Schnee schieben Pflicht für Mieter im eigenen Haus?

Hallo,

zunächst was grundsätzliches...Im Laufe der nächsten 2 Wochen werden wir ein Haus erwerben (warten auf Bank -> Zahlung an Verkäufer). Danach sind wir Besitzer, noch nicht Eigentümer, da Grundbucheintragung bis zu 6 Monate dauern kann. Wir übernehmen doch aber schon alle Rechte und Pflichten.
Im Haus selbst werden wir OG + DG ausbauen (Bauzeit ca 5 Monate).
Im EG sind die Verkäufer mit lebenslangen Wohnrecht (beide um 85 Jahre rum) zur Miete.
Derzeit wohnen wir ca 15 Autominuten vom baldigen Haus entfernt und können nicht zum Schnee schieben/ Streuen vor Ort sein (durch Berufstätigkeit).

Frage: Dürfen wir im Mietvertrag eine Klausel eintragen, dass die Mieter zum Schnee schieben und Streuen verpflichtet sind? Und wir somit aus der Haftung durch Sturz raus sind?

Danke schonmal

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Lese ich das richtig, das ihr die Verantwortung auf die 85 jährigen abschieben wollt?
Warum nimmt ihr Euch solange nicht ein Hausmeisterservice?

lisa

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Gibt es noch keinen Vertrag? Was wurde bei dem Lebenslagem Wohnrecht vereinbart?

Ob es geht oder nicht, wirklich fair ist es nicht. Ihr bewohnt 2/3 des Hauses. Ich würde mir eine Firma suchen die das macht an zwei von drei Wochen. Eine Woche dann das ältere Paar.

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Hey, also Kaufvertrag gibt es. Wir übernehmen alle Rechte und Pflichten mit Zahlungseingang.

Ich weiß, dass es nicht fair ist den älteren Menschen gegenüber. Aber wie sollen wir das machen? Firma ist zu teuer. Mein Mann arbeitet viel .ich hab ein Schulkind, ein Kleinkind und pupsi im Bauch (5. Monat). Ich schaffe es auch nicht.

Deswegen ja die Überlegung mit Mietvertrag. Sie haben es die letzte 40 Jahre auch gemacht.

Wir wollen nur der Sturzgefahr und den damit verbundenen Haftungen im Schadensfall aus dem weg gehen...

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Im Endeffekt seid ihr die Besitzer und haftet würde ich jetzt behaupten. Ob ihr das dann weitergeben könnt weiß ich nicht. Ich würde eher mit dem Mietern reden und fragen ob das für dieses Jahr ok wäre wenn sie das übernehmen würden und das ihr das ab nächstem dann komplett übernehmt.

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Ihr seid für die Schneeräumung verantwortlich - egal wie ihr das regelt.

Heißt: redet mit den Mietern, ob sie das erst einmal weitermachen. Zur Not schreibt ihr nochmal den Mietvertrag um, wenn sie sich dazu bereit erklären.

Ansonsten müsst ihr das machen oder eben eine Firma (übrigens auch steuerlich absetzbar). Das gilt im Besonderen für angrenzende öffentliche Wege. Auf eurem eigenen Grundstück bleibt euch eigentlich freí, wann ihr dort schiebt. Sollte den alten Leuten aber was passieren, es wurde nicht geschoben und dann kann der Rettungsdienst nicht ran, dann könntet ihr auch zur Verantwortung gezogen werden.

Bei anliegenden, öffentlichen Wegen gilt: Wenn es zum Sturz kommt und es wurde nicht rechtzeitig geschoben und gestreut, dann haftet ihr - so oder so. Ihr hättet ja auch eine Stunde eher aufstehen können, um Schnee zu schieben. Werdet euch dessen bitte bewusst, dass es als Besitzer/EIgentümer keine Ausreden mehr gibt.

Lest euch auch mal die Gemeinde-Statuten zu diesem Thema durch. Da kann einen in manchen Gemeinden echt der Hals anschwellen. Bin echt froh, dass wir seit 3 Jahren an keinem öffentlichen Weg mehr wohnen.

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Ok. Danke für die info. Da werden wir wohl irgendwie einen weg finden müssen...

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In einem normalen Mietvertrag könnt ihr die Räumpflicht den Mietern übertragen. Inwieweit das rechtlich wasserdicht ist, gibt es soweit ich weiß auch geteilte Meinung wenn etwas passiert.

Ob es da bei einm Wohnrecht nocheinmal Sonderregelungen igbt, bin ich überfragt.

Ganz unabhängig davon finde ich euer Vorhaben moralisch absolut daneben. Ihr seid die Besitzer und damit in der Pflicht, Dies auf ein altes Ehepaar zu übertragen, das vermutlich genau aus solchen Gründen verkauft hat ist schon mehr als grenzwetig. Somal ihr ja auch sicherlich aufgrund des Wohnrechtes nicht den marktüblichen Preis bezahlt habt.

vg

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Also den üblichen Marktpreis haben wir bezahlt. Nur ist das hier auf dem Dorf anders. Man kennt sich. Und was zumutbar ist, ist auch vom Gesundheitszustand abhängig. Auch "alte" Leute können fit sein und schließlich haben sie es die letzten jahre auch gemacht.

