon ab, was in eurem Kaufvertrag mit dem Bauträger zum Thema Eigentumsübergang und Abnahme geregelt ist.

Wenn euch jedoch der Versicherungsmakler keine Lösung anbieten kann, dann solltet Ihr einen Anderen ins Spiel bringen, denn das ist ja keine ungewöhnliche Fragestellung.

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Vielen Dank, natürlich steht das im Vertrag #klatsch.

Vor lauter Heizung und Boden und Maler usw... bin ich schon völlig verplant.

Da steht, dass wir ab Übergabe (also ab gestern) in alle Rechte und Pflichten eintreten..., auch in die vom Veräußerer abgeschlossenen Versicherungen....

Das heißt wohl, dass es momentan noch versichert ist, bis wir die Versicherung umgeschrieben haben oder eine neue gefunden haben.

LG

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Trickkiste hat es ja auch schon geschrieben, genauso wie Du. Der Bauträger schließt eine Bauwesensversicherung ab, in die Ihr gemäß eurer vertraglichen Regelungen eintretet mit der Option eine andere abzuschließen.

Und im Grunde schließt Ihr dann eine Elementarschadensversicherung und eine Gebäudehaftpflicht ab. Dazu kann euch eurer Versicherungsmakler des Vertrauens sicherlich mehr sagen.

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Die Versicherungen gehen auf den Käufer über; dieser hat aber das Recht auf außerordentliche Kündigung und kann dann entsprechend handeln, wenn er möchte.

Jedoch würde ich im Vorhinein immer überprüfen, in welchem Maße die Versicherungen bis dahin gegriffen hätten. Das sollte vor Vertragsende/Übergabe geregelt mit dem Bauunternehmer sein.

LG

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Leider ist das beim Bauträger wegen 3-maligem Sachbearbeiterwechsel innerhalb kürzester Zeit untergegangen und wir haben es auch vergessen. Totales Chaos auf der Baustelle, man weiß nicht, wo man anfangen soll und was man nicht vergessen darf. Ich schreibe nachts Merklisten...