Vermieter will Kosten auf Mieter abwälzen. Rechtens?

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Hallo!

In letzter Zeit gab es zwei Vorfälle im Haus (4 Parteien), wo es eine Verstopfung gab und somit das Büro des Vermieters im Erdgeschoss unter Wasser stand. Ziemlich ekelhafte Angelegenheit, denn es handelte sich um Abwasser des Hauses.

Ein Kanalreiniger wurde beauftragt und fand Verstopfungsgegenstände der feinsten Art.

Darunter Tampons, Damenbinden, Feuchttücher usw.

Alle Mieter wurden befragt (natürlich wars keiner ;-)) und ermahnt.

Mein Mann gab zu das er ab und an mal ein feuchttuch ins Klo schmiss und versprach dies auch nun zu unterlassen, was er seit dem auch nun tut.

Damenbinden oder Tampons kamen bei mir monatelang nicht zur Verwendung da ich schwanger war :-)
Also vergingen nun ein paar Monate wo (zumindest in unser Klo) nix ausser normalem Toilettenpapier rein flog.
Letzte Woche gab es schon wieder solch einen Vorfall im Büro :-[

Dieses Mal wurden sogar Putzlappen gefunden :-[
Wir wurden wieder alle kommentarlos ermahnt.

Berechtigterweise natürlich.

Nun erreichte uns heute ein Schreiben im Briefkasten, welches ihr oben lesen könnt.

Darf er die Kosten nun wirklich auf ALLE Mieter abwälzen, nur weils ein Ars**loch gibt, was ständig Dinge ins Klo wirft die nicht rein gehören?!?!
Da werde ich echt stinkig :-[

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Hallo

ja er darf..... allerdings weiß nun jeder der googelt wo du wohnst......

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Ja von mir aus.

Ist mir relativ gleichgültig. Wenn die Leute das so interessiert.. :-)...

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keine Ahnung ob es sie interessiert..... würde es am lösche lassen...du weißt nie wer sich hier so rum treibt

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Ich kenne mich da zwar nicht 100% aus, aber ich würde sagen, ja er darf!

Es ist ja nachgewiesen, dass der Grund für die Verstopfung aus dem Haus kommt, keine bekennt sich schuldig, also müssen alle dafür gerade stehen.

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die logik stößt mir ein bißchen auf.

wenn 6 leute in einem haus sind und am ende ist einer tot, müssen nicht alle 5 lebenslang in den knast, wenn die polizei nicht beweisen kann, wer's war.

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Lesen kann ich es nicht, da zu mini.

Aber ich frage mich, warum sollte die Kosten der Vermieter alleine tragen?

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Das hab ich ja nicht gesagt, gell ;-)

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Jetzt mal ganz platt gefragt, wer soll es dann bezahlen? Wie willst du "beweisen", dass ihr wirklich nur Klopapier runter gespült habt?

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Ich denke mal, vor Gericht hätte der Vermieter schlechte Karten. Es ist in der Betriebskostenberechnungsverordnung ziemlich genau definiert, was umgewälzt werden kann und was nicht. Dazu gehört sicher nicht die Behebung eines Schadens in der Abwasserentsorgung. Wenn er den Schadensverursacher ausfindig machen kann, kann er ihn sicher haftbar machen, aber einfach die Kosten auf alle Mieter umlegen, geht sicher nicht, das ist das Risiko des Vermieters.

Allerdings kann ich den Mann durchaus verstehen, ständig muss er den Kanalreiniger rufen, wenn der Sauerei in seinem Büro ganz abgesehen, nur weil irgendwelche Knalltüten die einfachsten Dinge nicht verstehen können.

Wenn Du im Mieterbund bist, solltest Du dort mal nachfragen, ansonsten kannst Du auch einen Rechtsanwalt befragen und ihn beauftragen, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen und an den Vermieter zu schicken.

Ich hätte, wie gesagt, als Vermieter vielleicht ähnlich reagiert, aber die rechtliche Seite ist vermutlich anders.

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Hallo,

#Dazu gehört sicher nicht die Behebung eines Schadens in der Abwasserentsorgung. #
Das ist zwar so richtig, allerdings liegt die Betonung auf EINES.
Wenn das Abwasserrohr rgegelmässig gespült wird, werden das umlegbare Nebenkosten.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo

Sieh mal hier

http://rohrverstopfungwastun.de/mietrecht-wer-zahlt-kosten/

Und ich denke, er darf es dann auf alle umlegen.
Vielleicht macht der Übeltäter dies dann nicht mehr

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übrigens: vielleicht solltest Du lieber Google als urbia befragen ....

http://rohrverstopfungwastun.de/mietrecht-wer-zahlt-kosten/

also kann er euch als unbescholtene Mieter nicht mit den Kosten der Kanalreinigung belasten, zumal die Verstopfung sicherlich außerhalb der Mietwohnung aufgetreten ist.

