Vorgehensweise Hauskauf

Hallo,

wie verhält man sich am Besten beim weiteren Gespräch bezüglich des Hauskaufs mit dem Verkäufer?

Wir haben die Immobilie bereits angeschaut.

Jetzt würde es darum gehen, was bleibt drinnen, Preis, ect.

Sollte man noch selbst Fotos machen?
Danke

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HI

"was bleibt drinnen" müsst Ihr mit dem noch aktuellen Besitzer klären.

und Preis haben wir das gezahlt was der Verkäufer wollte (und haben auch nicht angefangen zu handeln, nachdem sich über 50 Intressenten das Haus angeschaut haben)

VG

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wenn's über nen markler geht, dann würde ich mit dem reden. die wissen dann ja meisst, was drin bleiben soll und was nicht. wenn ihr andere vorstellungen habt, dann sagt es halt und dann wird man sich schon einigen können.

wenn es keinen markler gibt, dann muss man halt direkt beim verkäufer fragen.

der notar kuckt sich das dann ja auch nochmal an und kann sich zu äußern, ob das mit den preisen für die sachen realistisch ist. (wenn ihr ne küche von 1973 mit 50.000 euro des verkaufpreises ansetzt, dann findet das finanzamt wohl nicht so lustig)

photos hat bei uns die bank gemacht und der ingenieur, der das haus für uns geschätzt hat (mit erlaubnis der verkäufer). wir hätten wohl auch welche machen dürfen, aber das exposee hatte genug.

lg

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Der Notar schaut nicht ob der Preis stimmt, sondern er macht nur das vertragliche. Auch ist es dem Finanzamt völlig gleichgültig was man für ein Haus bezahlt, weil es überhaupt nichts damit zu tun hat.

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So ganz egal ist es dem Finanzamt nicht, denn es geht um die Grunderwerbssteuer.

Für die mit gekaufte Einbauküche z.B. braucht man keine Grunderwerbssteuer zahlen.

Der (geschätzte) Zeitwert der Küche und anderer beweglicher Sachen im Haus, die mitverkauft werden, wird also vom Kaufpeis der Immobilie abgezogen und nur vom Rest die Steuer berechnet.
Wenn man jetzt EUR 50.000,- Küchenwert für eine 40 Jahre alte Küche ansetzt, könnte das Finanzamt misstrauisch werden.

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Wenn Ihr das Haus kaufen wollt, einigt Ihr Euch als erstes über den Preis der Immobilie.
Wenn das geschehen ist, spricht man über das Inventar.
Was bleibt drin, was nimmt der Verkäufer mit ?
Wann soll der Eigentumsübergang stattfinden ? Wann die Zahlung fällig sein ?
Wann kann das Haus bezogen werden ?

Sinnvollerweise dokumentiert man das alles schriftlich, dann hat es der Notar leichter, den Vertrag zu schreiben und es wird nichts vergessen.

Wichtig ist: egal, was Käufer und Verkäufer vereinbaren: rechtlich verbindlich wird es für beide erst bei Unterschrift unter dem Notarvertrag.