Eine Wand öffnen - was beachten?

Hallo,

wir haben in unserer Wohnung zwei kleine Zimmer neberneinander und möchten nun ein grosses daraus machen, indem wir die Trennwand öffnen. Wir werden damit zwar ein Unternehmen beauftragen, es würde mich aber interessieren, ob das hier jemand gemacht hat und worauf man da achten soll (ist immerhin ein relativ grosser Eingriff).
Vielen Dank im voraus.
Barbara

1

Hallo,

zunächst sollte es eien Eigentumswohnung sein, bei einer Mietwohnung braucht ihr die Genehmigung des Vermieters. Dann würde ich noch ganz genau abklären, ob es sich um eine tragende Wand handelt (Bauunterlagen, Architekt), nicht, dass euch das ganze Haus zusammen fällt.

lg

2

Hallo,

beides ist bereits abgeklärt. Danke für dein Posting.
B.

3

wurde ja schon erwähnt,

rechtliche Grundlagen
Statik

ich hatte mal den Fall, daa in einer ETW im 3.OG dann ein Doppel-T-Träger reinmußte, sprich die Wand war da eben nur 2.20 hoch. Der Träger wurde verkleidet. Geht alles.


Klaus

4

Danke, Klaus.
B.