Hallo.
Wir interessieren uns für ein Haus zur Miete bzw. haben die Zusage, aber das Haus ist noch bewohnt von einer alleinerziehenden Mama mit 2 Kindern.
Haus hat 1000qm grund und 6 sechs Zimmer, Keller, Dachboden etc. 830€ warm - Öl muss selbst getankt werden.
Mann ist offiziell zum 31.12. nach ordentlicher, fristgerechter Kündigung zum 31.12. eigentlich ausgezogen.
Mutter mit zwei Kindern hat zum 31.3. schriftlich gekündigt. Ab 1.1. gibt es einen Mietvertrag mit der Mutter von der Mama mit zwei Kinder, da sie mit einziehen wollte. Jetzt ist aber der Mann doch nicht rechtzeitig ausgezogen somit hat die Oma fritslos zum 31.1. gekündigt. Die fristlose Kündigung haben die Vermieterinnen nicht anerkannt mit der Begründung dass ja Tochter mit zwei Kinder drinnen wohnt.
Oma (Mieterin laut Mietvertrag) hat keine Kaution bezahlt und natürlich keinen cent Miete.
Die Frau die akutell drinnen wohnt, hat Januar "nur" 300€ Miete. Im Februar gar keine, weil sie sich ein Auto gekauft hat.
Wenn sie jetzt im März wieder keine Miete zahlt, wollen die Vermieterinnen Räumungsklage einreichen.
Was denkt ihr wie lange das dauert? Kennt jemand von euch einen ähnlichen Fall?
Liebe Grüße
Kennt sich jemand mit Räumungsklage aus?
Eine alleinerziehende Mutter per Räumungsklage rauskriegen?
Dafür braucht man vor allem Dingen zwei Sachen:
1. Zeit und Nerven
2. Geld und zwar viel Geld...
ich persönlich, würde mich mal nicht zu sehr auf das Haus fixieren...
Selbst wenn die Räumungsklage durchgeht. Im Zweifel muss der Vermieter die Wohnung räumen lassen. Und ob er dafür 5.000 € hinlegt?
Bei Bekannten hat das mal JAHRE gedauert, ich meine, es wären zwei gewesen, aber da hatten die Mieter keine Kinder.
Sucht besser weiter.
lg
Rechne mit 2 Jahren.
Alles sehr verwirrend.
Wie viele Mietverträge gibt es denn da gleichzeitig für ein und das selbe Objekt ?
Wenn die Mieter wirksam selber gekündigt haben, müssen sie nach Ablauf der Kündigungsfrist raus. Ziehen sie nicht aus, kann der Vermieter Räumungsklage einreichen.
Ich vermute, dass die Klage hier schneller läuft, weil die Mieter gekündigt haben.
Es gab einen gemeinsamen Mietvertrag von Frau und Mann er hat seinen Teil zum 31.12 gekündigt. Sie ihren zum 31.1. allerdings gibt es seit 1.1 einen Mietvertrag mit der Mutter / Oma und der "alte" wurde unwirksam....
Ja vor allem ist der Hammer die gute Frau bekommt 550€ vom Amt und zählt aber keine Miete...
"Es gab einen gemeinsamen Mietvertrag von Frau und Mann er hat seinen Teil zum 31.12 gekündigt. Sie ihren zum 31.1. "
Das ist schonmal ziemlicher Quatsch.
Einen gemeinsamen Mietvertrag kann man auch nur gemeinsam zu EINEM Termin kündigen.
Wenn das wirklich so war, ist Kündigung rechtlich ohne Wirkung, der Mietvertrag bisher ungekündigt.
Wieso bzw. wie wurde der Mietvertrag unwirksam ?
Gibt es einen Aufhebungsvertrag ?
Solange der alte Mietvertrag nicht rechtlich sauber gekündigt oder aufgehoben wurde, kann auch kein neuer Vertrag geschlossen werden. Der neue Vertrag wäre also auch unwirksam, da nicht für ein und das selbe Objekt gleichzeitig 2 Mietverträge existieren dürfen.
Das wird dauern. Erstmal muss ja geklärt werden, wen die Vermieterin nun überhaupt räumungsverklagen bzw. kündigen kann.
Und wenn das geklärt ist, dauert es (falls - wer auch immer nun dort wohnt - sich nicht kooperativ verhält) einige Monate, bis das Gericht über die Räumungsklage befunden hat. Wenn der Klage stattgegeben wird, gibt es noch eine Nachfrist (und die wird bei einer Mutter mit zwei Kindern nicht niedrig sein) und erst dann räumt der Gerichtsvollzieher.
Meine Eltern haben vor ziemlich genau einem Jahr eine Räumungsklage gegen einen Mieter erhoben. Die Nachfrist läuft am 31.05. diesen Jahres aus...
Grüsse
BiDi
ich blick bei dem kudelmuddel mit den verträgen nicht durch
würde sogar drauf tippen das der vermieter ein ei gesetzt hat in sachen betrug
da was vermietet wurde wo noch ein bestehender mietvertrag besteht
das kudelmuddel wird euch zeit kosten wenn es so ist wie ich es verstanden habe...
und auch noch für ärger sorgen...
ohne das kuddelmuddel ist die zeitangabe mit den 2 jahren aber humbug
das war einmal
die rechtsprechung hat es um einiges einfacher gemacht in den letzten jahren für den vermieter auch in sachen härtefall schutz für den mieter
aber bei dem kuddelmuddel ist hier keine zeitangabe möglich