Für uns ist eben diesen Winter das Problem, dass wir noch nicht dort wohnen, sondern 20km entfernt. Für sind nur zum Bauen da.das ist weder gegen 7 Uhr noch gegen 20 uhr...

Danke aber trotzdem für deine Antwort.

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***Auch "alte" Leute können fit sein und schließlich haben sie es die letzten jahre auch gemacht.***

Ja, können alte Leute durchaus. Aber irgendwann ist das halt auch mal vorbei. Und 85-Jährigen würde ich das nicht mehr zumuten wollen. Was ist, wenn die stürzen und danach Pflegefälle sind? Willst du dafür verantwortlich sein?

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Mal abgesehen davon, dass ich ich es für sehr grenzwertig halte, dass ihr 85 jährige Mieter zum Schneeschieben verpflichten wollt und auch mal abgesehen davon, dass diese alten Leute diese Arbeit letztes Jahr noch selbst gemacht haben, lies dies durch Andere Gerichte haben dagegen entschieden, dass die Streupflicht, wenn sie der Mieter wegen Alter oder Behinderung auf Dauer nicht ausführen kann, wieder auf den Vermieter übergeht. AG Frankfurt, 13. Juli 1984, 33 C 1623/84, WuM 1985, 19 / AG Bonn WM 1989,622 / LG Darmstadt WM 1988, 300 / LG Hamburg WM 1989, 622. Diese Gerichte argumentieren damit, dass es sich bei der Räum- und Streupflicht um eine höchst persönliche Verpflichtung handelt, daher sei der Mieter nicht verpflichtet eine andere Person (gegen Entgeld) damit zu beaufragen. Zusammenfassend gilt folgendes: Ist der Mieter wegen Alter oder Gebrechen (auf Dauer) nicht dazu in der Lage die Räum- und Streupflicht zu erfüllen, so muss er sich um eine Ersatzperson kümmern, wenn dies für Ihn nicht unzumutbar ist. Sind damit sehr hohe Kosten verbunden oder kann keine Person gefunden werden, so ist von einer Unzumutbarkeit auszugehen. Der Mieter kann dann vom Vermieter die Entbindung von seiner Verpflichtung verlangen.

Quelle: Juraforum

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Ups......warum erscheint alles ohne Absatz?#gruebel

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Danke für deine Antwort! Wir müssen dann wohl uns was überlegen. ..

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Du kannst doch zwei 85jährige nicht Schneeräumen lassen.

Pflichtbewusst wie alte Leute oft so sind, machen die das dann auch, fallen hin und brechen sich sonst was. Außerdem kann schneeräumen ganz schön anstrengend sein...

Beauftrage eine Firma und teile die Kosten anteilig auf.

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Der Plan ist super, laß die alten Leutchen Schneeschieben, dann hat sich das mit dem lebenslangen Wohnrecht gaaaanz schnell erledigt und ihr habt das Haus für euch#schein#nanana.

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Das ist auch ne Idee..soweit habe ich noch gar nicht gedacht....haha haha

Das war'n Spass...

Danke für deine Antwort.

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Es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Fragt die Nachbarn, ob sie bereit sind (gegen ein kleines Entgeld) Euer Grundstück mitzuräumen.

Bei uns ist das Gang und Gäbe, weil hier viele alte Leute in eigenen Häusern wohnen.
Die Mieter wohnen ja schon länger da und kennen die Nachbarn. Vielleicht können sie was vermitteln ?

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Hallo,

was willst du mit einem Mietvertrag?
Die beiden haben ein Wohnrecht, das sind keine Mieter.

Klingle dort bei den Nachbarn, da wird sich sicher einer finden, alles eine Frage der Bezahlung.

und lies dir den Vertrag mit dem Wohnrecht durch.

freundliche Grüsse Werner

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Wir haben im Kaufvertrag das so vereinbart, dass sie das Wohnrecht bekommen, aber nur gegen Mietentgelt. Du siehst , wir haben das von Anfang geklärt. Sie dürfen wohnen bleiben und wir haben auch was davon.

Einen alten Baum verpflanzt man nicht.

Deswegen haben wir uns dafür entschieden, sie wohnen zu lassen. Nur eben gegen ein kleines Entgelt. ..

Danke für deine Antwort.

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"Nur eben gegen ein kleines Entgelt. .."

Ein paar Tage nach dem 1. Januar wirst du feststellen, dass das mit dem Schneeräumen nur ein kleiner Teil ist.
Da sind ja noch die anderen Nebenkosten, die bei einem Mietvertrag üblich sind.
Bei einem Wohnrecht aber nicht unbedingt.
freundliche Grüsse Werner