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Er kann die Kosten nur dem Mieter anlasten, der die Verstopfung verursacht hat.
Ist dieser Mieter nicht auszumachen, dann trägt allein der Vermieter die Kosten.

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Die Sauerei wollte ich auch nicht in der Wohnung haben!
Ich bin auch der Meinung, dass der Vermieter das nicht einfach auf alle Mieter umlegen kann.

Aber hat schon mal jemand daran gedacht, in den Kanalabzweig im Erdgeschoß eine Rückschlagklappe einzubauen, damit wenigstens die Wohnung verschont bleibt?

Gruß Bernd

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also ich sehe die sache so

bei einmaligen grob fahrlässigen verhalten muß der vermieter die kosten selber tragen
sofern er den täter nicht ermitteln kann

hier hingegen ist es das 3x und er hat die mieter vorher abgemahnt
*ich finde zwar kein urteil da die urteile sich immer auf einen vorfall beschrenken*

ich finde, aber er dürfte hier vor gericht sehr gute karten haben wenn er die kosten auf alle wohnungen die für die veruhrsachung in frage kommen kommen können um legt
da irgendwann auch für den vermieter eine zumutbarkeits regelung greift
und die dürfte hier gegeben sein zumindest für die 3 reperratur
man darf dabei nicht vergessen das die schäden 3x grob fahrlässig veruhrsacht wurden
und irgendwann stehen auch die richter nicht mehr auf der mieterseite

weiterhin gibts in vielen mietverträgen eine kleinstreperraturen regelung
Bei Kleinreparaturen kann der Vermieter jedoch diese Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht vertraglich auf den Mieter abwälzen (sog. Kleinreparaturklausel).

wenn sowas im mietvertrag dren steht

kann er die umkosten bis zum betrag x (der meist im mietvertrag steht)
auf die mieter absälzen er könnte sogar alle 3 vorfälle umlegen
er darf es allerdings nur für 1 jahr und den betrag x nicht übersteigen

beispiel:
3 parteien im mietvertrag steht ne klausel mit kleistreperraturen bis 120 € pro jahr
der gesammt schaden der ersten 2 schäden instandsetzungen beläuft sich auf (2x 400€) 800 €
kann er jede partei mit 120€ haftbar machen was 10€ im monat wären auf 1 jahr gesehen

hinzu kommt die 3 reperratur (zumutbarkeits regelung siehe oben)
400/ 3 = 133,33 / 12 = 11,11€ im monat für 1 jahr
würde zusammen bei der konstelation in dem beispiel 21,11€ mehr miete für 1 jahr bedeuten

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Das greift hier alles gar nicht.

Ist die Verstopfung einem Verursacher zuzurechnen, d. H. Ist es in einem rohrabschniit, der nur zu einer bestimmten Wohnung gehört, dann kann er die Kosten diesem Mieter voll in Rechnung stellen.

Eine kollektivhaftung gibt es nicht. Es ist das Risikos des Vermieters.

Gruß

Manavgat

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Hallo,
manavgat hat ja schon was zu der Haftung geschrieben und das man grundsätzlich nur den Verursacher haftbar machen kann.
Es ist dabei übrigens egal wie oft das passiert, in jedem einzelnen Fall muss der Vermieter die Rohrverstopfung einem einzelnen Mieter nachweisen um ihn haftbar zu machen.

Zu etwas anderem muss ich aber noch etwas schreiben was du geschrieben hast.
Du schriebst:
"beispiel:
3 parteien im mietvertrag steht ne klausel mit kleistreperraturen bis 120 € pro jahr
der gesammt schaden der ersten 2 schäden instandsetzungen beläuft sich auf (2x 400€) 800 €
kann er jede partei mit 120€ haftbar machen was 10€ im monat wären auf 1 jahr gesehen"

Ich glaube du hast einen grundsätzlichen Denkfehler zur Kleinreparaturklausel.
Die Summe der Höchstgrenze, ist die Summe, die eine Kleinreparatur im Einzelfall maximal kosten darf.
Es gibt keine Beteiligung wenn die Summe überschritten wird, dann zahlt der Vermieter ganz alleine.

Beispiel:
Es ist eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag mit Höchstsumme 150,-€

Eine Kleinreparatur kostet 150,-€ = Mieter zahlt!
Eine Kleinreparatur kostet 150,01-€ = Vermieter zahlt komplett!
Es gibt keine Verteilung Mieter zahlt 150,-€ und Vermieter 0,01,-€
Wird die Summe auch nur um einen Cent überschritten zahlt der Vermieter komplett alleine.

Gruß
Demy

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Nein, das geht nicht.

Gruß

Manavgat