Nebenkostenabrechnung als Eigentümer einsehen?

Hallo Gemeinde. Ich habe eine Frage. Wir (Meine Frau und Ich) leben in einer 3 Familienhaus. (Wir 1.OG) Alle sind Eigentümer.
Unsere Nachbarin (EG) und der andere (2.OG) sind ein paar und haben vor 2 Jahren die Hausverwaltung rausgeschmissen und der Nachbar vom (2.OG) macht jetzt die Verwaltung.
Seit dem gibt es nur streit.
Wir haben ja jetzt die Nebenkostenabrechnung bekommen und finden, dass wir zuviel nachzahlen müssen. Also haben wir nachgefragt ob wir den Gesamtverbrauch uns einsehen dürfen.
Der Herr hat uns gesagt, dass wir das NICHT dürfen.
Meine Frage lautet: Stimmt das oder nicht?
Wäre echt dankbar für jede Hilfe.

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Wenn die anderen die Aufgabe des Hausverwalters übernommen haben, muss eine andere Partei, und das seid ja dann nur noch Ihr, den Kassenprüfer machen. Natürlich braucht der Prüfer Einsicht in alle Rechnungen, wie soll er sonst bestätigen können, dass die Abrechnung i.O. ist.

Wir haben ein Wohnung in einem Haus mit 7 Parteien. Vor der jährlichen Eigentümerversammlung schickt der Hausverwalter, der auch Eigentümer zweier Wohnungen ist, an alle Parteien die Jahresabrechnung raus. Eine andere Partei macht den Prüfer. Vor der Eigentümerversammlung können Fragen für die Tagesordnung eingereicht oder einfach bei der Eigentümerversammlung gestellt werden. Dort können auf Wunsch vor Ort auch alle Abrechnungen/ Belege eingesehen werden.

Der Hausverwalter bekommt von den anderen Parteien für seine Dienstleistung ein Entgelt, mit dem sind Handwerkerbeauftragungen, Schornsteinfeher reinlassen, Abrechnung machen und sonstiger Hausverwalterkram abgegolten. So kenne ich das.

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Hallo,
Ihr wohnt in einer sogenannten WEG = WohnungseigentümerGemeinschaft. Dafür gibt es das WEG, welches dort die Rechte und Pflichten regelt. Die Pflichten des Verwalters findest du unter Paragraph 27 und 28, Rechnungsprüfung unter Paragraph 29 Absatz 3.
Auch ein Verwalter, der dies ehrenamtlich macht unterliegt diesem Gesetz.
Auch Pragraph 21 ist für euch interessant. Hier geht es um Ordnungsgemäße Verwaltung, daran ist der Verwalter ebenfalls gebunden.

Ihr könnt als Eigentümer in eurem Fall in alle Abrechnungsunterlagen Einsicht nehmen.

Gruß Twiggy

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Hallo,

selbstverständlich darf in einer WEG jeder einzelne Eigentümer Einsicht in ALLE Unterlagen nehmen.
Und alle heisst wirklich alle, da gibt es kein Gefasel von Datenschutz.

Also einfach bei der Eigentümerversammlung Einsicht nehmen (sonst innerhalb eines Monats klagen)

freundliche Grüsse Werner

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Wie die anderen schon sagen: das stimmt natürlich nicht! Jeder darf Einsicht nehmen, im Übrigen sollte immer jemand zum jährlichen Rechnungsprüfer gewählt werden und natürlich jemand anderes als der Verwalter selbst! Das würde ich direkt mal auf die Tagesordnung für die nächste WEG-Versammlung setzen lassen. Ist ja ungeheuerlich!