Erfahrung mit Vorkausrecht der Gemeinde bei Immobilienkauf

Hallo,

wir haben gerade ein Haus gekauft und warten noch bis zur Grundbuchvormerkung und auf den Verzicht der Gemeinde auf das Vorkaufsrecht, bis wir endlich Übergabe machen können.
Das mit dem Vorkaufsrecht mach mich ganz kirre. Wir haben schon Kreditvertrag unterschrieben, die Kosten für Notar etc bezahlt und das Haus gekündigt. Wenn die Gemeinde nun tatsächlich davon Gebrauch macht wäre das für uns eine mittelschwere Katastrophe. Hat jemand schon erlebt, dass dies an einem Haus passiert ist? Wie lange dauert es, bis sie das bearbeitet haben? Per Gesetz wird der Gemeinde ja eine Frist von 2 Monaten eingeräumt, hoffe nicht dass die das ausnutzen.

Kann mich wer beruhigen?

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Ich glaube, Du mußt Dir da keine Gedanken machen. Wenn schon der Notartermin war, kommt die Gemeinde sicher nicht mit ihrem Vorkaufsrecht.
Bei einem Grundstückskauf hatte die Gemeinde auch ein Vorkaufsrecht, das scheint Standard in diesen Verträgen zu sein.
Ich glaube außerdem, wenn die Gemeinde NACH dem Notartermin mit ihren Recht ankommen würde, gäbe es sicher juristische Konsequenzen.

Gruß Bernd

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Die Gemeinde wird ja erst über den notariellen Vetrag über den Verkauf des Hauses informiert. Laut Notar ist die Reihenfolge schon richtig, Habe da auch nachgehackt. Mit dem Eintreffen des notariellen Kaufvertrages bei der Gemeinde, beginnt laut Notar die 2 Monatsfrist für Insanspruchnahme des Vorkausfrechts. ;-(

Die Gemeinde übernimmt dann im Fall der Ausübung dieses Rechtes zwar alle Kosten die im Zusammenhang mit Erwerb des Hauses entstanden sind (Notar, Steuern....), nicht aber die Kosten, die mir entstehen, die durch die nicht Inanspruchnahme des Kredites enstehen, geschweigedenn dafür, dass wir dann auf der Straße stehen würden....

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Danke für Deine Aufklärung.
Gruß Bernd

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Hallo,

das wird nur ausgeübt, wenn ein gewisses Interresse besteht.
Also wenn die Fläche für eine Strasse, Gehweg, Park, U-Bahnstation oder ähnliches benötigt werden würde.

freundliche Grüsse Werner

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Ja, ich habe das schon erlebt. Bei dem Hausverkauf unseres Nachbarn. Allerdings war da schon vor dem Notartermin klar, das die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen würde - der potentielle Käufer strich dann schnell die Segel.
Nun ist unsere Wohnsituation auch ein bißchen *speziell*, in stinknormalen Wohngebieten sollte es eher selten vorkommen, das eine Kommune diese Karte zieht.

Grüsse
BiDi

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im regelfall sollte schon relativ klar sein, ob die stadt vor hat, von ihrem recht gebrauch zu machen. in den paar wochen zwischen eurem termin und ablauf der frist wäre es schon eher ungewöhnlich, dass der stadt auf einmal auffällt, dass sie doch ganz dringend ne autobahn oder dergleichen da hinbauen will.

von daher wäre es wohl eher ungewöhnlich, wenn jetzt aus dem blaue heraus das haus doch nicht an euch geht. aber auch bei solchen dingen hat man wohl schon pferde kotzen sehen.

bei uns hat die stadt es schlicht verpeilt, bescheid zu geben, dass wir die gebühr für den zettel gezahlt hatten und sie auf ihre vorverkafsrecht verzichten. es gab ein mittleres rumgerenne, weil es bei uns so ablief, dass wir diesen schein erst vorweisen mussten, bevor die bank den kredit finalisiert und der notar den verkauf abgewickelt hat. ich bin jetzt auch etwas erstaunt, dass es bei euch anders rum läuft, scheint mir ein bisschen umständlich.

lg

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Ja das finde ich auch komisch. Das Haus stand monatelang auf Immoscout, da hätte man da ja schon aktiv werden können.

Der Notar meinte aber, dass die Gemeinde erstmal schön schaut, welcher Preis erzielt wird und auf den notariellen Kaufvertrag waretet, damit die dann zuschlagen können sollten wir gut gehandelt haben. Die setzen sich sozusagen ins gemachte Nest....

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Hallo heulboje,

eine Gemeinde übt dann ihr gesetzliches Vorkaufsrecht aus, wenn sie Flächen für den Straßenausbau oder für Grünanlagen oder andere öffentliche Belange benötigt. Dann müssen die Flächen aber durch einen Bebauungsplan oder zumindest Flächennutzungsplan auch entsprechend so festgesetzt sein. Oder es handelt sich um ein Sanierungsgebiet oder Umlegungsgebiet - beide ist aber üblicherweise im Grundbuch festgeschrieben und hätte euch vom Notar gesagt werden müssen - .

Üblicherweise werden meist nur Teilflächen durch das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen z.B. ein 4 meter Streifen vom Vorgarten.

Habt ihr euch im Vorfeld bei der GEmeinde erkundigt, ob es einen Bebauungsplan gibt?

Je nach Größe der Gemeinde kann der Vorgang schon mal 6 Wochen dauern.

Gruß.
bc2608

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Hallo und danke für die Antwort. Ich habe geschaut und es gibt für unsere Straßenseite keinen Bebauungsplan. Ab der anderen Straßenseite beginnt tatsächlich eine Fläche, für die es einen Bebaungsplan gibt.

Öffentliche Belange, so meinte der Notar, seien wohl auch Wohnraum für Flüchtlinge oder Kindertageseinrichtungen.

Andererseits war das Haus jetzt kein Schnäppchen, ist eher im hochpreisigen Segment zuzuordnen, sodass ich es für unwahrscheinlich halten würde, dass hierdrin eine Flüchtlingsunterkunft entsteht, aber wenn der Platz fehlt....
Der Notar hat uns eben so verunsichert, bei ihm sei das letztes Jahr sechs mal vorgekommen. Eigentlich dachte ich auch, das betrifft eher unbebaute Grundstücke...

LG

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Hallo,

beim Verkauf unseres Elternhauses hat es diesen Sommer weniger als drei Wochen gedauert, bis zur Entscheidung der Gemeinde.

Liebe Grüße Andrea

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Danke, das beruhigt mich ein wenig..