Hallo,
Ich habe meine Wohnung zum 31.3.18 gekündigt. Es gibt eine neue Mieterin die ich persönlich kenne.
Sie möchte gerne paar Tage vorher rein zum renovieren.
Das Problem: Ich bin schwanger und kann ende März das Kind bekommen. Ich habe jetzt ein Wohnungsübergabetermin für den 15.3 gemacht. Ich hab der neuen Mieterin angeboten das wenn sie ab da den Schlüssel bekommt das sie mir bitte die hälfte
der Miete geben solle. Sie sieht es aber nicht ein.
Nun weiß ich nicht wann die Vermieterin ihr den Schlüssel gibt. Ich seh es nicht ein das sie da vorher rein geht schön renoviert und ich zahl die Miete fürs den ganzen Monat. Ich hab keine andere Möglichkeiten gehabt die Übergabe früher zu organisieren bzw. später. Schließlich bin ich in einem anderen Bundesland und kurz vor der Geburt.
Wie soll ich das am besten klären?
Darf die Vermieterin dem neuen Mieter früher die Schlüssel geben?
Da du offiziell noch Mieterin bist, kann ich mir nicht vorstellen, dass es rechtlich in Ordnung ist, wenn die neue Mieterin schon vor dem 1.4. den Wohnungsschlüssel bekommt. Ich würde eventuell auch überlegen, den Schlüssel erst zum 31.3. an die Vermieterin zu schicken. So kommt dir die neue Mieterin dann sicher finanziell doch noch entgegen, da es ihr ja wichtig ist, zum Renovieren schon früher in die Wohnung zu können.
Hallo,
wenn die Übergabe des Schlüssels aber erst Ende des Monats erfolgt, kann doch auch die Übergabe der Wohnung erst dann erfolgen, da man ja noch jederzeit rein kann und sonst was anstellen könnte. Und da hat die TE doch keine Zeit.
LG
Ja, hast recht.
Wie bereits oben geschrieben, dein Ansprechpartner ist NICHT die neue Mieterin sondern immer der Vermieter. Wenn du den halben Monat früher den Schlüssel abgibst musst du mit ihm klären ob du anteilig deine Miete zurückbekommst.
Du weißt nicht, was die neue Mieterin mit dem Vermieter ausmacht. Wenn er mies ist, könnte er auch nochmal anteilig Miete abknöpfen, wenn sie früher die Schlüssel bekommt. Dann müsste sie ja zweimal zahlen, einmal an dich und einmal an den Vermieter.
Entweder du lässt die Sache auf sich beruhen oder du klärst es mit deinem Vermieter (ob spätere Schlüsselrückgabe oder Rückerstattung der Miete).
Hallo,
was ändert es denn für Dich?
Du bist nicht vor Ort Du nutzt die Wohnung nicht und kannst keine spätere Abgabe vereinbaren.
Ist es so schlimm wenn jemand einen Vorteil hat der Dir keinen Nachteil bringt?
Übergabe durchführen und die Schlüssel später zusenden. Wäre auch nicht mit so was einverstanden.
Hallo,
wie soll das gehen? Die Übergabe der Wohnung erfolgt doch durch Übergabe der Schlüssel.
Das Protokoll von vor zwei Wochen hat doch keinen Wert, wenn man noch zwei Wochen - Dank Schlüssel - in der Wohnung Schaden anrichten kann.
LG
Oh man, echt doof!
Wenn du bis Ende März zahlst darf der Vermieter keinem den Schluss geben!
Es ist bis zu diesem Tag deine Mietsache!
Wenn die Neue nicht zahlen möchte, dann würde ich auch den Schlüssel nicht überlassen. Denn sie wird auch neben der Wohnung Strom verbrauchen, Wasser usw.
Wäre es eine super Freundin wäre mir das egal, ansonsten nicht.
Du konzentrier dich ganz auf dich und das Baby! ;)
Ärger dich nicht weiter, teile das der Nachmieterin mit und mach die Übergabe Mitte März wie geplant. Dann schließ die Wohnung ab und schick den Schlüssel zu Ende März zum Vermieter!
Alles Gute dir!
Bei der Übergabe werden diese Werte erfasst. Also ist sie was das angeht eigentlich raus.
Du übergibst die Wohnung vor dem 31.03. In deinem eigenen Interesse melde dich mit den Übergabeprotokollen bei den Versorgern ab. In dem Moment ist geklärt dass du zumindest bei den verbrauchswerten taggenau abgemeldet bist.
Wenn dir das zu unsicher bist gib jemand eine Vollmacht der due wohnungsübergabe am Monatsende macht. Die Vollmacht müssen alle due unterschreiben auf die der Mietvertrag läuft.
Hallo,
eine Patentlösung habe du nicht.
Vorausgesetzt, dass eine Übergabe zum Monatsende nicht möglich ist, solltest du die Schlüsselübergabe mit Abnahme am 15. machen und ins Protokoll schreiben, dass das Mietverhältnis aber bis zum Ende des Monats weiterbesteht.
Dann ist meine Ansicht nach zweifelsfrei gerade kein Aufhebungsvertrag zum 15. geschlossen und der Vermieter kann nicht über die Wohnung verfügen.
LG
Huhu,
also ich würde die Abnahme einige Tage früher machen, nicht dass der Vermieter nachher mit irgendwelchen Renovierungen/Ausbesserungen kommt, die dann von der Kaution abgezogen werden. So hast du noch die Möglichkeit zur Ausbesserung.
Den Schlüssel würde ich in dem Fall aber auch noch behalten und sie so versenden, dass sie ganz sicher am 31. den Vermieter erreichen.
Teile das im Voraus dem Vermieter mit. Evtl. auch der neuen Mieter in, damit sie vielleicht nochmal ein Einsehen haben kann.
LG Tina
Alles Gute für die Geburt und den Umzug
Hallo
Da muss ein Vermieter aber ganz schön verblödet sein, wenn er sich auf so etwas einlässt.
freundliche Grüsse Werner
Abnahme ein paar Tage früher und den Schlüssel nicht abgeben? Da müsste der Vermieter wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er dem zustimmt.