Mein Kind in Ausland auf die Schule

Hallo. Meine Kinder und ich selbst sind deutsche Staatsbürger. Hier geboren und aufgewachsen. Mein Ehemann und der Vater meiner Kinder ist Türke und lebt ist ?stanbul.

?ch würde gerne meinen Sohn, bald 6Jahre, in ?stanbul einschulen.

Dafür müsste ich anscheinend meine Anmeldung in D abmelden, was mir nicht so Recht ist.
Denn ich bin momentan im Erziehungsurlaub und möchte eigentlich hin und her fliegen und hier michts aufgeben.

Was sind meine Rechte?
Oder kann mir jemand sagen wo ich Ausk?nft und ?nfo bekommen kann?
Rathaus bringt mir nichts.

Lebe im Bundesland Baden-Württemberg.

Vielen Dank.

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>>> Dafür müsste ich anscheinend meine Anmeldung in D abmelden, was mir nicht so Recht ist. <<<

Gibt dann kein Kindergeld mehr, nicht wahr?!

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Hallo,

Versteh ich das richtig? Du möchtest mit deinen Kinder hin und herpendeln und dein Sohn soll in der Türkei UND in Deutschland zur Schule gehen?

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Hallo,

entweder ihr seid hier gemeldet - dann unterliegt ihr der Schulpflicht. Oder ihr verlegt Euren Wohnsitz nach Istanbul - dann muss dein Kind nicht in die Schule.

Aber monatlich pendeln? Was soll das bringen? Wenn Du in Elternzeit bist, könnt Ihr doch Eure Zelte hier abbrechen und ganz in die Türkei ziehen. Dann kann Dein Kind dort zur Schule gehen und ihr dort wohnen. Macht doch auch mehr Sinn, wenn Euch das Leben dort viel lieber ist. Oder bekommst Du hier noch irgendwelche finanzielle Unterstützung auf die du nicht verzichten möchtest? Bzw. wann wirst Du wieder arbeiten wollen?

Andrea

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Wie kommt man denn auf so eine hirnrissige Idee?

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Was heißt hier nichts aufgeben genau?

Willst du in Deutschland wohnen bleiben und deinen Sohn zur Familie des Vaters oder auf ein Internat schicken? Dann wirst du für dich selbst wohl kaum deinen Wohnsitz in Deutschland abmelden müssen. Den Wohnsitz für das Kind schon, aber das wird ja kein Problem sein, weil ja ja die Einschulung in der Türkei in deinem Interesse liegt. Oder???

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Kannst Du nochmal genau erklären, was du möchtest?

Führt Ihr eine Wochenendbeziehung? Oder seid ihr getrennt? Wenn ja: Wer hat das Sorgerecht/Aufenthaltbestimmungrecht?
Wenn Du NUR Dein Kind zum Vater geben und Du in D bleibst, mußt Du dich noch nicht abmelden... #kratz
Wenn Dein Kind in die die Türkei geben willst, bleiben Dir drei Möglichkeiten:
1) du gehst mit
2) du pendelst
3) die anderen (Kind pendelt = ihr seht Euch nur in den Ferien )
Was willst Du denn??? Und dann erst die formellen Möglichkeiten abklopfen...

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Nee, Du kannst ruhig in Deutschland gemeldet bleiben, allerdings musst Euer Sohn dann beim Vater gemeldet sein. Solange er hier gemeldet ist, gilt für ihn die deutsche Schulpflicht.

Kindergeld bekommst Du trotzdem, wenn Du einer in D steuerpflichtigen Beschäftigung nachgehst.

Grüsse
BiDi