Guten Morgen alle zusammen,
hoffentlich bin ich für mein Anliegen im richtigen Forum...
Wir bauen momentan eine Stadtvilla, 180 qm. Regulär haben wir eine Deckenhöhe von 2,40m. Jetzt ist dem Sanitärmenschen aufgefallen, dass vergessen wurde das u.a. Abgasrohr beim hwr von oben nach unten zu planen. Nun wurde in die Decke (wir haben eine sauteure Betondecke) einfach ein Loch gebohrt, Rohr und iwelche Kabel durchgesteckt. Das Ganze kommt von oben und kommt unten im Bad raus, von dort wurde ein Loch in die Wand in den Hwr geschlagen. Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Nun soll die komplette Decke im Bad ca. 20cm angehängt werden, was meiner Meinung nach Verlust von der zugesagten Raumhöhe wäre. Eigentlich sollte es im Schlafzimmer untergebracht werden, dass in einer Ecke einfach eine Verkleidung kommt, von 20x20 cm, dadurch hätte man aber, wenn auch gering, Wohnraumverlust.
Meine Frage :
1) Wie werden Abgasrohre denn sonst untergebracht?
2) Dürfen die einfach Löcher bohren ohne Absprache und die Decke anhängen? War ja anders abgesprochen.
3) Haben wir ggf. die Möglichkeit einer Beanstandung und auf Preisnachlass? - Wir wollen ja die Betondecke im Bad und keinen tapezierten Rigips.
Für Tipps und Anregungen wäre ich sehr dankbar!!!
LG
Planungsfehler - Hilfe!
Stadtvilla und 2,40 Deckenhöhe?
Nun denn, eigentlich darf nichts ohne eure Erlaubnis anders gemacht werden. Ein Anwalt für Baurecht wird euch da beraten. Was sagt der Bauleiter?
Ja, Stadtvilla und 2,40 m hohe Decken, so, wie es jedes normale Haus hat. Ich habe auch nicht nah der Beurteilung der allg Deckenhöhe gebeten. Es gibt auch Teile mit 5,79m, also keine Panik...
Mein ganzes Leben habe ich solche Decken und es ist das normalste der Welt. Was soll man denn mit diesen hohen Decken?!
und wieso gleich so bissig?
Was sagt der Bauleiter???
Wir bauen auch gerade (allerdings ein Reihenhaus) .Ihr habt ja einen Vertrag ,hier stehen ganz klar 2,50€ Deckenhöhe bei uns drin. Daran muss sich auch gehalten werden.
Wir würden uns damit auch nicht zufrieden geben. 20 cm nochmals die Decke abhängen??? Das würde ja total drückend wirken.
Wir haben eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen Architekten abgeschlossen.Viell. habt Ihr so etwas ebenfalls?
Drücke Euch d.Daumen!
LG Kerstin
Hallo,
zu 1) im Installationsschacht bzw. als Vorwandinstallation oder extern; alternativ im Kamin
zu 2) Löcher bohren ja, sofern sie nicht auffallen und dem Gebäude nützlich sind, Decken abhängen nein, da dies dann nicht mehr der zugesicherten Bauteilbeschreibung entspricht.
zu 3) Ja, natürlich. Ich gehe davon aus, dass Ihr eine vertraglich festgelegte Ausführung habt, die wird nun nicht mehr erfüllt.
Habt Ihr keinen Architekten, dem das rechtzeitig hätte auffallen müssen?
LG
...auch wenn es nur am Rande um die Raumhöhe geht, so sollte doch nochmal geprüft werden, welche Landesbauordnung hier gilt und welche Aussagen dort bzgl. der Qualität von Aufenthaltsräumen getroffen sind. Bspw. gelten in Berlin Räume erst dann als für den dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet bei einer lichten Raumhöhe von 2,50m.
Es ist ebenfalls zu prüfen, wer hier geplant bzw. nicht geplant hat und wer dafür haftet und gradesteht.
Wie ist die Vertragssituation mit dem Bauleiter?
Wieso kann das Abgasrohr (wofür?) nicht direkt vertikal vom HWR nach oben geführt werden und im Obergeschoss wird abgekoffert?
Ich würde die vorgefundene Situation schriftlich bemängeln, um Verbesserungsvorschläge bitten (Frist setzen!) und dann entsprechend nachbessern lassen. Bzgl. Preisnachlass kann man ohne Kenntnis der schriftlichen Vereinbarungen zum zugesicherten Zustand und den Qualitäten nach Bauausführung keine Beurteilung geben.
Eine abgehängte Decke muss nicht zwangsläufig tapeziert werden (ist im Bad sowieso kontraproduktiv); gut gespachtelt und gestrichen ist das üblicher Standard.
Gruß A
Grundsätzlich stimme ich Dir zu, jedoch sollte man beachten, dass Bäder nicht zu Aufenthaltsräumen gezählt werden sondern Nebenräume sind (sie müssen ja auch nicht zwingend Fenster haben). So gesehen ist die neu zu erwartende Raumhöhe zwar unangenehm und wahrscheinlich lt. Bauvertrag nicht in Ordnung aber rein rechtlich OK.
"...Eine abgehängte Decke muss nicht zwangsläufig tapeziert werden (ist im Bad sowieso kontraproduktiv); gut gespachtelt und gestrichen ist das üblicher Standard.
..."
Die TE schreibt, sie wollen eine Betondecke im Bad - ich bin dabei von einer Sichtbetondecke ausgegangen. Wenn dies so in der Bauteilbeschreibung so steht, wäre jede abgehängte Decke, egal in welcher Ausführung, Vertragsbruch.
LG
jups seh ich auch so
1. problem ist die raumhöhe kann später baulich verboten sein für wohnraum
ich kenne die regelungen nicht für alle bundesländer etc aber meine mal was gelesen zu haben von eine mindesthöhe von 2,40m (bei neubau)
alles darunter könnte bei neubau probleme geben bei der bauabnahme
also hier müsste der thread ersteller mal genau prüfen wie das bei ihm ist...
2. abgasrohre ist jetzt nen dehnbarer begriff
versteh nicht wiso ne decke abgehangen werden sollte wegen abgasrohre
endweder man zieht vom bad (denke mal da ist auch die heizung)
direckt ein kamin nach oben
oder man geht mit dem kamien vom bad raus an die fassade und dann hoch
oder man hängt nur ne kleine ecke der decke ab (rohrgröße)
aber doch nicht die komplette decke
vieleicht verstehe ich auch die beschreibung vom threadersteller falsch..
zur rechtlichen sache fehlen auch einige infos
wer hat alles geplant wie sehen die verträge aus wer ist bauleiter / architeckt und was steht im bauplan dren etc.. ..
aber das ist eh nen thema worüber man reden kann wenn man weiß was da jetzt eigendlich los ist und wie die planung überhaupt aus sah...
An eine kleine Abkofferung, im Bereich des Rohres, dachte ich auch gerade (auch wenn es im Neubau doch echt verboten aussieht). Funktioniert leider nur, wenn das Rohr nicht quer durch den Raum (unter der Decke) verzogen wird. Dann kann man wirklich nur komplett abhängen.