Kündigen nach den Feiertagen

Hallo ihr Lieben, ich wohne in einer Wohnung die mit einem WBS für 3 Personen ausgerichtet ist. Nun bin ich erneut stolze Mama eines wunderbaren babyboys geworden :)
Nun würden wir gerne in eine 4 zimmerwohnung ziehen zum 1.7.

Die Kündigung müsste ja am 3. Tag des Monats beim Vermieter vor liegen.

Oder darf sie diesen Monat später vorliegen weil ja der 1.und 2. Des Monats Feiertage waren ?

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Nö dann hätte sie einfach früher da sein müssen.

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Ok. Schade. Wir haben erst Samstag die endgültige Zusage für die neue Wohnung bekommen.

Dann heißt es weiter mit der Wohnungssuche

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Könnt ja maal mit dem Vermieter reden..Vielleicht ist es für ihn ok.

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Vielleicht kannst du faxen?

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Hallo,

das stimmt so nicht. Du kannst noch rechtskräftig kündigen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein. Also hast du rechtlich noch bis Donnerstag Zeit zu kündigen. Dies gilt auch, wenn im Mietvertrag etwas anderes steht. Ich würde die Kündigung übrigens per Einschreiben verschicken. Nur so hast du einen Nachweis über das Zustelldatum. Viele Vermieter (und auch Mieter) wissen nichts von den drei Werktagen, im Notfall musst du ihn darauf hinweisen. Diese Regelung nennt sich im Fachjargon Karenzfrist.

Also, morgen schnell zur Post und per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Nette Grüße

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Okay super. Dann hatte ich also mit meinen Gedanken das es sich durch die Feiertage verschiebt also recht.

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Am 3. Werktag muss die Kündigung beim Vermieter eingehen!

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Die Kündigung des Mietvertrages ist immer spätestens am 3. Werktag eines Monats für den übernächsten Monat zulässig. Auch der Samstag ist ein Werktag. Wenn der Samstag aber der dritte Werktag, ist, zählt er nicht mit. Der Mieter kann auch noch am folgenden Montag kündigen.

Auszug aus Wiki

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Hallo!
"Auszug aus Wiki"

Na, das würde ich hier jetzt aber nicht als allgemein gültig hinstellen - bei Wikipedia kann JEDER (!) einen Beitrag verfassen, und mitunter fällt erst spät auf, wenn Artikel fehlerhaft sind.
https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/computer_nt/article150992505/Falsche-Namen-und-geschoente-Eintraege.html
LG

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