Hallo,
stimmt es, dass demjenigen, der als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, bei einem
späteren gemeinsamen Hausbau (eheähnliche Gemeinschaft) im Falle einer Trennung das Haus gehört, welches
auf dem Grundstück gebaut wurde, auch wenn beide Partner vertraglich in den Hausbau investiert haben?
Danke für eure Infos und liebe Grüsse!
Grundstückseigentümer gleich Hauseigentümer?
Hallo!
Kurz und gut: Ja.
Was nicht bedeutet, dass der Partner nicht evtl. Ansprüche Auszahlung auf das in den Hausbau investierte Geld (oder zumindest einen Teil davon) hast. Aber das hat nichts mit dem Eigentum zu tun...
LG
Oh, sorry, normalerweise schreibe ich nicht so viele Fehler... Handy...
Hallo,
wem das Grundstück gehört, gehört auch alles, was darauf steht.
(von Erbpacht oder alten DDR-Verträgen mal abgesehen)
freundliche Grüsse Werner
Wie ist das denn dann bei Erbpacht?
Wenn die Schwiegereltern das Grundstück zahlen, das beim Kauf dann auf den Mann eingetragen wird, das Ehepaar das Haus zusammen baut, wird das Haus noch mal extra eingetragen, oder baut man das Haus und es ist somit eingetragen und verbunden mit dem Grundstück?
Echt eine interessante Frage!!
Ich nehme an, dass es dann tatsächlich 2 Grundbuchblätter gibt.
Allerdings klicke ich grundsätzlich jedes Inserat mit dem Wort Erbpacht sofort weg.
Meins ist meins, und deins ist deins - Vermischungen sind nicht gut.
Danke für die Antworten! Ich hatte mit meiner Freundin das Thema uns sie meinte, wenn das Haus drauf steht, würde im Falle einer Trennung
nicht automatisch dem Mann als Grundstückbesitzer das Haus gehören! Da sollte sie sich sohl noch eraten lassen...!
Liebe Grüsse